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Clusterkopfschmerz

Der Clusterkopfschmerz ist eine primäre Kopfschmerzerkrankung, die mit den „stärksten Schmerzen, die der menschliche Körper zu erzeugen in der Lage ist“ einhergeht. Dabei treten typische Begleitsymptome auf:

–          Gerötetes Auge und/oder verengte Pupille

–           Herabhängendes und/oder geschwollenes Augenlid

–          Tränendes Auge

–          Verstopfte oder laufende Nase

–          Gesichtsschwitzen und/oder –Rötung

Dies aber alles nur auf der einen Kopfseite, auf der auch der Schmerz auftritt; der im übrigen nie die Schmerzseite wechselt. Daneben befällt den Betroffenen ein körperliche Unruhe, die ihn zwingt, umherzulaufen oder mit dem Oberkörper wippend zu sitzen. Hinlegen ist für den Betroffenen in einer solchen Attacke nahezu unmöglich.

Derartige Attacken treten aus dem Wohlbefinden heraus binnen weniger Minuten bis zu einem Schmerzlevel  auf, der bis zu 50% über dem der Migräne liegen kann. Unbehandelt dauert eine derartige Attacke bis zu 3 Stunden und wiederholt sich bis zu acht mal am Tag – über Wochen und Monate hinweg. Die durchschnittliche Episodendauer beträgt dabei etwa 10-12 Wochen. Daran schließt sich typischerweise eine schmerzfreie Phase von Monaten bis Jahren an, bevor eine neue Episode wieder zuschlägt.

15-20% der Betroffenen erleiden die chronische Form: Sie haben keine schmerzfreien Zeiten oder nur solche von weniger als einem Monat Dauer.

Der britische Maler J. D. Fletcher, der selbst am Clusterkopfschmerz leidet, hat seine Empfindungen in den nachstehenden Bildern zum Ausdruck gebracht. (s. Anl.)

Hilfe bietet der Bundesverband der Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) e. V. unter www.clusterkopf.de

 

Alarm ! Regenwald verschwindet

Selektives Schlagen zerstört Fähigkeit der CO2-Aufnahme

 

Stanford/New York (pte/21.10.2005/11:26) – Die Lage im Amazonas ist
nicht nur angesichts der extremen Trockenheit (pte berichtete
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=051017023 ) dramatisch: Jüngsten
Studien zufolge verschwindet der Wald doppelt so schnell wie bisher
angenommen. Als weiteres Bedrohung kommt, so Wissenschaftler des
Carnegie Institute of Washington in Stanford/Kalifornien
http://globalecology.stanford.edu hinzu, dass selektives Schlagen dazu
beiträgt die Kohlendioxidmenge, die der Wald aufnehmen kann, drastisch
zu verringern. Das berichtet das Wissenschaftsmagazin Science
http://www.sciencemag.org in der jüngsten Ausgabe. Die Schäden durch
Abholzen werden um mindestens 60 Prozent unterschätzt. Die
brasilianische Regierung hat die Studie willkommen geheißen, aber
zugleich eingeräumt, dass die Zahlen weit überzogen sind.

Durch selektives Schlagen gingen bis zu 50 Mio. Kubikmeter Holz in den
Jahren von 1999 bis 2002 pro Jahr verloren. Insgesamt ist eine Fläche
von 19.800 Quadratkilometer allein im Jahr 1999 durch selektives
Schlagen verloren gegangen. Hinzu kamen weitere 16.100 Quadratkilometer
durch Kahlschlag, wie der Wissenschaftler Gregory Asner berichtete.
Betroffen vom selektiven Holzschlag sind auch Regionen, die eigentlich
als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Als besonders dramatisch kommt
hinzu, dass diese Art des Holzschlags nur sehr schwer auszumachen ist,
betonen die Wissenschaftler.

Das Forscherteam hatte Satellitenaufnahmen und -daten miteinander
verglichen und dabei festgestellt, dass es vielerorts zu einer
Ausdünnung der Vegetation gekommen war. Zusätzlich dazu hinterlassen
Holzarbeiter eine Schneise zerstörter Pflanzen, wenn die Baumstämme
abtransportiert werden. Obwohl diese Methode des selektiven Schlagens
weit weniger gefährlich für den Regenwald ist, als Kahlschlag, ist
dennoch der Schaden beachtlich: Meist sind es gerade dichte
Regenwälder, die große Mengen von CO2 aufnehmen, in denen solche
Methoden angewendet werden. Dies führt dazu, dass die Wälder danach
weit weniger CO2 aufnehmen können als vorher.
http://asnerlab.stanford.edu/projects/amazon_logging2/amazon_logging.shtml

Eine andere Studie, die ebenfalls im Wissenschaftsmagazin Science
veröffentlicht wurde, untersuchte die Folgen des Einschlages für die
CO2-Aufnahme. Das Team um Daniel Bunker von der Columbia University in
New York http://www.columbia.edu hat festgestellt, dass es durch den
Einschlag zu weniger Niederschlägen im Regenwald komme. Das verhindere
das Wachstum der Pflanzen, die viel Feuchtigkeit brauchen und bevorzuge
Spezies, die auch unter trockenen Bedingungen gedeihen können. Diese
Pflanzen können Kohlenstoff effektiver in ihrem Gewebe aufnehmen.
Allerdings gebe es auch einige weniger positive Effekte. Dazu gehöre
etwa die Fähigkeit vor Überschwemmungen zu schützen, die Wasserqualität
zu halten und anderen Risiken im komplexen Lebensraum standzuhalten.
"Die beste Strategie wäre, so viele Arten wie möglich zu schützen",
erklärt der Forscher. "Wenn zahlreiche verschiedene Lebewesen in einem
Ökosystem vorhanden sind, gibt es auch mehrere Möglichkeiten auf
Veränderungen der Umwelt zu reagieren. Und das wird in Zukunft
wesentlich sein", erklärt der Forscher. Die Tatsache, dass Holzfäller
einige Baumarten gezielt entfernen, sei keine positive Lösung.

