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Äpfel – Knackig, lecker und gesund

Äpfel sind das Lieblingsobst der Deutschen. Und das hat viele Gründe: Sie sind nicht nur knackig und lecker, sie enthalten auch viele gesundheitsfördernde Inhaltsstoffe – unter anderem leicht verdauliche Kohlenhydrate, Pektin, Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Die meisten davon sitzen direkt in oder unter der Schale. Deshalb das Obst am besten mit Schale genießen. Einfach gründlich waschen und mit einem Tuch gut abreiben.

Beim Einkauf ist darauf zu achten, dass die Schale unbeschädigt und ohne Faul- oder Druckstellen ist. Vorsicht bei vertrockneten Stielen, sie sind ein Hinweis für alte Früchte. Achten Sie auch darauf, dass die Äpfel beim Verkauf und bei der Lagerung zu Hause nicht in der prallen Sonne liegen. Dort nimmt ihr Gehalt an lichtempfindlichen Vitaminen besonders schnell ab.

Damit die Äpfel auch nach dem Einkauf knackig bleiben, sollten sie bei niedrigen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit gelagert werden, also zum Beispiel im Kühlschrank. Das verlangsamt die biologischen Abbauprozesse und die Äpfel bleiben länger haltbar.

Wer die Äpfel in eine Obstschale legt, sollte sie mit einem Fliegenschutz abdecken. Denn Äpfel ziehen Fliegen an, die Saft saugen, ihre Eier auf das Obst legen und Hefe- und Fäulnisbakterien übertragen. Angestochene Früchte sind zwar für den Menschen unschädlich, sie verderben jedoch schneller.

Aus Äpfeln kann man vielfältige Leckereien herstellen. Für jeden Verwendungszweck gibt es besonders geeignete Sorten: zum Beispiel ‚Elstar‘ für Apfelkompott und Kuchen, ‚Braeburn‘ für Obstsalat oder ‚Berlepsch‘ für Apfelmus und als Dörräpfel. Apfelspeisen schmecken besonders aromatisch, wenn sie mit etwas Zitronensaft oder Weißwein zubereitet werden. Etwas Zucker und Zimt unterstützen den fruchtigen Geschmack. Äpfel passen aber auch zu pikanten Speisen wie Linsen, Bohnen, Rotkohl, Joghurtdips oder knackigen Blattsalaten. Apfelscheiben lassen sich zudem wunderbar als Beilage zusammen mit Zwiebelringen zu Kartoffelpüree in der Pfanne anbraten.
Heike Stommel (aid).

aid: Infodienst für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der gemeinnützige Verein löste sich 2016 auf.

 

Lebensmittel aus dem Internet

Lebensmittel aus dem Internet – informieren ja, kaufen nein

Laut der Erhebung des (N)ONLINER Atlas nutzen derzeit 75,6 Prozent der deutschen Bevölkerung das Internet. Das entspricht ca. 53,2 Millionen Menschen ab 14 Jahren. Das sind nicht nur eine Menge Leute, sondern auch potenzielle Kunden, die online einkaufen; ob per PC, Smartphone oder Tablet. Während weltweit die Online-Einkäufe steigen, kristallisieren sich deutliche und länderspezifische Präferenzen heraus. Zum Beispiel Lebensmitteleinkäufe via Internet: In Deutschland sind diese Kaufabsichten deutlich geringer ausgeprägt als im weltweiten Vergleich: Hier planen nach einer Umfrage des Medienunternehmens Nielsen nur sieben Prozent der befragten Internetnutzer, Lebensmittel und Getränke im nächsten halben Jahr online zu kaufen. Demgegenüber stehen 39 Prozent der Befragten, die Kleidung, Schuhe, Accessoires oder Schmuck online kaufen möchten.

