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Fettstoffwechselstörungen aggressiv behandeln

(DGE) – Während ihres gemeinsamen Kongresses in Paris vom 31.8. bis 4.9.2019 erließen am Eröffnungstag die Europäischen Gesellschaften für Kardiologie (ESC) und Atherosklerose (EAS) ihre Leitlinien 2019 für Lipidologie. Diese wurden zugleich online im European Heart Journal publiziert (1). Sie empfehlen für die in der Tabelle definierten Risiko-Kategorien eine aggressivere Herangehensweise als bisher mit tieferen Zielwerten für Low-Density-Lipoprotein (LDL-Cholesterin).

New LDL Targets Across CV Risk Categories

– For very-high-risk patients (10-year risk of cardiovascular [CV] death >10%) an LDL cholesterol (LDL-C) reduction of at least 50% from baseline and an LDL-C goal of less than 1.4 mmol/L (< 55 mg/dL) are recommended

– For very high-risk patients who experience a second vascular event within 2 years (not necessarily of the same type as the first event) while taking maximally tolerated statin therapy, an LDL-C goal of less than 1.0 mmol/L (<40 mg/dL) may be considered.

– For patients at high risk (10-year risk for CV death of 5% to 10%), an LDL-C reduction of 50% or greater from baseline and an LDL-C goal of less than 1.8 mmol/L (<70 mg/dL) may be considered.

– For individuals at moderate risk (10-year risk for CV death of 1% to 5%), an LDL-C goal of less than 2.6 mmol/L (<100 mg/dL) should be considered.

– For individuals at low risk (10-year risk for CV death <1%), an LDL-C goal of less than 3.0 mmol/L (<116 mg/dL) may be considered.

Insbesondere für die tägliche Praxis ist wichtig, dass der obere LDL-Wert des Referenzbereiches jetzt mit 116 mg/dl / 3.0 mmol/l festgelegt wurde, auch wenn ein nur sehr geringes 10-Jahresrisiko von unter 1%  für einen kardiovaskulären (CV) Tod besteht. Viele deutsche Labors geben heute als obere Grenze  160 mg/dl / <4.2 mmol/l an, nur wenige 130 mmol/dl / 3.4 mmol/l. Man soll also bei Patienten immer auch das 10-Jahresrisiko für ein CV Ereignis bestimmen. Dazu gibt es viele Tabellen und Scores, angefangen vom Framingham-Score  über den PROCAM-Score, für den es auch eine App gibt, bis zu den ESC-Scores.

Hinweise auf das Vorliegen einer homozygoten oder heterozygoten Familiären Hypercholesterinämie (FH) sollten bei jedem Patienten zumindest bei der Anamneseerhebung erfragt werden (Herzinfarkte und/oder Schlagfanfälle bei Eltern, Großeltern, Geschwistern?).

Facit: Aggressivere Herangehensweise an LDL-Erhöhungen, tiefere Zielwerte als bisher anstreben. Und: immer auch an die „tickende Zeitbombe“ eine FH denken.

Helmut Schatz

Cholesterin im Blut: Noch niedrigere LDL-Werte

(DGE) – Fettstoffwechselstörungen sind eine Hauptursache für Atherosklerose, auch unter „Gefäßverkalkung“ bekannt, mit den möglichen Folgen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Gefäßverschluss in den Beinen. Wenn erhöhte Blutfette in der Familie liegen, also erblich bedingt sind, ist die Gefahr groß, schon in jungen Jahren kardiovaskuläre Ereignisse zu erleiden. Diese Hochrisikopatienten müssen früh erkannt und therapiert werden, um die Prognose zu verbessern. Eine neue europäische Lipid-Leitlinie empfiehlt diesen und anderen Patientengruppen nun noch niedrigere Zielwerte beim LDL-Cholesterin als bisher.

Hohe Cholesterinspiegel, auch Hypercholesterinämie genannt, haben einen großen Einfluss auf die Gefäße und die Entstehung von Atherosklerose. Es entstehen sogenannte Plaques, unter anderem durch Ablagerung von Cholesterin in der Gefäßwand, wodurch sich das Gefäß verengt und verhärtet („Verkalkung“). Zu den Folgeerkrankungen zählen Herzinfarkt und Schlaganfall.

Fettstoffwechsel-Störungen können primär (erblich) oder sekundär (erworben) sein. 80 Prozent des Cholesterins bildet der Körper selber, nur 20 Prozent werden über die Nahrung zugeführt. Bei der erblichen Form sprechen Mediziner von einer familiären Hypercholesterinämie (FH). Dr. med. Ulrike Schatz, Fettstoffwechsel-Expertin an der Technischen Universität Dresden erklärt: „Die familiäre Hypercholesterinämie wird häufig erst diagnostiziert, wenn es zu einem ‚Ereignis‘ – also Herzinfarkt oder Schlaganfall in jungen Jahren – kommt. Die FH führt von Geburt an zu sehr hohen Cholesterinwerten im Blut, woraus ein hohes Risiko für vorzeitige Gefäßverkalkungen entsteht.“ Bei der reinerbigen (homozygoten) Form könnten Herzinfarkte bereits im Kindesalter auftreten, bei der heterozygoten Form (Genmutation nur von einem Elternteil geerbt), schon vor dem 55. Lebensjahr, weiß die Expertin.