Gentechnische Bakterien verbreiten gefährliche Antibiotika-Resistenzen!!!

Gentechnik-Bakterien im Tierfutter verbreiten Resistenzen gegen Antibiotika
EU-Kommission braucht vier Jahre, um aktiv zu werden 30. November 2018 / Derzeit ereignet sich der bisher wohl größte
Fall einer unkontrollierten Verbreitung von nicht zugelassenen
Gentechnik-Organismen in der Geschichte der EU: In vielen Futtermitteln
befindet sich ein Zusatzstoff mit lebensfähigen Bakterien, die mit
gleich vier Resistenzen gegen Antibiotika ausgestattet sind. Drei davon
wurden mit Hilfe von Gentechnik in das Erbgut eingeschleust. Nach
Einschätzung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA geht von diesen
Futtermitteln ein Risiko „für Verbraucher, Anwender und die Umwelt“ aus.
Im September 2018 ordnete die EU-Kommission an, dass die betroffenen
Futtermittel bis zum 10. November vom Markt genommen werden müssen –
allerdings mit einer Übergangsfrist bis Mitte 2019. Die EU-Kommission
und die Mitgliedsländer hätten schon wesentlich früher aktiv werden müssen: Bereits 2014 lagen die ersten Meldungen über die Gentechnik-Keime vor. „Der Fall zeigt, dass die EU-Kommission mit den Risiken gentechnisch
veränderter Organismen zu nachlässig umgeht. Diese Bakterien hatten die
Möglichkeit, sich über Jahre in den Tierställen auszubreiten und ihre
Resistenzen an andere, gesundheitsgefährdende Keime weiterzugeben“, sagt
Christoph Then für Testbiotech. „Es handelt sich um eine nicht
genehmigte, massenhafte Freisetzung von gentechnisch veränderten
Organismen. Diese hätte ohne Verzug gestoppt werden müssen.“

Der wohl in China hergestellte und jetzt erst ins Visier geratene
Zusatzstoff wird in der EU über eine große Futtermittelfirma vertrieben.
Die Gentechnik-Bakterien sollen den Futtermittelzusatzstoff Vitamin B2
produzieren (Riboflavin). Es gibt viele natürliche Quellen für
Riboflavin, allerdings setzt die Massentierhaltung zunehmend auf
Zusatzstoffe aus gentechnischer Produktion. Die Europäische
Lebensmittelbehörde EFSA hat bereits viele weitere, ähnliche Präparate
zugelassen. Derartige Stoffe dürfen Futtermitteln nur dann zugesetzt
werden, wenn sie keine Spuren der Bakterien mehr enthalten.

Die speziellen Futtermittelzusatzstoffe wurden 2014 von der EFSA für
sicher erklärt, nach den Unterlagen der Industrie sollten sie keinerlei
lebensfähige gentechnisch veränderte Keime enthalten. Doch im gleichen
Jahr lagen auch erste Berichte aus Belgien über die Keime vor. Im
Oktober 2016 stellten dann ExpertInnen des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit anderen
EU-Behörden fest, dass die betroffenen Futtermittel nicht hätten
verkauft werden dürfen. Es wurden aber keine Maßnahmen ergriffen, die
Futtermittel vom Markt zu nehmen. Stattdessen verlangte die
EU-Kommission 2016 von der EFSA eine Neubewertung der
Futtermittelzusatzstoffe. Die EU-Behörde veröffentlichte ihr Gutachten
erst im März 2018. Aus diesem geht hervor, dass von den
Gentechnik-Keimen tatsächlich ein erhebliches Risiko ausgeht. Danach
dauerte es noch Monate, bis die Kommission beschloss, die betroffenen
Futtermittel vom Markt zu nehmen. Doch dürfen Mischungen, die die
Zusatzstoffe enthalten, dank einer großzügigen Übergangsfrist noch bis
Mitte nächsten Jahres verfüttert werden.

Es handelt sich bereits um den zweiten Fall einer massiven
unkontrollierten Verbreitung von Gentechnik-Organismen in der EU: 2017
hatte der Fall von gentechnisch veränderten Petunien für Schlagzeilen
gesorgt, die bei Gärtnereien in mehreren Ländern der EU aufgetaucht
waren. Testbiotech mahnt, dass insbesondere die Einführung von
Gentechnik-Organismen der neuen Generation, bei denen Verfahren wie
CRISPR eingesetzt werden, zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Behörden
führen muss, um den Folgen einer unkontrollierten Ausbreitung in der
Umwelt vorzubeugen.