Allerdings hat die Studie auch gezeigt, dass das Internet als Informationsgeber für den Lebensmittelkauf eine immense Rolle spielt. 54 Prozent der Deutschen nutzen das Internet, um zum Beispiel Preise herauszufinden oder Online-Rezensionen anderer Verbraucher zu lesen. Und 40 Prozent recherchierten nach Produktinformationen. Die Informationssuche über die Herkunft und Verarbeitung von Lebensmitteln im Allgemeinen wurde leider nicht untersucht. Die Tendenz ist aber seit Jahren spürbar: steigend. (aid)

aid: Infodienst für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der gemeinnützige Verein löste sich 2016 auf.

| | Walter Möhring

Walter Möhring

Lieber Jean, Größten Dank DIR:
Denn noch auf dem Flughafen Klagenfurt -nach unseren Schnee-und Erlebnistagen Kölner Abend / Kärntner Abend Ende Dezember auf dem Katschberg- hast DU mir mit klarer positiver Anweisung ein kleines Kunststoff-Döschen mit ca. 150 gr HAGEBUTTENPULVER deutlich in die Hand gedrückt:

„Leeeve Jung, Jetzt nimm das mal“:
„Natürlich war ich anfangs sehr skeptisch, aber wenn der MEISTER es selbst, mit tausenden von Erfahrungsberichten und Tipps in allen Lebenslagen der vergangen Jahrzehnte weiter gibt, also etwas von ganzem Herzen empfiehlt, muss man es auch anwenden wollen.

Gesagt getan…und? „ES wirkt fantastisch, erhebliche Schmerzreduktion in den Hüften, in den Beinen, in der gesamten Motorik…mind. mehr als 50 % hinzugewonnene erneute Lauf-Qualität….“
Zusammen mit meinen seit Jahren ebenfalls gelobten und #schwingendenEnergiesprays habe ich schon erhebliche FORT-SCHRITTE erzielen können…

Stimmt das? Ja, denn seit 5 Wochen bin ich mittlerweile wöchentlich im BOX Camp meines #FitnessStudios in #Bonn mit Begeisterung dabei….

Daher DANKE, DANKE, DANKE, werter JEAN für diesen wertvollen Erfahrungsaustausch mit DIR…TUN…und habe herrlich rotfarben und duftendes #Hagebuttenpulver in Bio-Qualität nachbestellt…. 🙂

Chance für neue Krebsmedikamente

Wirkstoff programmiert Tumorzellen um

Heidelberg (pte/18.07.2005/10:38) – Forschern des Deutschen
Krebsforschungszentrums http://www.dkfz.de ist es gelungen, einen
Wirkstoff herzustellen, der Tumorzellen umprogrammiert. Tumorzellen
legen häufig wachstumshemmende Gene still, indem sie bestimmte
Bausteine der DNA chemisch markieren. Den Forschern ist es nun gelungen
mithilfe kleiner Kohlenwasserstoffverbindungen, so genannter
Methylgruppen, die an die Cytosin-Bausteine der DNA gekoppelt sind, die
Gene stillzulegen oder zumindest ihre Aktivität zu drosseln.

In Krebszellen sind häufig diejenigen Gene durch Methylierung
inaktiviert, die die Zelle vor unkontrolliertem Wachstum schützen
sollen. Ein Ziel der Wissenschaftler war daher, die übermäßige
Methylierung zu unterbinden. Dabei konzentrierten sie sich auf die
Methyltransferasen, Enzyme, die für die Übertragung der Methylgruppen
zuständig sind. Dem Forscherteam um Frank Lyko ist nun gelungen,
Methyltransferasen dreidimensional darzustellen und anhand dieser
Modelle die Struktur für einen exakt passenden Hemmstoff abzuleiten.

