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28.11.2019 Thema Maut – Offener Brief an Bundesminister Andreas Scheuer

Lieber Herr Bundesminister des Verkehrs, Andreas Scheuer,

fühlen sie sich eigentlich immer noch wohl in ihrer Haut?
Ihre populistische Maut für Ausländer ist ganz schön in die Hose gegangen, bei etwas mehr Sorgfalt hätten Sie das vorher sehen können. Manche Bürger meinen, dass da etwas mit dem voreiligen Abschluss der millionenschweren Verträge nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Gott sei Dank wird das jetzt vom Bundestag im Untersuchungsausschuss hoffentlich geklärt werden.

Die Frage ist, warum Sie diese Verträge kurz vor der Entscheidung des EU-Gerichtshofs letztlich so schnell abgeschlossen haben. Das betrifft einerseits die Installation des technischen Maut-Systems an den Autobahnen, andererseits aber auch die Firmen, die später die Gelder einkassieren.

Nach dem Hörensagen sollen es ja bis zu 250 Millionen Euro sein, die jetzt sozusagen als Regresszahlung fällig werden. Mag sein, dass die CSU sie dazu getrieben hat, denn die wollte ja vor den Landtagswahlen des nächsten Jahres noch ihr Versprechen realisieren, nur die Ausländer beim Befahren der Autobahnen zu belangen. Der Europäische Gerichtshof hat ihre Pläne durchkreuzt und jetzt sind es die Steuerzahler, die diese Millionen blechen müssen.
Sollte das nicht abgewendet werden können, hier ein Verbesserungsvorschlag, auf den Sie eigentlich selbst hätten kommen können:
Das Gericht hat ja moniert, dass diese Zahlungen der Maut nur die Ausländer betrifft, die Einheimischen sollten dies in Form von Barem in Heller und Pfennig zurückbekommen, also durch Verringerung der Kraftfahrzeugsteuer in gleicher Höhe.

Allein diese Idee war schon eine Zumutung. Warum sind Sie nicht auf die Idee gekommen, haben ganz einfach die Mautzahlung für jedermann eingeführt und die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise völlig erlassen. Das hätte auch eine ökologische Komponente gehabt, denn wer viel fährt, soll viel zahlen. Das heißt, Sie könnten jetzt einfach diese technischen Einrichtungen zur Erfassung der Maut, für die ja die Verträge abgeschlossen sind, ruhig errichten lassen. Im Übrigen sind die moderne Einrichtungen auch in der Lage, kleine Autos von großen Luxus Limousinen zu unterscheiden, sodass ebenfalls hier neben der ökologischen auch eine Gerechtigkeits- Komponente hinzu käme.

Hochachtungsvoll
Ihr Jean Pütz

Folge 50. Mit Vernunft in die Zukunft, oder ?

Wirtschaftsministerium verschärft Kohleausstiegspläne

(FAZ) – Nur bis 2026 können sich die Betreiberunternehmen demnach in Ausschreibungen um Stilllegungsbeihilfen bewerben. Sollte das nicht genügen, um den Fahrplan für den bis 2038 vollständig angestrebten Ausstieg aus der Kohleverstromung zu erfüllen, kann die Bundesnetzagentur festlegen, welche Kraftwerke in welcher Reihenfolge entschädigungslos vom Netz gehen müssen. Wichtigste Kriterien sind das Alter der Anlagen, der Nachrüstungsstand und die Auswirkungen auf die Netzsicherheit.

Eine Ministeriumssprecherin sagte, Ziel sei es, das Gesetz möglichst schnell ins Kabinett zu bringen. Der nächste Sitzungstermin wäre dafür der 3. Dezember. Ob der neue Entwurf schon mit anderen Ressorts abgestimmt worden ist, wollte sie nicht sagen. Weil die Zeit für einen Kompromiss drängt, hat das Ministerium besonders umstrittene Themen rund um den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgeklammert. Das gilt unter anderem für den ursprünglich geplanten Mindestabstand von 1000 Metern zwischen neuen Windrädern und der Wohnbebauung sowie die Anhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik.

Klimaschutzeffekt droht zu verpuffen
In Berlin wird vermutet, dass die Bundesregierung dazu erst im Frühjahr eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Weg bringen könnte. Bei Klimaschutzverbänden und den Grünen stößt die Verzögerung auf Widerstand. „Die Erneuerbaren-Branche braucht Klarheit, ob sie noch in diesem Land gewollt ist“, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer. „So kann man nicht mit mehreren Hunderttausend Arbeitsplätzen in der Branche umgehen“. Wegen der politischen Unsicherheit lägen viele Planungen schon auf Eis.