„Um unabhängige Kontrollen zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig,
dass genaue Daten veröffentlicht werden, was genau in den jeweiligen
Organismen gentechnisch verändert wurde. Es ist äußerst
besorgniserregend, dass gerade diese Information nach dem Willen der
EU-Kommission in Zukunft geheim gehalten werden soll. Sie hat
entsprechende Regelungen in eine Neufassung der Verordnung 178/2002 über
die Lebensmittelsicherheit eingefügt, über die im Dezember im
Europäischen Parlament abgestimmt werden soll“, sagt Christoph Then für
Testbiotech. Kontakt:

Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.de

Großeltern geben Autismus an Enkel weiter

Großeltern geben Autismus an Enkel weiter
Stille Mutationen haben bei eigenen Kindern keine Auswirkungen
 
Autismus: Großeltern geben Krankheit an Enkel weiter (Foto: SPL)

London (pte008/21.03.2013/10:35) – Das Risiko, an Autismus zu erkranken, könnte an spätere Generationen weitergegeben werden. Eine internationale Studie mit fast 6.000 Teilnehmern kommt zu dem Ergebnis, dass ältere Väter eher Enkel mit Autismus haben als jüngere. Die Ursache dafür ist laut Wissenschaftlern des King’s College Institute of Psychiatry http://kcl.ac.uk/iop unklar.

Viele Faktoren relevant

Den Forschern nach ist es jedoch denkbar, dass stille Mutationen an die Enkel weitergegeben werden. Die Ergebnisse der Studie wurden im Fachmagazin Jama Psychiatry http://bit.ly/XrGo4h veröffentlicht. Experten wie Caroline Hattersley warnen indes zur Vorsicht und betonen, dass Autismus die Folge einer ganzen Reihe von Faktoren ist. Laut der National Autistic Society http://autism.org.uk leidet allein in Großbritannien mehr als einer von 100 Menschen an Autismus.

Frühere Studien haben nahegelegt, dass ältere Väter über ein höheres Risiko verfügen, Kinder mit Autismus zu haben. Jetzt gehen britische, schwedische und australische Wissenschaftler aber davon aus, dass das Risiko nicht nur von einer Generation auf die nächste, sondern über Generationen hinweg übertragen werden kann. Die stillen Mutationen dürften keine offensichtlichen Auswirkungen auf die eigenen Kinder der älteren Väter haben. Sie dürften sich in folgenden Generationen jedoch ansammeln, mit anderen Genen und Umweltfaktoren interagieren und so das Autismusrisiko der Enkel erhöhen.

In Summe eher geringes Risiko

Die Wissenschaftler nutzten nationale schwedische Datenbanken und analysierten die Daten mit der Diagnose Autismus. Zusätzlich wurden die Daten von über 30.000 nicht erkrankten Personen inklusive des Alter ihrer Eltern und Großeltern untersucht. Es zeigte sich, dass Männer, die im Alter von 50 Jahren oder mehr eine Tochter hatten, 1,79-fach so wahrscheinlich einen Enkel mit Autismus hatten als Männer die zwischen 20 und 24 Jahren Vater wurden. Ältere Väter mit Söhnen hatten 1,67-fach wahrscheinlich einen Enkel mit dieser Krankheit.

Laut den Fachleuten ist das Risiko zwar erhöht, bleibt aber doch eher gering. Avi Reichenberg vom King’s College Institute of Psychiatry, einer der Autoren der Studie: "Wenn man sich in höherem Alter für ein Kind entscheidet, kann das Auswirkungen haben. Das sollte berücksichtigt werden. Leider verfügen wir derzeit über keine genauen Zahlen in Hinblick auf das Risiko. Die meisten Kinder mit älteren Vätern oder Großvätern haben jedoch keine gesundheitlichen Probleme."

Auch Infrarot-A-Strahlung schädlich für die Haut

Nicht nur UV-Strahlen, sondern auch Infrarot-A-Strahlen können zu Haut- und Zellschäden sowie vorzeitiger Hautalterung führen. Wurde Infrarotlicht bisher zur Therapie bei Entzündungen in Form von Wärmelampen eingesetzt, so ist nun ein Teil dieser Strahlung, das kurzwellige, nahe Infrarotlicht (so genannten IR-A-Strahlen) in Verruf geraten, da es ebenfalls Hautalterung begünstigen und ev. sogar krebsfördernd sein soll

Bekanntermaßen dringen UVB-Strahlen bis zur Basalzellenschicht in der Epidermis vor. Dort lösen stimulieren sie die Melaninproduktion, lösen Sonnenbrand aus und können die Erbsubstanz der Zellen schädigen. Sie schwächen die Abwehr der Haut und können somit Hautkrebs begünstigen.

UVA-Strahlen dringen noch tiefer ein – bis in die Dermis. Dort schädigen sie die elastischen Fasern und bedingen Hautalterungsprozesse. Auch diese Strahlen erhöhen das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

IR-A-Strahlen sind erst vor Kurzem in den Blickpunkt geraten: Sie reichen bis in die Dermis, können jedoch sogar bis zur Unterhaut (Subcutis) vordringen und dort die Mitochondrien, die sogenannten „Kraftwerke der Zellen“, beeinflussen. Aufgabe der Mitochondrien ist es, die für alle Vorgänge im Körper notwendige Stoffwechselenergie zu produzieren. Als Abfallprodukt entstehen dabei reaktive freie Radikale (reactive oxygen species, Abkürzung ROS). Unter IRA-Strahlung bilden sich vermehrt diese reaktiven freien Radikale, die die Kollagen abbauen und die Synthese verhindern.