Der Inhibitor, den die Forscher den Namen RG108 gegeben haben, hemmt
bei Untersuchungen in der Kulturschale tatsächlich die Aktivität der
Methyltransferasen in verschiedenen Krebszellen. Untersuchungen bei
Darmkrebs-Zellen verliefen nach Angaben der Forscher vielversprechend.
Der Methylierungsgrad von mehreren Tumorsuppressor-Genen verringerte
sich und die schützenden Gene wurden dadurch reaktiviert. Andere
Bereiche der DNA, deren Methylierungsmuster als wichtig für die
Stabilität der Chromosomen gilt, waren dagegen nicht von der Wirkung
des RG108 betroffen. Ein weiterer Vorteil von RG108 ist die Tatsache,
dass der Hemmstoff im Gegensatz zu anderen bisher verfügbaren kaum
giftig ist. "Wir haben damit eine Substanz in der Hand, die das
Potenzial hat, zum Ausgangspunkt für die Entwicklung einer ganz neuen
Klasse von Krebsmedikamenten zu werden", so Lyko.

Bauchspeicheldrüsenentzündung: Risiko durch neuere Diabetes-Medikamente ?

Erhöhtes Risiko für Bauchspeicheldrüsenentzündung durch neuere Diabetes-Medikamente ?

Aktuelle Zahlen von der Datenbank der Amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA weisen auf ein gesteigertes Risiko für Pankreatitis und Pankreaskarzinom mit „Inkretin-basierten“ Therapieformen hin

Regenstauf – Seit einigen Jahren setzen Ärzte zur Behandlung des Typ-2-Diabetes vermehrt Medikamente ein, die auf einem körpereigenen Hormon, einem im Darm gebildeten „Inkretin“ basieren. Dieses „Glukagon-ähnliche Peptid“ GLP-1 kann entweder in abgewandelter Form unter die Haut injiziert werden. Es gibt aber auch Hemmstoffe in Tablettenform, die den Abbau des im eigenen Körper gebildeten GLP-1 unterdrücken, was die Wirkung des körpereigenen GLP-1 verlängert. GLP-1 setzt noch vorhandenes, körpereigenes Insulin frei und unterdrückt gleichzeitig das blutzuckersteigernde Glukagon. Dadurch senkt es den Blutzuckerspiegel in den Normbereich. „Das Besondere bei den GLP-1-basierten Therapieformen ist, dass diese für sich nicht zu den vielfach gefürchteten Unterzuckerungen, den Hypoglykämien führen und es zu keiner Zunahme, mit den GLP-1-Analoga sogar zu einer Gewichtsabnahme kommt“, erklärt Professor Helmut Schatz, Bochum, Mediensprecher der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie. Eine aktuelle Analyse der Datenbank der Amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA weist jetzt auf die Möglichkeit zwar seltener, aber ernstzunehmender Nebenwirkungen dieser neuen Medikamentengruppe hin.

Als GLP-1-Analoga sind in Deutschland Exenatid (Byetta®) und Liraglutid (Victoza®) zugelassen, als Hemmstoffe des Enzyms Dipeptidylpeptidase-4, als

weisen diese Substanzen auch Nebenwirkungen auf: So wurden vereinzelt Entzündungen der Bauchspeicheldrüse gesehen. Darauf wird auch in den Packungsbeilagen von Medikamenten aus dieser Gruppe hingewiesen. In einem Kommentar im Organ der Europäischen Diabetesgesellschaft „Diabetologia“ im Januar-Heft 2010 besprachen Peter Butler und seine Gruppe die Möglichkeit von Pankreatitiden, das sind Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, durch GLP-1-basierte Therapien. Sie gaben zu bedenken, dass eine symptomlose, unbemerkte chronische Pankreatitis längerfristig zu ernsten Schädigungen dieser Drüse einschließlich Krebs führen könnte. Jetzt liegt eine Analyse der Nebenwirkungsdatenbank der FDA, der amerikanischen „Food and Drug Administration“, von der gleichen Gruppe (Elashoff et al.2011) vor, publiziert im Februarheft 2011 der Zeitschrift „Gastroenterology“ (online am 17.2.2011). Retrospektiv wurden die bei der zuständigen Behörde (FDA) eingegangenen Nebenwirkungsmeldungen unter Exenatid und Sitagliptin von 2004 bis 2009 ausgewertet. Als Vergleichsgruppe dienten Patienten mit Typ-2-Diabetes unter vier anderen Diabetesmedikamenten: Rosiglitazon, Nateglinid, Repaglinid und Glipizid (ein Sulfonylharnstoff, der in Deutschland nicht im Handel ist). Unter Exenatid und Sitagliptin wurde ein sechsfach erhöhtes Risiko beobachtet, eine Bauchspeicheldrüsenentzündung zu erleiden. Die Wahrscheinlichkeit für ein Pankreaskarzinom, für Schilddrüsenkrebs oder andere Krebsformen wurde ebenfalls gesteigert gefunden.