Für scharfe Kritik sorgte ebenfalls, dass der Entwurf keine zwingende Löschung von Rechten für den Kohlendioxid-Ausstoß vorsieht. Nach der Abschaltung von Kohlekraftwerken frei werdende Emissionszertifikate könnten deshalb verkauft und anderweitig genutzt werden. Der mit dem Kohleausstieg angestrebte Klimaschutzeffekt drohe zu verpuffen, warnte die Klima-Allianz.

Weiterhin ausklammern musste das Ministerium auch das Vorgehen zur Beendigung der Braunkohleverstromung. Für diese Kraftwerke und Tagebauen laufen noch Verhandlungen mit RWE, Uniper Leag und EnBW über die Höhe der Entschädigungen und den genauen Stilllegungs-Fahrplan. Nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium soll es eine Annäherung gegeben haben. Welche Gesamtkosten für den Kohleausstieg zu kalkulieren sind, lässt der Entwurf weiter offen.

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Gibt es zur Zeit noch Steinkohlemeiler mit einer Kapazität von rund 21 Gigawatt, soll die Leistung bis 2022 auf rund 15 Gigawatt reduziert werden. Ein erstes verkürztes Ausschreibungsverfahren ist schon für das kommende Jahr geplant, wobei Steinkohleanlagen in Süddeutschland mit Rücksicht auf die Versorgungssicherheit ausgeschlossen werden. In der zweiten Phase bis 2030 soll die Kapazität auf 8 Gigawatt sinken. Ende 2038 wäre endgültig Schluss mit der Kohleverstromung.

Für die Ausschreibungen soll die Netzagentur zu jedem Gebotstermin die Kapazität festlegen, die vom Netz gehen soll. Für die Stilllegungsbeihilfen soll jeweils eine Obergrenze festgelegt werden. Wie hoch sie ausfällt, ist noch offen. Davon dürfte entscheidend abhängen, auf welche Resonanz die Auktionen stoßen und ob es gelingt, die Zwischenziele allein auf freiwilliger Grundlage zu erreichen. Unbeeindruckt zeigt sich das Ministerium von dem Streit über das neue Kohlekraftwerk in Datteln: Dem Entwurf zufolge dürfen bereits genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Anlagen trotz des Kohleausstiegs in Betrieb gehen.

Helmut Bünder

Wer trägt die Kosten des Kohleausstiegs ?

(IER) – Das IER der Universität Stuttgart untersucht die Folgen von Kohleausstieg und Energiewende für deutsche Haushalte.Die Bepreisung von Kohlendioxyd (CO2), wie sie derzeit als flankierende Maßnahme zum Kohleausstieg und auch im Rahmen des geplanten Klimaschutzgesetzes intensiv diskutiert wird, ist ökologisch und ökonomisch effizient und daher sinnvoll. Ohne Maßnahmen zur Rückverteilung wird das Instrument aber je nach Ausgestaltung zu erheblichen Mehrbelastungen der Verbraucher führen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Policy Brief*, den das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart jetzt veröffentlicht hat. Betroffen sind bis zu 70 Prozent der Haushalte insbesondere in den niedrigen und mittleren Einkommensgruppen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am IER untersuchten in einem vom BMBF geförderten Projekt, wie sich die derzeit diskutierten Transformationsszenarien auf die Einkommen der Haushalte auswirken. Die Szenarien umfassen einen ordnungsrechtlichen Kohleausstieg, wie er von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung der Bundesregierung (KWSB) vorgeschlagen wurde, sowie alternativ die Einführung einer stringenten CO2-Bepreisung zum Beispiel durch die Einführung eines Mindestpreises und die Kombination dieser Instrumente mit weiteren flankierenden Maßnahmen.

Dabei zeigte sich, dass das Instrument der CO2-Bepreisung zu einem deutlich kosteneffizienteren Transformationspfad führt und daher aus ökonomischer Sicht zu bevorzugen wäre. Für die Verbraucher führt dieser Weg jedoch zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Kosten für den Systemumbau zu erheblichen Mehrbelastungen, wenn die Mehreinnahmen des Staates nicht an die Haushalte zurückfließen. Dies gilt im Grundsatz auch für die im Klimaschutzgesetz neu geplante Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr. „Die Verteilungseffekte einer CO2-Bepreisung sind massiv und fallen in ein gesellschaftliches Klima, in dem schon heute zwei Drittel der Bevölkerung die Auffassung vertritt, die Energiewende sei teuer und belaste vor allem die kleinen Leute“, so der Leiter des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, Prof. Kai Hufendiek. „Will man die Akzeptanz der Energiewende nicht gefährden, muss der Transformationsprozess dringend diese Verteilungsfragen berücksichtigen.“