Im Gegensatz zur UV-Strahlung gibt es bisher keine Filter gegen IRA-Strahlung, die in Sonnenschutzmitteln eingesetzt werden können. Doch man kann gegen die Freien Radikale vorgehen, die durch IR-A-Strahlung vermehrt gebildet werden: In vielen Sonnenschutzprodukten werden Antioxidantien wie Vitamin E, Flavonoide, Karotinoide, oder Vitamin C eingesetzt. Diese können ebenfalls bis in die Mitochondrien eindringen, die Hautzellen vor den schädlichen Strahlen abschirmen und dort die Entstehung der ROS verhindern.

Auch DNA-reparierende Wirkstoff-Extrakte (z.B. aus Blaualgen) und pflegende, feuchtigkeitsspendende Wirkstoffe wie Glycerin oder Dexpanthenol werden vermehrt eingesetzt, um bereits geschädigte Zellen zu regenerieren.

Quelle: medicalpress

Von Tesla bis zur Deutschen Bahn Die Management-Flops 2018

von Angela Hennersdorf, Henryk Hielscher, Rüdiger Kiani-Kreß, Jürgen Salz, Christian Schlesiger und Martin Seiwert

Strategische Weitsicht,
bescheidener Auftritt, kluge Unternehmensführung? Von wegen. Auch 2018
gab es en masse Fehlleistungen in den Führungsetagen. Die
WirtschaftsWoche hat die gefallenen Helden der Wirtschaft gekürt.

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Das Jahr 2018 endete wie es
begann: mit Verspätungen. Egal ob in der Bahn oder im Flieger, in punkto
Unzuverlässigkeit lieferten sich Lufthansa-Chef Carsten Spohr und Bahn-Lenker Richard Lutz 2018 ein heißes Kopf-an-Kopf-Rennen. Der Lohn: Verärgerte Reisende
zuhauf und ein Platz in der diesjährigen Management-Pannenstatistik der
WirtschaftsWoche.

Hier werden all jene Talente
des nationalen und internationalen Wirtschaftslebens gewürdigt, die das
Jahr geprägt haben – und deren Entscheidungen für ungläubiges Staunen
bei Mitarbeitern, Kunden und Aktionären sorgten. Sicher, die Liste ist
nicht vollständig. Sie deckt die vielfältigen Möglichkeiten des
Scheiterns aber durchaus ab.

So legte sich RWE-Chef Rolf Martin Schmitz mit Fledermäusen an – und zog den Kürzeren. Bayer-Boss Werner Baumann, der einst beherzt bei Monsanto zu griff, bekommt nun die Folgen seiner Einkaufslust zu spüren. In Sachen Börsenkommunikation patzte Pieter Haas, zeitweise Chef des Media-Saturn-Mutterkonzerns Ceconomy. Teslas Dauerinnovator und Obertwitterer Elon Musk schwächelte beim Umgang mit der amerikanischen Börsenaufsicht.

Dass die Behörden nicht allzu viel Spaß verstehen, musste auch Ex-Audi-Chef Rupert Stadler erkennen, nachdem er zeitweise eine Zehn-Quadratmeter-Bleibe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen bewohnen durfte.

Die Kandidaten in der Einzelwertung

Ceconomy: Pieter allein zu Haus 

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VER­MÖ­GENS­AUF­BAU DURCH WERT­PA­PIE­RE

War­um der Geld­strumpf zu scha­de für das Null­zins-Di­lem­ma ist

In Zei­ten der
Null­zins­pha­se sind Spar­bü­cher und Gi­ro­kon­ten ei­ne denk­bar
un­at­trak­ti­ve „Park­ge­le­gen­heit“ für fi­nan­zi­el­le Pols­ter. Es
ist an der Zeit, nach Al­ter­na­ti­ven zu schau­en. Mehr…

Um kraftvolle Ansagen war
Pieter Haas nie verlegen: „Das Beste kommt erst noch – für unsere Kunden
und Aktionäre“, versprach der Manager vor der Aufspaltung des früheren Metro-Konzern in die Elektronikmärkte (Ceconomy) und den Großhandel (Metro).

Für Haas, der erster Chef
von Ceconomy – und damit Herr über Media Markt und Saturn – wurde, war
die Aufspaltung „ein bisschen so, wie beim Auszug aus dem Elternhaus“.
Man habe sich „lange darauf vorbereitet. Jetzt sind wir volljährig. Es
ist Zeit auszuziehen“, konstatierte er.

Pieter Haas

Bild:  imago

Tatsächlich wirkte die
Führungstruppe von Europas größtem Elektronikhändler fortan ähnlich
dynamisch wie eine studentische Wohngemeinschaft – und die Finanzplanung
in etwa so verbindlich wie der WG-Putzplan.

So kappte Haas Mitte
September die Jahresprognosen für das Unternehmen. Das allein wäre kein
Drama gewesen, hätte er mit der neuen Prognose nicht erneut kräftig
daneben gelegen. Und so folgte nur drei Wochen später die nächste Gewinnwarnung – und der Rauswurf von Haas. Kurz vor Weihnachten verabschiedete sich auch Finanzchef Mark Frese,
Ceconomy strich die Dividende, die Aktie rauschte auf ein Rekordtief von
knapp über 3 Euro.

Die Erkenntnis: Das Leben in der eigenen Bude kann ziemlich anstrengend sein.