Die Aussagekraft retrospektiver Analysen aus Datenbanken ist begrenzt, worauf die Autoren selbst hinweisen. Solche Daten beruhen auf freiwilligen Berichten an die Behörden und können somit ein verzerrtes Bild ergeben („reporting bias“). Auch kann man dabei weitere Risikofaktoren für Pankreatitis und Krebs wie zum Beispiel Güte der Stoffwechseleinstellung (HbA1c) oder Übergewicht (body mass index BMI) nicht berücksichtigen. Zufolge dieser Einschränkungen lassen sich bei derartigen Studien zwar Assoziationen aufzeigen, grundsätzlich aber keine ursächlichen Zusammenhänge beweisen. „Die neuen Studienergebnisse der Gruppe um Peter Butler stehen auch im Gegensatz zu anderen Analysen, so einer Datenauswertung von über 780 000 Patienten (Garg et al. 2010), die weder für Exenatid noch für Sitagliptin ein höheres Pankreatitis-Risiko ergeben hatte als unter anderen Diabetesmedikamenten“, so Schatz.

Zusammenfassend muss ein möglicher Zusammenhang zwischen inkretinbasierten Therapieformen und Pankreatitis sowie Krebs sorgfältig beachtet, überwacht und weiter untersucht werden. Eine Therapie mit GLP-1-Analoga oder DPP-4-Hemmern soll nicht ungezielt und breit, sondern immer nur entsprechend der Zulassung und leitliniengerecht erfolgen. Patienten sollen diese Therapie keinesfalls selbst absetzen, sondern sich mit ihrem Arzt besprechen.

 

Schule kann krank machen, aber auch gesund

Schule kann krank machen, aber auch gesund: Beitrag zur aktuellen Diskussion  

Fühlen sich Schüler
den Anforderungen im Unterricht nicht gewachsen oder erfahren sie wenig
Unterstützung durch Mitschüler und Lehrer, leiden sie häufiger unter
psychosomatischen Beschwerden wie Kopf- und Rückenschmerzen oder
Schlafproblemen. Das belegen wissenschaftliche Studien. Forscher haben
jetzt umfangreiche Daten des Nationalen Bildungspanels (National
Educational Panel Study, NEPS) ausgewertet und weitere Aspekte des
Klassenklimas und des schulischen Wohlbefindens untersucht. Ihre Studie
ist in der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen“ erschienen (Georg
Thieme Verlag, Stuttgart. 2018).

Wie wohl sich ein Kind in
der Schule fühlt, hängt von vielen Faktoren ab: Neben den individuellen
Kontakten zu Mitschülern spielen auch die fachlichen Anforderungen, das
Lernklima und die Unterrichtsqualität eine Rolle. All diese Aspekte
wurden und werden im Rahmen des Nationalen Bildungspanels (NEPS) in
umfangreichen Fragebögen erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage der
Studie von Soziologin und Gesundheitswissenschaftlerin Professor Dr.
Katharina Rathmann, die derzeit an der Fakultät
Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund und im Fachbereich Pflege
und Gesundheit an der Hochschule Fulda forscht und lehrt.