Im Detail kamen die Forschenden zu den folgenden Schlussfolgerungen:

  • Der Strompreisanstieg, der sich im Falle eines Kohleausstiegs oder bei einer zusätzlichen ambitionierteren CO2-Bepreisung bei der Stromerzeugung ergibt, erscheint mit 0,5 – 2 ct/kWh eher tolerierbar. Werden aber die gesamten Kosten und vor allem Wälzungseffekte auch bei anderen Gütern des täglichen Lebens berücksichtigt, kann sich die Mehrbelastung eines Haushalts je nach Szenario auf bis zu 44 Euro pro Monat summieren.
  • Besonders betroffen von der Entwicklung sind Haushalte mit geringeren Einkommen, die bereits heute einen problematisch hohen Anteil ihres verfügbaren Einkommens für Energie (Strom, Wärme, Warmwasser) ausgeben müssen. Aber auch Haushalten, die heute noch in geringem Umfang Ersparnisse zum Beispiel für die Altersversorgung bilden können, werden die finanziellen Spielräume völlig genommen. Dies betrifft bei den Mehrkosten alleine aus der Transformation des Stromsystems bis zu 50 Prozent, bei zusätzlicher Berücksichtigung der Transformation der Sektoren Wärme und Verkehr bis zu 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland.
  • Ohne verteilungspolitische Begleitung bergen notwendige weitere Maßnahmen zum Klimaschutz damit ein erhebliches Risiko, die Haushalte zu überfordern. Dies betrifft nicht nur die Bezieher von Transferleistungen, sondern reicht bis in die Mittelschicht hinein. Um gesellschaftlichen Verwerfungen vorzubeugen, sind konkrete flankierende Maßnahmen zur Kompensation der Transformationskosten daher unbedingt notwendig und gleichzeitig mit den Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

„Unsere Untersuchungen zeigen, dass dem Aspekt einer kosteneffizienten Umsetzung der Energiewende und der Verteilung der Mehrkosten auf die Verbraucher in Zukunft ein deutlich höherer Stellenwert beizumessen ist als bisher“, folgern Dr. Ulrich Fahl, Audrey Dobbins und Claudia Hofer aus dem Projektteam. Dies gelte umso mehr, da angesichts einer Vielzahl von Maßnahmen und von Milliardenzahlungen für die Energiewende in der Bevölkerung der Eindruck entstanden sei, dass die Kostenbelastung der Energiewende keine Rolle mehr spielt. „Ein Pfadwechsel und eine Neuorientierung erscheinen hier dringend notwendig, zumal die CO2-Bepreisung auch im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 sinnvollerweise als zentrales Lenkungsinstrument angesehen wird“, so die Forschenden. Dies gelte sowohl für die gewählte Höhe des effektiven Preises und für die sektorale Abgrenzung, als auch für die Verwendung der Einnahmen in Form einer gewährten oder nicht gewährten Rückverteilung.

 

27.11.2019 Urin und „Scheiße“ als Wertstoff ?

Liebe Freunde,
Entschuldigen Sie bitte die krassen Worte, aber die politischen Verhältnisse sind so widersprüchlich dass einem schon mal die Sprache enteilt.

Da demonstrieren unsere Landwirte mit Tausenden von Traktoren, nicht nur in Berlin, sondern in vielen deutschen Städten und beklagen sich, dass Ihnen viel zu viel Umweltschutz zugemutet wird, und sie deshalb nicht mehr zurecht kommen. Viele machen Verluste und kein Wunder, dass manche auch schon bereits pleite sind.

Gleichzeitig aber werden von der Presse umsatz-steigernde Meldungen aufgegriffen, dass in Deutschland wegen mangelndem Umweltschutz, die Durchschnittstemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit, bereits jetzt um über 3,5 Grad Celsius zugenommen habe. So nebenbei noch mit der Bemerkung, dass die anvisierten 1,5 bis 2 Grad weltweit für uns schon weit übertroffen wären..
Ist jetzt Hopfen und Malz verloren? Sollen wir jetzt verzweifeln und die Hände in den Schoß legen? Zumindest beim normalen Bürger kommt das so an.