Lufthansa: Außergewöhnliche Leistung im Alltagsgeschäft

Meisterstratege, Börsenstar, Serviceheld, Pilotenbändiger, Marktbeherrscher: Ende 2017 war die Flut der Auszeichnungen Lufthansa-Chef
Carsten Spohr bei allem Stolz fast ein wenig peinlich. Ein
„ausgefuchster Deal“ (Manager Magazin) würde ihm fast zwei Drittel der
insolventen Air Berlin sichern. Lufthansa war an der Börse mehr wert denn je, die Linie bekam
als erste europäische Linie das Qualitätsprädikat 5-Sterne, die
aufsässigen Piloten waren gebändigt und der Konzern stand vor einem
Rekordgewinn. Was konnte da noch schiefgehen?

Leider so ziemlich alles.
Denn für 2018 bilanziert die Lufthansa wieder ein Rekordfestival,
allerdings eines der peinlichen Art: 45 000 abgesagte Flüge, je nach
Zählweise wohl gut 20 000 weitere stark verspätet. Dazu kommt wachsende
Unruhe bei Personal und Kunden – und der Börsenkurs sackte um gut ein
Drittel auf das Niveau von 2014.

Carsten Spohr

Bild:  imago

Den Sprung zum Marktführer
der Unzuverlässigkeit schaffte Lufthansa mit einem bewährten Mittel der
Branche: Selbstüberschätzung. Für das Flugchaos der vergangenen Monate waren zwar das ungewöhnlich schlechte Wetter, in die Überforderung gesparte Lotsen und die Triebwerkspannen beim neuen Airbus A320neo mitverantwortlich. Am Ende verdankt die Kranichlinie ihre operative Leistung vor allem sich selbst.

Die EU-Wettbewerbshüter warnen mehrfach vor Auflagen bei der Übernahme von Air Berlin? Wettbewerber wie Easyjet mieten sicherheitshalber Reserve-Flugzeuge? Der Flugsicherung fehlen reichlich Lotsen? Alles kein Grund für Deutschlands Marktführer den Sommerflugplan mit einem ernsthaften Puffer zu planen.

Damit 2019 nicht erneut für
unfreiwillige Rekorde sorgt, holt Spohr nun einen Qualitätsmanager in
den Vorstand. Das sichert der Lufthansa zumindest eine neue
Bestleistung: den größten Konzernvorstand aller Zeiten.

Bayer: Baumann, der Baumeister

Als Student hat Werner
Baumann im Blaumann, damals in der WG in Köln-Lindenthal, erstmal
eigenhändig die Wohnung renoviert. Und später, als er schon mit der
Familie in Krefeld wohnte, erfolgreich die Spüle repariert. Um sich dann
an sein größtes Heimwerker-Projekt zu wagen – den Umbau von Bayer.

Werner Baumann

Bild:  dpa

Gleich ein ganz neues
Geschoss („Raum Monsanto“) hat er eingezogen, um dem ganzen Gebilde mehr
Stabilität zu verleihen. 62,5 Milliarden Dollar hat der Ausbau
gekostet. Und wie das so ist mit Bauprojekten – es dauerte dann doch
länger als gedacht, bis alle Genehmigungen vorlagen.

Als Baumeister Baumann
endlich loslegen konnte, trat Heimwerker-Regel Nummer eins in Kraft:
Wenn man mal an einer Stelle anfängt rumzubasteln, tun sich gleich noch
anderswo Löcher auf. Im Fall Bayer heißt das: Das
Geschäft mit den rezeptfreien Arzneimitteln läuft nicht und bei den
verschreibungspflichtigen Präparaten gibt es zu wenig neue Präparate.

Und dann, Heimwerker-Regel
Nummer zwei, meckern sowieso immer alle rum: Die Investoren, weil der
Aktienkurs abstürzt. Die Öffentlichkeit wegen Glyphosat. Und dann auch
noch die Eindringlinge von Elliott, die womöglich noch ganz andere
Baupläne haben. Ob Baumann, der Baumeister, noch Erfolg hat? Fortsetzung folgt.

Computer lernen zu riechen

pte20181127003 Forschung/Technologie, Produkte/Innovationen

Geruchs-Device soll Spürhunde ersetzen

Wissenschaftler kopieren für Entwicklung des Gadgets die Rezeptoren von Mäusen

(pte003/27.11.2018/06:10) – Forscher der Duke School of Medicine http://medschool.duke.edu haben ein künstliches Riechorgan entwickelt, das Spürhunde ersetzen
kann. Die Wissenschaftler haben basierend auf den Geruchsrezeptoren von
Mäusen einen Prototyp gebaut. Suchhunde sind zwar für Einsätze
unverzichtbar, benötigen jedoch ein zeitaufwendiges, intensives Training
und sind von Erschöpfung nicht gefeit.

Einsatz erfolgreich

"Diese Idee einer künstlichen Nase gibt es schon seit langer Zeit",
erklärt Hiroaki Matsunami von der Duke School of Medicine. Mithilfe von
lebenden Rezeptoren könne man ein Device entwickeln, das in seiner
Funktionsfähigkeit Tieren relativ nahe käme. "Mäuse und Ratten haben
einen sehr guten Geruchssinn. Mäuse werden nur aufgrund praktischer
Probleme nicht eingesetzt, um Sprengstoffe zu detektieren", fügt
Matsunami hinzu.