Gemeinsam mit Kollegen der
Hertie School of Governance Berlin und der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg hat sie die Aussagen von insgesamt 7.300 Siebtklässlern
aller Regelschularten unter die Lupe genommen. Diese beinhalteten auch
Angaben zur Gesundheit der Probanden. „Im Unterschied zu vielen anderen
Untersuchungen fragt das NEPS auch nach eher objektiven
Gesundheitsindikatoren wie der Zahl der krankheitsbedingten Fehltage“,
erklärt Rathmann. Die Zahl der Kinder, die in den vier Wochen vor der
Befragung vier oder mehr Tage wegen Krankheit gefehlt hatten, war dabei
umso höher, je unzufriedener sie mit ihrer Schulsituation im Ganzen
waren. Die auf Krankheiten zurückgehenden Fehltage variierten zudem
signifikant zwischen den Schulformen: Haupt- und Realschüler sowie
Schüler anderer Schulformen fehlten krankheitsbedingt häufiger als
Gymnasiasten. „Möglicherweise erfahren Schüler, die eine andere
Schulform als das Gymnasium besuchen, weniger Unterstützung durch
Lehrpersonen und sind zudem häufiger mit einem lernabträglicheren
Klassenklima konfrontiert“, so die Überlegung der Wissenschaftler.

Das Empfinden der Kinder,
den Anforderungen in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht gewachsen
zu sein, hatte ebenfalls Auswirkungen: „Das Gefühl, trotz großer
Anstrengung in diesen Fächern erfolglos zu bleiben, war mit einer
schlechteren Gesundheitseinschätzung und einer höheren Zahl von
Fehltagen assoziiert“, sagt Rathmann. Allerdings sei hier – wie auch bei
den anderen Faktoren – die Frage der Kausalität noch offen. Immerhin
sei es auch denkbar, dass viele Fehltage zu einem fachlichen Rückstand
führten, der dann erst ein Gefühl der Hilflosigkeit entstehen lasse.

Das Klassenklima scheint
dagegen keine gesundheitsrelevanten Auswirkungen zu haben. Einzige
Ausnahme: Die sogenannte „Lernorientierung“: Dabei gibt der Lehrer vor
jeder Stunde einen Überblick über die relevanten Unterrichtsinhalte und
fasst diese auch am Ende des Unterrichts noch einmal zusammen. Auch
stellt er das bearbeitete Thema in den größeren Kontext der
vorangegangenen und nachfolgenden Themen. Dieser für sich genommen
positive Aspekt der Unterrichtsgestaltung erwies sich in der Auswertung
jedoch als kontraproduktiv. Schüler, die ihrem (Deutsch-)Lehrer eine
solche Lernorientierung bescheinigten, schätzten ihre eigene Gesundheit
schlechter ein und fehlten auch häufiger. Die Unterrichtsinhalte
besonders zu betonen, sei womöglich gerade für schwächere Schüler
belastend, mutmaßen die Forscher.

Die Ergebnisse der
Auswertung unterstreichen, wie sehr schulisches Wohlbefinden mit der
subjektiven Einschätzung der eigenen Gesundheit und krankheitsbedingten
Fehltagen verknüpft ist. Maßnahmen der Gesundheitsförderung sollten
daher diesen Aspekt in den Fokus rücken. Das sei vor allem bei Schülern
notwendig, die nicht das Gymnasium, sondern eine andere Schulform
besuchen, betonen die Autoren abschließend.

  1. Rathmann et al.:
    Klassenklima, schulisches Wohlbefinden und
    Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Deutschland: Ergebnisse des
    Nationalen Bildungspanels (NEPS)
    Das Gesundheitswesen 2018, online erschienen am 14.03.2018

Schlussverkauf : Schluss mit falschem „Räumungsverkauf“

EU geht gegen unlautere Geschäftspraktiken vor


Wer kennt sie nicht, die Geschäfte, in denen das ganze Jahr „Räumungsverkauf“ ist, die jedoch niemals geräumt werden? Oder die Bestattungsinstitute, die manchmal schneller als die Angehörigen vom Tod eines Menschen erfahren und den geschockten Hinterbliebenen unverzüglich ihre Dienste anbieten. Mit Praktiken dieser Art sollen demnächst EU-weit verboten sein. 
Um dem Verbraucher einen europaweiten Schutz vor unlauteren Geschäftemachern zu bieten, stellte die EU-Kommission bereits im Juni 2003 einen Richtlinien-Vorschlag vor, der am Donnerstag vergangener Woche auch vom Europaparlament gebilligt wurde. Irreführend und aggressiv