Zunächst zu unseren Bauern. Sie haben recht wenn man ihre wirtschaftliche Situation betrachtet. Da werden Gesetze gemacht, die sie mit den Konsequenzen allein lassen. Ratschläge werden Ihnen erteilt, sie sollten gefälligst auf biologische Methoden zurückgreifen und weniger Tiere halten. Dadurch würde das Gülleproblem mit der Verseuchung des Grundwasser durch Nitrat umgehend behoben.
Die deutschen Politiker wiegen sich in Unschuld, denn sie wären von der EU gezwungen die Grenzwerte einzuhalten, denn sonnst entstünden empfindliche Regressstrafen.
Dabei wäre dieses Problem mit sinnvollen Subventionen ohne weiteres zu lösen. Gülle und das was ganz hinten rauskommt ist nämlich ein Wertstoff. Es einfach nur grenzenlos auf den Feldern zu verteilen ist tatsächlich eine Katastrophe. Dabei hat das Umweltamt schon seit langem empfohlen die Gülle in Konvertern zu vergären. Dabei entstehen wertvolle Rohstoffe wie Phosphorverbindungen, die mittlerweile weltweit rar werden. Hier der Link den ich recherchiert habe.

Die Politik hat offenbar diese Möglichkeit bisher völlig verschlafen.
Und beim Insektenschutz sind unsere Landwirte sogar freiwillig bereit, rund um ihre Äcker, einen unbehandelten Randstreifen der Natur zu überlassen.
Ob das reicht kann ich als Laie nicht beurteilen. Für diese Maßnahmen sollten insbesondere auch die milliardenschweren Subventionen der EU genutzt werden. Da wird ja auf Teufel komm raus mit der Gießkanne ausgeschenkt.

Und nun zu der Temperaturerwärmung speziell in Deutschland und den offenbar damit verbundenen Umweltschäden.

Auch mit noch so viel Restriktionen lässt sich das jedenfalls nicht verändern, und man sollte dem Volk auch klarmachen, dass dies nicht möglich ist. Das heißt nicht, dass wir resignieren sondern wir sollten so viel wie möglich auf regenerative Energien setzen. Aber nicht ideologisch einseitig sondern es gibt viele Möglichkeiten das wirtschaftlich, ohne Abbau von Arbeitsplätzen, aber vor allem vielfältig zielorientiert zu erreichen.

Populistische Ideologien führen uns nicht weiter sondern mit Vernunft und Wissenschaftlern bzw. Technikern die ihr Handwerk verstehen.

Noch ein kleiner Hinweis. Die vielen Subventionen die auch teilweise die Wissenschaft korrumpieren können, gefährden meines Erachtens die Freiheit der Wissenschaft. Und so ist es zu verstehen, dass Forschung oft zu unterschiedliche Ergebnisse erzielt.

Folge 49. Mit Vernunft in die Zukunft oder ?

26.11.2019 Demonstration der Landwirte

Das größte Problem der Landwirtschaft ist die Gülleproduktion. Vor allen Dingen die Gülle, die bei der Fütterung von importierten Sojabohnen anfällt. Sie ist zwar ein wertvolles Düngemittel, aber zuviel erzeugt Nitrat im Trinkwasser, das sehr aufwendig entfernt werden muss.
Im Prinzip ist die Gülle ein Wertstoff, der mit geringen Investitionen umgewandelt werden kann. Vor allem die Gewinnung von Phosphor, das sich immer mehr zu einem notwendigen aber raren Rohstoff entwickelt, könnte die Sache sogar ökologisch extrem nützlich machen. Wenn Subventionen in die Landwirtschaft fließen, dann ist die Investition in diese Gülleverarbeitung ein lohnendes Ziel. Dazu der Beitrag aus dem Umweltbundesamt.
Ich frage mich, warum die Politik bisher noch nicht darauf gekommen ist.

Ihr Jean Pütz

(UBA) – Durch die Vergärung von Gülle und Bioabfall in Biogasanlagen können Treibhausgasemissionen aus der Lagerung, Behandlung und Verwertung reduziert und gleichzeitig Energie bereitgestellt werden. Im Moment landet in Deutschland jedoch nur etwa je ein Drittel der anfallenden Menge in der Biogasanlage. Wie sich der Anteil steigern ließe, zeigen die Ergebnisse eines UBA-Forschungsprojekts.