Der erste Schritt der Studie bestand darin, die besten Geruchsrezeptoren
zur Erkennung von Stoffen wie Kokain oder Marihuana zu identifizieren.
Die Forscher haben ein flüssiges Medium eingesetzt, dass leuchtet, wenn
es zwischen Geruch und Rezeptor zu einer Reaktion kommt. Die
Wissenschaftler haben 80 Prozent der Geruchsrezeptoren von Mäusen
kopiert und diese mit sieben Zielchemikalien des Mediums vermischt.

Weiterentwicklung geplant

Die britischen Wissenschaftler wollen das Device noch weiterentwickeln,
damit es bei verschiedenen Gerüchen gut anschlägt. "Wir haben eine
Auswahl an Rezeptoren und können prüfen, wie verschiedene Rezeptoren auf
unterschiedliche Gerüche reagieren", schildert Matsunami.

Stammzellen-Patente: Verbot gefährdet Forschung

Stammzellen-Patente: Verbot gefährdet Forschung
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit Sorge erwartet

Cambridge (pte011/28.04.2011/11:05) – In Europa ist die Entwicklung von medizinischen Behandlungsverfahren aus embryonalen Stammzellen gefährdet. Wissenschaftler bringen in einem Brief an Nature http://nature.com schwere Bedenken hinsichtlich der Aktivitäten des Europäischer Gerichtshofes zum Ausdruck. Sie gehen davon aus, dass der Patentschutz embryonaler Stammzellen in Gefahr ist. Ein Beamter des Gerichtshofes argumentiert, dass keine Patente zuzulassen sind, bei deren in Forschungsprojekten Embryonen zerstört werden, heißt es in einem BBC-Bericht. Die Richter müssen diesem Ratschlag nicht folgen, haben es aber bereits häufig getan.

Folgen für die Wirtschaft

Menschliche embryonale Stammzellen können zu jedem Gewebe im Körper werden. Viele Wissenschaftler sind daran interessiert, mit Hilfe von Stammzellen neue Zellen zur Behandlung von Krankheiten zu schaffen. Nach mehr als einem Jahrzehnt Forschung werden derzeit im Amerika die ersten klinischen Studien durchgeführt. Die Wissenschaftler argumentierten in ihrem Schreiben, das die Wirtschaft keine Motivation hätte, in diesen Bereich zu investieren, wenn ihre Innovationen nicht mit einem Patent geschützt werden können.

Austin Smith vom Wellcome Trust Centre for Stem Cell Research http://www.cscr.cam.ac.uk , einer der Unterzeichner, betonte, dass es verheerende Folgen haben würde, wenn der Gerichtshof dieser Empfehlung folgen sollte. Damit wäre die Zukunft der biomedizinischen Forschung in Europa gefährdet. Projekte könnten scheitern. Zusätzlich würde damit an die Wissenschaftler die Botschaft geschickt, dass ihre Aktivitäten unmoralisch seien. Das alles sei für die Beteiligten sehr negativ und würde auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Art von Forschung erschüttern. Der Wissenschaftler argumentiert, es stünden heute mehr als 100 Stammzelllinien zur Verfügung, die ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden könnten. Die Besorgnis über eine mögliche Kommerzialisierung sei daher deplatziert.

Entscheidung in den kommenden Monaten

Pete Coffey, Leiter des London Project to Cure Blindness, erklärt, es gebe eine ethische Verpflichtung zur Behandlung von Krankheiten. Sollte dieses Verbot kommen, würde Europa seine führende Rolle in diesem Forschungsbereich verlieren. Sein Team hofft nächstes Jahr mit klinischen Tests zur Behandlung von Blindheit beginnen zu können.

Der Fall war ursprünglich von Greenpeace http://www.greenpeace.de Deutschland vor den Gerichtshof gebracht worden. Christoph Then, ein Berater der Umweltschutzorganisation, sagte, dass es keine grundsätzliche Ablehnung gegenüber der Forschung mit Stammzellen gibt. "Wir gehen nicht davon aus, dass die Haltung des Generalanwalts so eindeutig ist. Unser ursprüngliches Ziel war eine Klärung des Patentrechts, vor allem beim industriellen Einsatz von Embryos. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird innerhalb der nächsten Monate erwartet.

Schlafverhaltensstörung häufig fehlinterpretiert

REM-Schlafverhaltensstörung häufig
fehlinterpretiert

Vor allem Frauen könnten
von
qualifizierten Diagnoseverfahren
profitieren

Darmstadt – Sie sind
angespannt, schlagen im Schlaf um sich, treten und verletzen dabei
nicht
selten den Partner oder sich selbst: Menschen mit einer
REM-Schlafverhaltensstörung (RBD) haben aggressive Träume; meist
richtet
sich die geträumte Gewalt gegen sie selbst. Allerdings könnte
angesichts
des komplexen Krankheitsbildes die Dunkelziffer hoch liegen. Die Deutsche Gesellschaft für Klinische
Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN) plädiert deshalb
für
ein Diagnoseverfahren im Schlaflabor, die Polysomnographie. Denn eine
RBD ist weit mehr als eine unangenehme Schlafstörung. Sie ist in mehr
als 80 Prozent der Fälle ein Frühsymptom für neurodegenerative
Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder bestimmte Demenzformen. Darauf
macht die DGKN anlässlich des Tages des Schlafes am 21. Juni 2014
aufmerksam.