Denn trotz Einheitswährung und freiem Waren- und Personenverkehrs machen die wenigsten EU-Bürger von ihrer Freiheit, außerhalb der nationalen Grenzen einzukaufen, Gebrauch. Dies lähmt die Wirtschaft, die im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr immer noch auf dem Niveau von 1991 verharrt. Als Haupthindernis für die mangelnde Bereitschaft, als Verbraucher europäisch zu denken und zu handeln, gilt das mangelnde Vertrauen in die Redlichkeit der Händler. 
Der Richtlinienvorschlag, der noch vom Ministerrat gebolligt werden muss, sieht eine Unterteilung der unlauteren Geschäftspraktiken in irreführende und aggressive Praktiken vor. 
Als irreführende Praktiken gelten beispielsweise: 
– Lockangebote (Anpreisung eines Produkts als Sonderangebot, ohne dass das Produkt überhaupt oder in ausreichender Menge auf Lager ist);
– Verwendung des Begriffs „Räumungsverkauf“ oder ähnlicher Bezeichnungen, wenn der Händler tatsächlich keine Geschäftsaufgabe beabsichtigt;
– Behauptung, ein Produkt könne legal verkauft werden, wenn dies nicht der Fall ist;
– Einsatz von „Advertorials“ (vom Werbenden finanzierte Berichterstattung über ein Produkt in den Medien), ohne dass deutlich gemacht wird, dass es sich um Werbung handelt;
– Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, wenn dies nicht der Fall ist
– Beschreibung eines Produkts als „gratis“, „frei“, „kostenlos“ oder ähnliches, wenn der Verbraucher irgendwelche Kosten außer den unvermeidlichen Kosten im Zusammenhang mit der Reaktion auf ein Angebot, mit der Abholung oder dem Versand des Produkts tragen muss. 


Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung. Die aggressiven Geschäftspraktiken lassen sich mit den juristischen Begriffen der Belästigung, Nötigung und unzulässigen Beeinflussung zusammenfassen. Als Beispiele nennt die Kommission folgende, wohl in allen Ländern der Union vorkommende Praktiken: 
– Herbeiführen des Eindrucks, der Verbraucher könne den Verkaufsraum nicht verlassen, ohne einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben;
– persönliche Besuche in der Wohnung des Verbrauchers unter Nichtbeachtung der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen oder nicht wieder zu kommen;
– hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen von Kunden über Telefon, Telefax, E-Mail oder sonstige für den Fernabsatz geeignete Medien;
– gezieltes Ansprechen von Verbrauchern, in deren Familie kürzlich ein Todesfall oder eine schwere Erkrankung aufgetreten ist, um ihnen ein Produkt zu verkaufen, das in direktem Bezug zu dem erlittenen Unglück steht;
– an Kinder gerichtete Werbung, die diesen suggeriert, ihre Akzeptanz unter Gleichaltrigen sei davon abhängig, dass ihre Eltern ihnen ein bestimmtes Produkt kaufen;
– Zahlungsaufforderung für Produkte, die der Händler geliefert, der Verbraucher aber nicht bestellt hat (unbestellte Waren oder Dienstleistungen). Weiterhin werden allgemeine Grundsätze festgelegt, nach denen entschieden werden kann, ob andere Geschäftspraktiken als unlauter verboten werden sollen. Testkriterium ist in den meisten Fällen die Frage, ob eine Praxis das Verhalten eines „durchschnittlichen“ Verbrauchers in unfairer Weise beeinflussen würde; zusätzlich gibt es Bestimmungen, die besonders gefährdete Verbraucher schützen sollen. 
Der Richtlinienvorschlag dürfte vom Rat in den kommenden Wochen formell verabschiedet werden und sollte ab 2007, nach der Umsetzung in nationales Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, EU-weit gelten. Danach haben die EU-Mitglieder noch während weiterer sechs Jahre die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen nationale Vorschriften beizubehalten, die strenger sind als die neuen EU-Vorgaben. (03.03.2005)