Aktuell werden nur rund 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdünger Gülle und Mist sowie rund 35 Prozent des bereits getrennt erfassten Bioabfalls in Biogasanlagen zu Biogas vergoren. Und das obwohl diese Art der Bioenergie doppelten Vorteil hat: Treibhausgasemissionen der Güllelagerung bzw. Bioabfallbehandlung werden reduziert und es besteht keine Nutzungskonkurrenz um die Rohstoffe, da sie im Anschluss weiterhin als Dünger dienen: Bei Gülle und Mist können die Gärreste weiterhin als Dünger eingesetzt, die vergorenen Bioabfälle kompostiert werden. Im Gegensatz zur Biogasproduktion aus Mais besteht auch keine Flächenkonkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und es entsteht kein zusätzlicher Einsatz von Pestiziden und Treibstoffen für die Feldarbeit.

Trotzdem stagniert der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen aktuell und es wird in ganz Deutschland nur etwa eine Bioabfallvergärungsanlage pro Jahr zugebaut. In dem vom beauftragten Forschungsprojekt wird davon ausgegangen, dass bei der Güllenutzung für Biogas eine Verdopplung auf ca. 60 Prozent der anfallenden Gülle möglich ist. Bei der Vergärung von Bioabfall wird eine Steigerung auf mehr als das Doppelte als realistisch angesehen, wenn auch die getrennte Erfassung von Bioabfall gesteigert wird.

Ergebnisse des Forschungsprojekts
Im Vorhaben wurde untersucht, warum die aus Klimaschutz- und Ressourcensicht günstigen Energiepotenziale bisher nur unvollständig genutzt werden und wie sie besser gehoben werden können. Dazu wurden die Entwicklung der Gülle- und Bioabfall-Vergärung dargestellt, eine Betreiberumfrage durchgeführt und in Praktiker-Workshops die wichtigsten Hemmnisse identifiziert. Auf dieser Basis wurden dann Handlungsempfehlungen diskutiert und die relevantesten Vorschläge konkretisiert.

Unter anderem wurde ein Vorschlag zur Anpassung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erarbeitet, um mehr Anreize für den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen zu schaffen. Außerdem werden Änderungen in verschiedenen Verordnungen vorgeschlagen, zum Beispiel in der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei wird darauf hingewiesen, dass gemäß Verursacherprinzip Maßnahmen in der Landwirtschaft in Erwägung gezogen werden sollten, um die Treibhausgas -Emissionen aus der Lagerung und Ausbringung von Gülle zu verringern.

In Hinblick auf den verstärkten Einsatz von Bioabfall in Vergärungsanlagen wurden ebenfalls verschiedene Vorschläge erarbeitet. Diese beinhalten die verstärkte Getrenntsammlung von Bioabfall, die Förderung von Bioabfallvergärungsanlagen im Rahmen des EEG und Hilfestellungen für Kommunen durch Investitionsförderungen, innovative Pilotprojekte und Öffentlichkeitsarbeit.

Wenn diese Vorschläge Eingang in die Gesetzgebung und Förderpolitik finden, können jährlich rund 5 Terawattstunden Strom zusätzlich erzeugt werden – und das ohne in eine Nutzungskonkurrenz zu geraten und bei zusätzlicher Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Güllelagerung und Bioabfallbehandlung.

Demonstration der Bauern – Mit einer Bemerkung von Jean Pütz

Das größte Problem der Landwirtschaft ist die Gülleproduktion. Vor allen Dingen die Gülle, die bei der Fütterung von importierten Sojabohnen anfällt. Sie ist zwar ein wertvolles Düngemittel, aber zuviel erzeugt Nitrat im Trinkwasser, das sehr aufwendig entfernt werden muss.
Im Prinzip ist die Gülle ein Wertstoff, der mit geringen Investitionen umgewandelt werden kann. Vor allem die Gewinnung von Phosphor, das sich immer mehr zu einem notwendigen aber raren Rohstoff entwickelt, könnte die Sache sogar ökologisch extrem nützlich machen. Wenn Subventionen in die Landwirtschaft fließen, dann ist die Investition in diese Gülleverarbeitung ein lohnendes Ziel. Dazu der Beitrag aus dem Umweltbundesamt.
Ich frage mich, warum die Politik bisher noch nicht darauf gekommen ist.

Ihr Jean Pütz

(UBA) – Durch die Vergärung von Gülle und Bioabfall in Biogasanlagen können Treibhausgasemissionen aus der Lagerung, Behandlung und Verwertung reduziert und gleichzeitig Energie bereitgestellt werden. Im Moment landet in Deutschland jedoch nur etwa je ein Drittel der anfallenden Menge in der Biogasanlage. Wie sich der Anteil steigern ließe, zeigen die Ergebnisse eines UBA-Forschungsprojekts.