Die Zahl der Menschen mit
REM-Schlafverhaltensstörungen
(RBD)
wird auf etwa 0,5 Prozent geschätzt
rund 90 Prozent
sind
Männer. „Wir gehen
jedoch davon aus, dass
RBD bei Frauen zu selten erkannt wird“, sagt Professor
Dr. med. Geert Mayer, Facharzt für Neurologie,
Psychiatrie und Psychotherapie und Ärztlicher Leiter der Hephata-Klinik
Treysa. „Studien deuten darauf hin, dass Frauen mit Schlafstörung
weniger aggressive Träume haben als Männer und ihre RBD deshalb mit
unauffälligerem nächtlichen Verhalten einhergeht.“ Erschwerend käme
hinzu, dass die Symptome häufig mit denen bei Restless Legs,
Schlafwandeln oder anderen motorischen Auffälligkeiten im Schlaf
verwechselt werden können. Im Falle einer Parkinsonerkrankung, als
deren
Vorbote die Schlafstörung betrachtet wird, liegt der Anteil der
RBD-Betroffenen Frauen schon höher, bei etwa 40 Prozent.

Gerade weil RBD
(rapid-eye-movement sleep behaviour disorder) früh auf eine
Neurodegeneration hinweist, ist eine exakter Befund wichtig. Der
DGKN-Experte Mayer hat mit anderen Wissenschaftlern in einer noch
unveröffentlichten Studie ein dreistufiges Diagnoseverfahren
erarbeitet:
Danach sollten Patienten zunächst einen Fragebogen mit einfachen
Ja/Nein-Fragen beantworten. Es folgt eine persönliche Befragung des
Patienten und Partners. Abschließend führt ein Schlafmediziner eine
Video überwachte Polysomnographie im Schlaflabor durch – laut Mayer die
einzig verlässliche Methode zur sicheren Diagnose. Bei dieser
Untersuchung werden zahlreiche Körperfunktionen wie etwa des Hirns, des
Herzens und die Aktivität verschiedener Muskeln gemessen sowie das
Schlafverhalten videometrisch aufgezeichnet.

Diese Verfahren liefern Hinweise zum Beispiel
über
die Häufigkeit, Heftigkeit und den Verlauf der nächtlichen Bewegungen
sowie über die Schlafphase und messen die Hirnströme der Patienten“,
erläutert Mayer, der Vorsitzender der DGKN-Kommission Polysomnographie
ist. Dabei verweisen abweichende Hirnströme auf eine kognitive Störung,
die mit einem schnelleren Fortschreiten der RBD einhergehen kann. „Die
Ergebnisse vergleichen die Forscher anschließend mit den erfragten
Trauminhalten und bilden Subtypen: RBD-Patienten mit erhöhtem Risiko
für
Parkinson, Lewy-Körperchen-Demenz oder Multisystematrophie.
„Dementsprechend können wir frühzeitig therapeutisch eingreifen“, sagt
der DGKN-Experte.

Sowohl die klinische Befragung als auch die
Polysomnographie müsse ein spezialisierter Schlafmediziner durchführen
und auswerten, betonen die Studienautoren. Für eine
Polysomnographie ist eine
Zusatzqualifikation
nötig, die auch die DGKN anbietet. „Es gibt
bislang
kein einheitliches RBD-Diagnoseverfahren“, erklärt Mayer. „Unsere
Arbeit
soll dafür eine Richtlinie geben und bisher übersehene Fälle vor allem
bei Frauen aufdecken.“

Deutsche Gesellschaft für
Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN)

Europäisches Drama: Lobbyisten zerstören den Glauben an Objektivität

Europäisches Drama: Lobbyisten zerstören den Glauben an
Objektivität – geistige Korruption auch bei der deutschen Regierung verhindert
vernunftbezogene Regelungen

Warum Europa es nicht geschafft hat, die Wirtschaftsprüfer
zu bändigen

Nach der Finanzkrise standen die sogenannten "Big
Four" am Pranger, das sind die Wirtschaftsprüfer EY, Deloitte, KPMG und
PwC.

Doch vom Vorstoß der EU-Kommission blieb kaum etwas über.
Interne Protokolle zeigen nun, warum: Auch die Bundesregierung hat schärfere
Regeln blockiert.

Von Lena Kampf und Georg Wellmann, Brüssel

"Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung:
Lehren aus der Krise" hieß das Grünbuch, das die EU-Kommission im November
2011 vorlegte, und es löste so etwas wie ein kleines
Erdbeben in Brüssel aus. Der damalige EU-Kommissar für Finanzen, Michel Barnier,
wollte nichts weniger, als die Marktmacht der vier großen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufbrechen, denen er eine Mitverantwortung an
der Finanzkrise zuschrieb. Die sogenannten "Big Four", also EY, Deloitte,
KPMG und PwC, hatten reihenweise Banken und Unternehmen testiert – also
geprüft, dass im Jahresabschluss alles korrekt vermerkt ist -, die wenig später
ins Straucheln gerieten.

Der damalige Kabinettschef Barniers, Olivier Guersent, erinnert
sich: "Barnier wollte das Problem an den Wurzeln packen." Es war ein
ambitioniertes Vorhaben. Der Markt für Prüfungen von Unternehmen von
öffentlichem Interesse sollte für kleinere Mitbewerber geöffnet werden, in dem
ein gemeinsames Testieren durch mindestens zwei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeführt und eine Rotation der Kunden nach
sechs Jahren vorgeschrieben werden sollte.