| | Reinhard Ruschel | Schottland

Reinhard Ruschel Schottland

Hi Jean Pütz! Ich freue mich immer deine Videos zuzuhören ❤. Ich war gerade mal 16 als ich nach Deutschland kam, damals, warst du viel im Fernsehen. Ich habe nicht alles verstanden damals, aber, das Menschliche Gehirn ist wahnsinnig, irgendeines Tages, schaltet sich was im Gehirn an, und man versteht alles!
Heute, 30jahre später, höre ich dir immer so gerne zu und die Begeisterung beim zuhören hat nicht nachgelassen �
Schöne Liebe Grüße aus Schottland wo es gerade schneit
Richard Russell.

Keine Fischerei mehr im Meeresschutzgebiet

Keine Fischerei mehr im größten Meeresschutzgebiet

Kiribatis Präsident schützt elf Prozent der exklusiven Wirtschaftszone

Präsident Tong mit Kindern
Präsident Tong mit Kindern
[ Foto ]

Tarawa/Bremen (pte004/30.06.2014/06:15) –

Im weltgrößten Meeresschutzgebiet – der Phoenix Islands Protection Area http://phoenixislands.org – mit einer Fläche von rund 410.000 Quadratkilometern ist ab 2015
jegliche Fischerei verboten. Das UNESCO-Weltnaturerbe wird damit zum
größten Schutzgebiet für den weltweit so begehrten Tunfisch – und
zahlreiche andere Meerestiere.

Experten der US-Umweltorganisation Conservation International http://conservation.org bezeichnen den Schritt, der von Anote Tong, dem Präsidenten der
Inselnation Kiribati gesetzt wurde, deswegen als bemerkenswert, weil
damit elf Prozent der exklusiven Wirtschaftszone des Landes Kiribati
unter Schutz stehen. Diese Inselnation lebt nicht nur selbst vom
Fischfang, sondern verkauft Fischereilizenzen an Japan, Taiwan und
China.

Mutiger Schritt armer Inselnation

"Die Einrichtung dieses riesigen Meeresschutzgebietes
mit kompletten Entnahmeverbot ist eine starke und eindrucksvolle
Maßnahme der Regierung von Kiribati, die Hoffnung macht, dass die
Wichtigkeit des nachhaltigen Schutzes mariner Resourcen in den Köpfen
von Entscheidungsträgern angekommen ist", meint Christian Wild,
Meeresökologe an der Universität Bremen und dem Leibniz-Zentrum für
Marine Tropenökologie (ZMT) http://www.zmt-bremen.de , im pressetext-Interview.

"Insbesondere erwähnenswert ist, dass diese
Entscheidung durch ein armes Entwicklungsland getroffen wurde, das
wirtschaftlich stark von der Fischerei abhängt", so der Wissenschaftler.
"Hier wird ein neuer Weg gegangen, der es vorzieht, über einen langen
Zeitraum stabile Fischereierträge zu ermöglichen, anstatt kurzfristig
hohe Erträge." Dazu komme, dass auch der Fischereiertrag in den
angrenzenden Gebieten durch ein solches Schutzgebiet erwiesenermaßen
profitiert.

Fischereiverbot hilft auch Riffen

Das Schutzgebiet Phoenix Islands zählt mit seinen
Korallenriffen zu einem ökologisch bedeutenden Territorium.
Vorhergehende Expeditionen haben gezeigt, dass hier mehr als 200
Korallenspezies und mehr als 550 Korallenfischarten leben. Hinzu kommt
noch eine große Population von Meeresschildkröten, Seevögeln, Delfinen
und Walen.