In Deutschland wird die Neuerkrankungsrate auf eins zu 300 geschätzt, das sind circa 270 000 Menschen mit FH. „Nur etwa zehn Prozent der Fälle werden diagnostiziert, 80 Prozent davon erreichen ihre Behandlungsziele nicht“, so Schatz. Die FH gilt als Hochrisikokonstellation für Herzinfarkt und Schlaganfall.

Um herauszufinden, ob eine familiäre Hypercholesterinämie vorliegt, empfiehlt die Expertin ein sogenanntes Kaskaden-Screening. Bei diesem untersuchen Ärzte die Verwandten ersten Grades (Eltern, Großeltern, Geschwister) des „Indexpatienten“, da die Erkrankung autosomal dominant, also von Generation zu Generation vererbt wird. „Durch eine frühzeitige effektive Therapie lässt sich die Prognose dieser Patienten ausschlaggebend verbessern“, so die Expertin.

Fettstoffwechsel-Störungen behandeln Mediziner, indem sie das individuelle Risiko des Patienten bewerten und dann mit ihm die Zielwerte des LDL-Cholesterins definieren. Die Behandlung folgt einer sogenannten Stufentherapie, die auf Lebensstil- und Diätmaßnahmen basiert, gefolgt von Medikamenten mit verschiedenen Wirkmechanismen und als letzte Möglichkeit die Lipoproteinapherese, also eine Blutwäsche von den Fetten.

Welche Zielwerte mit Medikamenten und Lebensstiländerungen erreicht werden sollten, beantwortet die am 31. August 2019 auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaften für Kardiologie (ESC) und Atherosklerose (EAS) präsentierte und im European Heart Journal publizierte Lipid-Leitlinie jetzt neu. Sie empfiehlt eine „aggressivere“ Herangehensweise als bisher mit noch tieferen Zielwerten für LDL-Cholesterin – nach der Maxime „je niedriger, desto besser“. Dabei werden vier Patientenklassen gebildet, je nach ihrem Herz-Kreislauf-Risiko durch Komorbiditäten und dem Zehn-Jahres-Risiko für eine tödliche kardiovaskuläre Erkrankung. Der Zielwert für das LDL-C soll bei Höchstrisikopatienten – darunter auch Menschen mit familiärer Hypercholesterinämie und kardiovaskulärer Erkrankung oder mit weiteren Risikofaktoren – < 55 mg/dl (< 1,4 mmol/l) betragen. Der alte Wert lag bei < 70 mg/dl (<1,8 mmol/l). Gab es innerhalb von zwei Jahren trotz maximaler lipidsenkender Therapie ein zweites vaskuläres Ereignis (damit ein Progress), soll noch weiter gesenkt werden, auf < 40 mg/dl (<1,0 mmol/l). Für Patienten mit hohem Risiko rutscht der Zielwert für das LDL-C von 2016 noch <100 mg/dl (<2,6 mmol/l) definiert auf nun < 70 mg/dl (<1,8 mmol/l). Patienten mit moderatem Risiko haben nun nicht mehr den Zielwert < 116 mg/dl (<3,0 mmol/l), sondern < 100 mg/dl (<2,6 mmol/l). Bei Menschen mit einem niedrigen kardiovaskulären Risiko ist der Zielwert gleichgeblieben und liegt bei < 116 mg/dl (<3,0 mmol/l).

Professor Dr. med. Matthias M. Weber, Mediensprecher der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, ergänzt: „Wir müssen vor allem das Bewusstsein für diese Form der Fettstoffwechsel-Störung steigern. Die FH ist eine gut therapiebare Erkrankung. Früh erkannt, können schwere Komplikationen wie ein Herzinfarkt in jungen Jahren verhindert werden.“ Schatz ergänzt: „Wenn wir frühzeitig die Diagnose stellen und die Hypercholesterinämie sowie alle weiteren Risikofaktoren strikt einstellen, so können wir das Risiko dieser Patienten auf das der Allgemeinbevölkerung senken.“ Entsprechend der neuen LL-Empfehlungen heißt es nun: „Je niedriger und je früher, desto besser“.

13.09.2019 Ein Hyper-Hybrid-Elektroauto für jedermann ?

Es wurde offenbar auf der IAA völlig vernachlässigt, weil es nicht in den Mainstream hinein passt. Wesentlich bessere Ökobilanz, erheblich größere Reichweite, weil mit kleinem Benzinlade-Motor versehen, von mir bereits vor 8 Jahren als Alternative zum reinen Batterie Auto empfohlen.

Rettet ein für allemal die Elektromobilität. Fährt sich wie ein derzeitiges Elektroauto. Kann auch mit regenerativen Treibstoff betrieben werden. Prototyp existiert und muss nur von Automobil-Produzenten übernommen werden. Warum diese Spezialisten nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind, ist mir unverständlich, denn es würde den offenbar so wichtigen Flottenverbrauch der Automobilfirmen stärker reduzieren, als das reine Elektroauto.