Insbesondere die gleichzeitige Prüfung und Steuerberatung
sollte verboten werden. Barnier sah darin einen Interessenkonflikt – und zielte
damit auf einen empfindsamen Punkt der Gesellschaften, die mittlerweile den
größeren Teil ihrer Umsätze mit Beratung erwirtschafteten und nicht mehr mit
ihrem Kerngeschäft der Bilanzprüfung.

"Was wir mit den ‚Big Four‘ erlebt haben, war die
Mutter allen Lobbyings."

Entsprechend fiel die Reaktion der Unternehmen aus.
"Wir dachten, was Lobbying angeht, hätten wir schon alles gesehen",
sagt Olivier Guersent. "Aber was wir mit den ‚Big Four‘ erlebt haben, war
die Mutter allen Lobbyings." Nur wenige Stunden nachdem Barnier sein
Vorhaben angekündigt hatte, sei das EU-Parlament voller
Wirtschaftsprüferlobbyisten gewesen. "Über Nacht!",
sagt Guersent.

Nicht nur die Unternehmen selbst kämpften gegen die
Regulierung. Zu den Gegnern der Reform gehörten auch einige Mitgliedsstaaten.
Unter den Blockierern: die deutsche Bundesregierung.

Die Verhandlungen dauerten gut zwei Jahre, von Januar 2012 bis zum Sommer 2014 und sind
in vertraulichen Protokollen der Sitzungen umfassend dokumentiert, die SZ,
WDR und NDR vorliegen. Daraus geht hervor, dass die Vertreter des zuständigen
Bundesjustizministeriums von Anfang an Einwände gegen die Vorschläge der EU-Kommission
hatten, insbesondere hatten sie "Bedenken hinsichtlich des
Detaillierungsgrades der Regelung". Auch dass Prüfer verpflichtet werden
sollten, Unregelmäßigkeiten an Behörden zu melden, sah die Bundesregierung
kritisch. Offenlegungspflichten lehnte Deutschland aus "bürokratischen
Gründen" sowohl für kleine als auch große Prüfungsfirmen ab. Es gehe
"nicht darum, den Prüfer zum Aufpasser zu machen", gab ein Vertreter
des Justizministeriums bei einer Verhandlungsrunde im März 2012
zu Protokoll.

Die Vertreter der Kommission hielten dagegen: "Wenn man
das Vertrauen in den Finanzmarkt wieder etablieren und die Wirtschaftskrise
überwinden wolle, sei ein ambitionierter Ansatz richtig", wurde von den
deutschen Verhandlern protokolliert. An die Seite der Kommission stellten sich
Länder wie Frankreich, Italien und die Niederlande, die bestimmte Kompromisse,
die im Laufe der Verhandlungen gemacht wurden, als zu wenig ambitioniert
ablehnten. Spanien betonte, die Kompromisse seien nicht akzeptabel, weil sie
"zu verwässert" seien. "Man pervertiere den ursprünglichen
Vorschlag der Kommission. Man wundere sich, dass die Kommission dies
akzeptieren könne", heißt es im Protokoll über Spanien.

Besonders in den Fokus genommen hatte die Kommission die
Steuerberatung durch Wirtschaftsprüfer, weil "Steuerberatung völlig
inkompatibel mit einer unabhängigen Prüfung sei", so die Kommission
ausweislich der Protokolle. Sie schlug eine Liste mit verbotenen Leistungen vor
– darunter die Steuerberatung. Doch genau die wollte unter anderem Berlin so
nicht auf der Liste haben. Im Protokoll heißt es, dass Deutschland und auch
andere Staaten "insbesondere hinsichtlich der Steuern", den Umfang
des EU-Entwurfs für "zu weitreichend hielten".

Auf Anfrage antwortet das Bundesjustizministerium heute,
dass es Position der Bundesregierung gewesen sei, Nichtprüfungsleistungen nur
dann auszuschließen, wenn "beispielsweise eine Gefahr der
Selbstprüfung" bestehe. Einen grundsätzlichen Interessenskonflikt schienen
die Verhandler nicht zu erkennen. Man habe aber durchaus "begrüßt",
dass die EU-Kommission eine Diskussion zur Verbesserung der Abschlussprüfungen
auf EU-Ebene angestoßen habe. "Die Bundesregierung hat vor diesem
Hintergrund Zweifel vorgebracht, ob alle Elemente der vorgeschlagenen Reform
dieses Ziel verfolgt haben, und hat die Kritik auch in den
Verhandlungen geäußert."

Ein Passus zu Vorschriften über Interessenkollisionen wurde
entfernt

Am Ende der Verhandlungen blieb von Barniers Ambitionen
tatsächlich nicht mehr viel übrig. Das Ergebnis: Die Mitverantwortung der
Wirtschaftsprüfer an der Finanzkrise wurde komplett aus der Reform gestrichen,
und das Verbot der Nichtprüfungsleistungen für die "Big Four"
weitgehend aufgeweicht. Ein Passus zu Vorschriften über Interessenkollisionen
der Wirtschaftsprüfer wurde entfernt. Auch auf einen Hinweis auf die
grundsätzlich "kritische Haltung der Wirtschaftsprüfer gegenüber den
Unternehmen" wurde im verabschiedeten Text verzichtet.

Finanzkrise hin und oder: In Deutschland darf somit
weiterhin prinzipiell testiert und steuerlich beraten werden.