Aktuell werden nur rund 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdünger Gülle und Mist sowie rund 35 Prozent des bereits getrennt erfassten Bioabfalls in Biogasanlagen zu Biogas vergoren. Und das obwohl diese Art der Bioenergie doppelten Vorteil hat: Treibhausgasemissionen der Güllelagerung bzw. Bioabfallbehandlung werden reduziert und es besteht keine Nutzungskonkurrenz um die Rohstoffe, da sie im Anschluss weiterhin als Dünger dienen: Bei Gülle und Mist können die Gärreste weiterhin als Dünger eingesetzt, die vergorenen Bioabfälle kompostiert werden. Im Gegensatz zur Biogasproduktion aus Mais besteht auch keine Flächenkonkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und es entsteht kein zusätzlicher Einsatz von Pestiziden und Treibstoffen für die Feldarbeit.

Trotzdem stagniert der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen aktuell und es wird in ganz Deutschland nur etwa eine Bioabfallvergärungsanlage pro Jahr zugebaut. In dem vom beauftragten Forschungsprojekt wird davon ausgegangen, dass bei der Güllenutzung für Biogas eine Verdopplung auf ca. 60 Prozent der anfallenden Gülle möglich ist. Bei der Vergärung von Bioabfall wird eine Steigerung auf mehr als das Doppelte als realistisch angesehen, wenn auch die getrennte Erfassung von Bioabfall gesteigert wird.

Ergebnisse des Forschungsprojekts
Im Vorhaben wurde untersucht, warum die aus Klimaschutz- und Ressourcensicht günstigen Energiepotenziale bisher nur unvollständig genutzt werden und wie sie besser gehoben werden können. Dazu wurden die Entwicklung der Gülle- und Bioabfall-Vergärung dargestellt, eine Betreiberumfrage durchgeführt und in Praktiker-Workshops die wichtigsten Hemmnisse identifiziert. Auf dieser Basis wurden dann Handlungsempfehlungen diskutiert und die relevantesten Vorschläge konkretisiert.

Unter anderem wurde ein Vorschlag zur Anpassung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erarbeitet, um mehr Anreize für den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen zu schaffen. Außerdem werden Änderungen in verschiedenen Verordnungen vorgeschlagen, zum Beispiel in der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei wird darauf hingewiesen, dass gemäß Verursacherprinzip Maßnahmen in der Landwirtschaft in Erwägung gezogen werden sollten, um die Treibhausgas -Emissionen aus der Lagerung und Ausbringung von Gülle zu verringern.

In Hinblick auf den verstärkten Einsatz von Bioabfall in Vergärungsanlagen wurden ebenfalls verschiedene Vorschläge erarbeitet. Diese beinhalten die verstärkte Getrenntsammlung von Bioabfall, die Förderung von Bioabfallvergärungsanlagen im Rahmen des EEG und Hilfestellungen für Kommunen durch Investitionsförderungen, innovative Pilotprojekte und Öffentlichkeitsarbeit.

Wenn diese Vorschläge Eingang in die Gesetzgebung und Förderpolitik finden, können jährlich rund 5 Terawattstunden Strom zusätzlich erzeugt werden – und das ohne in eine Nutzungskonkurrenz zu geraten und bei zusätzlicher Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Güllelagerung und Bioabfallbehandlung.

 

Verriss des Elektroautos durch Walter Röhrl – Mit einer Bemerkung von Jean Pütz

Das Elektroauto stellt keine ökologische Alternative da. Darüber habe ich bei Facebook schon mehrere Beiträge verfasst.
Aber die Elektromobilität hat durchaus Zukunft wenn man die Lösung wählt: Hyper-Hybrid.
Das heißt ein abgas-optimierter kleiner Lademotor lädt eine nur ein Viertel so große Batterie. Getriebe ist überflüssig denn die geniale Erfindung des modernen Elektromotors ermöglicht, das wie beim automatischen Getriebe alle Funktionen ohne zusätzliche Bauteile inklusive einer ökologischen Heizung und Kühlung wie von selbst erfolgen.

Jean Pütz

Hier geht’s zum Video von Walter Röhrl

3D-Druck für komplizierte Metallteile

(pte019/22.11.2019/12:30) – Forscher der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) haben ein neues Verfahren entwickelt, mit dem sich beim 3D-Druck Fehlerfreiheit garantieren lässt. Sollten doch Fehlstellen auftreten, heilen sie in einem zusätzlichen Prozessschritt aus. Alle paar Schichten werden die oberen Lagen des wachsenden Bauteils von einem zweiten Laser erhitzt, der die Macken beseitigt.