"Als Korallenriffforscher freut mich natürlich, dass in
dem Meeresschutzgebiet auch eine Reihe von Korallenriffen mit einer
hohen Artenvielfalt liegen", so Wild. "Wir vom ZMT haben bereits einige
Projekte im Südpazifik, so dass es spannend wäre, den Erfolg dieser
Maßnahme wissenschaftlich zu begleiten und mit anderen Riffen in der
Region zu vergleichen, die diesen umfassenden Schutz nicht genießen."

"Es bleibt zu hoffen, dass es gelingt das
Fischereiverbot innerhalb des riesigen Schutzareals auch durchzusetzen,
und dass diese vorbildliche Maßnahme viele Nachahmer weltweit findet",
so der Experte abschließend im pressetext-Gespräch.

Problematische Inselnation im Pazifik

Mit einer Landfläche von nur knapp 800
Quadratkilometern, verstreut auf einer Fläche von rund fünf Mio.
Quadratkilometern, zählt die Republik Kiribati zu einem der ärmsten
Länder der Region. Bis auf die Insel Banaba, ragen alle anderen Atolle
nur etwa zwei bis zweieinhalb Meter über den Meeresspiegel.
Bodenersosion und damit verbundener Landverlust sind gravierende
Probleme für die rund 100.000 Bewohner. Aufgrund des Klimawandels und
des Anstiegs des Meeresspiegels wird Kiribati bis 2070 im Meer versunken
sein.

RFID-Chips verdrängen Strichcodes

Hamburg (pte/20.10.2008/06:05) – Der altgediente Strichcode wird in vielen Unternehmen nun durch die RFID-Technologie ersetzt. Die sogenannte Radiofrequenzidentifikation vereinfacht das Versorgungskettenmanagement und erleichtert es Unternehmen, den Material- und Warenfluss im Blick zu behalten. Im Gegensatz zu Strichcodes müssen RFID-Chips nicht unmittelbar eingescannt werden, sondern senden von selbst Radiowellen aus, wenn sie von einem Empfängergerät angefunkt werden. Das funktioniert über eine Distanz von bis zu 200 Metern. Diese Eigenschaft bewegt viele Unternehmen dazu, auf die RFID-Technologie umzustellen. "Wir sind Zulieferer großer Handelsunternehmen und die wünschen sich RFID-Etiketten", erklärt Hermann Küpferling, Sprecher der Seifenfabrik Algi, gegenüber der Financial Times Deutschland.

Unternehmen, die bereits auf RFID umgestellt haben, sehen den großen Vorteil der Technologie in der Zeitersparnis, die sie mit sich bringt. "Wir konnten den Materialfluss deutlich straffen. Das bringt uns Zeitvorteile von mehreren Stunden und auch die Fehlerquote hat sich deutlich verringert", so Küpferling. Die Technologie verbreitet sich immer weiter, da RFID-nutzende Unternehmen darauf bestrebt sind, dass auch ihre Zulieferer diese Technologie verwenden. Das bietet für Unternehmen den Vorteil eines unternehmensübergreifenden Informationssystems, da auf RFID-Chips auch Informationen hinzugefügt werden können. In Tests des Kontraktlogistikers Pfenning Logistics hat sich gezeigt, dass RFID-Systeme besonders stabil sind, nur eine geringe Fehlerquote aufweisen und sich vor allem an Schnittstellen in der Wertschöpfungskette bewähren.

Da immer mehr Handelsunternehmen auf RFID umstellen, werden bald auch immer mehr Zulieferer diese Technologie einsetzen. In Deutschland war die REWE-Gruppe das erste Handelsunternehmen, das in einem seiner Distributionslager auf RFID umgestellt hat. Ein Pilotprojekt in Norderstedt im Jahr 2003 hat sich als erfolgreich erwiesen und so hat REWE es auf ein Dutzend Lieferanten und rund 400 Penny-Märkte in Norddeutschland ausgeweitet. Wareneingang, Kommissionierung und Warenausgang werden ausschließlich über RFID abgewickelt. Nun sollen weitere Standorte folgen.