Additive Fertigung
Das Verfahren hat ein Team um Roland Logé vom Labor für Thermomechanische Metallurgie der EPFL-Ingenieurschule entwickelt. Additive Fertigung, wie der 3D-Druck auch genannt wird, bedeutet Aufbau eines komplexen Bauteils Schicht für Schicht. Abfälle gibt es dabei nicht, im Gegensatz zur subtraktiven Fertigung, bei der das Bauteil durch Fräsen, Schleifen, Bohren und andere Verfahren aus einem massiven Metallblock entsteht.

Ausgangsmaterial bei der Additiven Fertigung ist ein oft nanofeines Pulver aus der Legierung, aus der das Bauteil gefertigt wird. Der Prozess beginnt mit einer dünnen, gleichmäßigen Schicht auf einer Unterlage. Diese wird von einem Laserstrahl an den Stellen kurzzeitig verflüssigt, die erhalten bleiben sollen. Dann wird das Pulver weggefegt oder geblasen und neues auf die Grundform gestreut. Der Schmelzprozess wiederholt sich, bis das Bauteil seine Endform erreicht hat.

Fest und hitzebeständig
Die Fehlerfreiheit von Bauteilen, die zwischendurch immer mal wieder per Laser erhitzt werden, sorgt nicht nur für eine extrem hohe Festigkeit, sondern auch für eine beispiellose Hitze- und Korrosionsbeständigkeit. In einer auf Nickel basierenden Superlegierung, wie sie für die Herstellung von Turbinenbauteilen für die Stromerzeugung und Luftfahrt genutzt wird, haben die Forscher nachgewiesen, dass durch die Zwischenerhitzung, Laserschockstrahlung genannt, 95 Prozent aller Fehler eliminiert werden konnten.

Das Verfahren wird normalerweise für die Behandlung von Oberflächen verwendet. „In unserem Fall wirkt es auch in der Tiefe“, sagt Logé. Er will den neuartigen 3D-Druck jetzt auch mit anderen Legierungen testen, um auch diese zu verbessern. Er rechnet mit positiven Überraschungen. „Wir können das Potenzial des Verfahrens noch gar nicht überblicken.“

CO2 als Wertstoff und nicht als Abfall

(pte) – Aus CO2, Wasser und elektrischer Energie entsteht in einem Schritt Ethylen, ein in riesigen Mengen benötigtes Basismaterial für die Herstellung von Kunststoffen. Schon vor einem Jahr haben Forscher der University of Toronto  und des California Institute of Technology (Caltech) das Verfahren entwickelt, das aber einen Nachteil hatte: Es entstanden zu viele unerwünschte Nebenprodukte wie Carbonate. Das ging zulasten der Ethylen-Ausbeute.

CO2-Wert steigt
Jetzt haben Professor Ted Sargent und sein Team, darunter Fengwang Li sowie die Caltech-Chemieprofessoren Jonas C. Peters und Theodor Agapie, dem Prozess diese Unart ausgetrieben. „CO2 hat einen geringen ökonomischen Wert“, sagt der Forscher. Das reduziere die Bemühungen, es aus der Atmosphäre zu gewinnen. Diese ökonomische Betrachtung verändere sich dagegen völlig, wenn es gelinge, das Gas in Ethylen umzuwandeln. „Grünes Ethylen kann fossile Rohstoffe ersetzen, die normalerweise zur Herstellung von Kunststoff eingesetzt werden.“

Die Forscher einen Elektrolyseur, der normalerweise Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufspaltet, so modifiziert, dass Wasser und CO2 an einem kupferbasierten Katalysator direkt zu Ethylen reagieren. Das Verfahren ähnelt der Co-Elektrolyse, die das Dresdner Unternehmen Sunfire entwickelt hat. Dabei reagieren Wasser und CO2 in einem modifizierten Elektrolyseur in einem Schritt zu Synthesegas, das in Treibstoffe umgewandelt werden kann.

Lebensdauer erhöht
Das Geheimnis für eine höhere Ausbeute war eine Chemikalie mit der Bezeichnung Arylpyridinium, die es in mehreren Varianten gibt. Die Forscher probierten rund ein Dutzend davon aus, ehe sie sich für die effektivste entschieden. Sie dotierten damit die Oberfläche des Kupferkatalysators. Das verbesserte die Umsetzung der Grundstoffe zu Ethylen ohne allzu viele Nebenprodukte.

Der neue Katalysator hat noch einen Vorteil gegenüber dem, den Sargent und sein Team ursprünglich einsetzten. Mit mindestens 200 Stunden Betriebszeit hat er eine weitaus höhere Lebensdauer. Li betont, dass nicht nur die Gewinnung von CO2 aus der Luft dem Klimawandel entgegenwirke, sondern auch die Nutzung von Wind- und Solarstrom. Es werde allerdings noch eine Weile dauern, ehe das Verfahren großtechnisch einsetzbar ist.

Längster Genozid der Geschichte?

(Welt der Wunder) – Amerika wurde nicht von friedlichen Siedlern erobert, sondern von Soldaten. Forscher schätzen, dass dabei 98,6 Prozent der indigen Bevölkerung der USA ums Leben kam. Wir blicken auf die unschöne Vergangenheit der USA.

Wir werden gezwungen sein, sie wie Tiere zu jagen – und sie aus den Wäldern in die Felsengebirge zu treiben“, erklärt Anfang des 19. Jahrhunderts ausge­rechnet Thomas Jefferson. Der Präsident, der als großer Indianderfreund in die Geschichte einging, enttarnt so mit nur einem Satz einen Völkermord, der über zwei Jahrhunderte systematisch hinter romantischen Wild-West-Geschichten verborgen wurde. Bis zu 18 Millionen Ureinwohnersterben allein in Nordamerika durch die gewalttätige Besiedlung des Westens. Dabei fing alles so harmlos an…
Nachdem gegen Ende des 17. Jahrhunderts immer mehr Britennach Amerika kommen, beginnen die Indianer mit den Weißen Handel zu treiben und schließen Verträge über Landnutzungsrech­te ab. Zwar brechen zwischen den Ureinwohnern und Neuankömmlingen immer wieder auch ge­walttätige Auseinandersetzungen aus, insgesamt jedoch leben die fremden Kulturen relativ friedlich nebeneinander. Das jedoch ändert sich paradoxerweise mit einem Ereignis, das in den USA heute eher mit einem Akt der Befreiung verbunden wird: der amerikanischen Unabhän­gigkeitserklärung am 4. Juli 1776 – und dem Rückzug des britischen Kolonialherren aus den USA.

Denn anders als oft dargestellt, haben die Briten nicht die Absicht, die USA zu erobern. Ganz im Gegenteil. Die britische Kolonialpolitik basiert von jeher auf dem Ansatz, Handel zu treiben. Und um die Geschäfte nicht zu stören, achtet man sogar darauf, mithilfe von Einwanderungsquoten das empfindliche Gleichgewicht zwischen Sied­lern und Eingeborenen zu halten. Die militärischen Ambitionen beschränkten sich dabei in der Regel auf die Verteidigung von wirtschaftlichen Inter­essen und die Absicherung von Handelsposten. Die Regierung der Vereinigten Staaten verfolgt dagegen seit 1776 machtpolitische Ziele – und das bedeutet: die Unterwerfung der Indianer. Während Millionen europäischeSiedler mit dem romantischen Mythos gelockt werden, sich im Westen ein besseres Leben aufbauen zu können, werden die Ureinwohnerdes Kontinents praktisch ausgelöscht.

Wofür standen die „Indian Removal Act?”
Vor allem Andrew Jackson, der 7. US-Präsident, ist ein Verfechter der ethnischen Säuberungen. Am 28. Mai 1830 unterschreibt er mit dem „Indian Removal Act“ ein Gesetz, das die Umsiedlung Tausender Indianer-Stämme erlaubt, um Territorien für weiße Siedler zu schaffen. Viele Stämme wollen jedoch ihre fruchtbare Heimat am Mississippi nicht gegen ein Stück staubige Prärie tauschen. Daraufhin reagiert die US-Regierung mit brutaler Gewalt. Die Indianer werden zusammengetrieben, in Lagern interniert und unter strenger Bewachung in ihre Reservate abgeschoben. Das passiert so unorganisiert, dass rund ein Viertel der Depor­tierten während des Gewaltmarsches ums Leben kommt – durch Hunger, Unterkühlung und Er­schöpfung.
Dieses düstere Kapitel geht als der „Pfad der Tränen“ in die Geschichte der USA ein. Folge: Als es im Jahr 1890 zum letzten sogenann­ten „Indianerkrieg“ kommt, bei dem in Wahrheit lediglich 300 unbewaffnete Lakota-Indianer dahingemetzelt werden, leben insgesamt nur noch 250.000 Indianer in den USA. Erst 1924 spricht man ihnen Bürgerrechte zu – und been­det nach 148 Jahren eine Phase der US-Geschich­te, die heute unter Historikern als längster Ge­nozid der Geschichte gilt.