Die Automobilkonzerne setzen nur deshalb auf Elektromobilität um ihren Durchschnittsverbrauch aller Typen auf zukünftige EU-Norm hinzubekommen, eine Art Alibi ohne Zukunftsaussichten.

Auch wegen der geringen Reichweite und Lademöglichkeiten.

Dieser Hyper-Hybrid kann aber ebenso überall geladen werden, ist also auch für Straßen-Parker, die keine eigene Lademöglichkeit besitzen eine Alternative.
Dies ist keine Werbung und ich erhalte auch keinerlei finanzielle Zuwendungen oder anderes, aber als engagierter Wissenschaftsjournalist liegt mir dieses Thema sehr am Herzen. Ich verfolge das Thema hier bei Facebook schon seit Jahren. Hinzu kommt, dass mit diesem System auch in der deutschen Automobilindustrie viele Arbeitsplätze gesichert werden könnten, sollten die Konzerne darauf eingehen.

Da mein vorheriger Kommentar nicht nur großen Zuspruch bei Ihnen, sondern in der Presse auch den zu erwartenden Widerspruch erhalten hat, hier eine kurze Erklärung.
Ich habe mich darüber geärgert dass die von mir immer geschätzten NGOs sich mit Organisationen zusammengetan haben die völlig unseriös sind und von der Sache kaum Ahnung haben. Es wurde sogar im Aufruf zur Demonstration vor der IAA Gewalt angedroht. Wie kann es sein dass z.B. der BUND oder andere NABU und andere sich mit einer Abmahn-Firma, genannt Umwelthilfe solidarisieren die selbst kleine mittelständische Firmen abgemahnt und damit Geld verdient ?

Künstliche Intelligenz vs. digitalisierte Medizin

(DGE) – Der Blogbeitrag vom 20./21. August 2019 über „Künstliche Intelligenz (KI) vs. Natürliche Intelligenz“ von Klaus Ehrenberger wurde in meinem Umfeld vielfach diskutiert. Ich wurde gebeten, einige Punkte aus dem Beitrag, die nicht für alle sofort verständlich waren, näher erläutern zu lassen und darf hier zunächst die Antwort von Klaus Ehrenberger  wiedergeben, dann einem Kommentar von mir.

Antwort:

1. Energieverbrauch der Informationsverarbeitung
– Das Gehirn ist ein Energiefresser. Circa 2% der Körpermasse verbrauchen fast 20% der aufgewendeten Körperenergie.
– Im Vergleich dazu ist der Stromverbrauch für Betrieb und Kühlung aller elektronischen Rechner viel größer. Er ist sogar so riesig, dass er Einzug in die aktuelle Klima-Debatte gehalten hat.

2. Informationsverarbeitung des Gehirns
1965 publizierte Nelson Kiang (1) die überraschende Tatsache, dass identische akustische Reize in den zugehörigen Nervenfasern jeweils leicht unterschiedliche Signalfolgen auslösen. Vor 25 Jahren hat unser kleines neurophysiologisches Arbeitsteam nach eingehenden eigenen Untersuchungen versucht, die Sinnhaftigkeit dieser eigenartigen Kodierungsstrategie modellhaft darzustellen (2). (Im Supermarkt etwa ist der auf die Artikel aufgeklebte Barcode die „Kodierungsstrategie“). Immerhin wurde unser Modell bis heute nicht widerlegt. Ein paar Jahre später konnten wir darauf hinweisen, dass das Phänomen der stochastischen Resonanz (= Signalverstärkung durch “inneres Rauschen“), erstmals beschrieben bei Krebsen, auch bei Warmblütern zur Anwendung kommt: die Erregung des zentralnervösen Rauschens verstärkt schwache Signale zu überschwelligen Erregungen.

3. Digital – analoge Signal- und damit Informationsübersetzer
sind Bildschirme, Lautsprecher, I-phones, 3D Brillen, virtuelle Laserprojektionen und was es sonst noch alles gibt.

4. EDV-gesteuerte künstliche Intelligenz ist im Alltag sehr nützlich
und erledigt zahlreiche repetitive Aufgaben. Künstliche Intelligenz ist ein wertvolles Hilfsmittel für den Menschen, aber kein Ersatz für das menschliche Gehirn. Die Künstliche Intelligenz ist ein Arbeitsinstrument und keine reale Welt. Wenn jemand die digitale Welt als reale Welt ansieht, so ist das ein Irrtum, der gefährlich werden kann. Zu glauben, dass die digitale die analoge Welt unnötig machen wird, ist nicht zutreffend. Niemand braucht Angst zu haben, dass der Mensch mit seiner (natürlichen, analogen) Intelligenz in Zukunft unnötig sein wird.

5. Analoge Computer
Die zentralnervöse Informationsverarbeitung ist noch viel zu wenig verstanden, um elektronisch erfolgreich simuliert werden zu können.

Kommentar

Die „Digitalisierte Medizin“ und die „Künstliche Intelligenz“ sind seit Jahren auf unseren  Kongressen ein wichtiges Thema, so auch auf dem diesjährigen Internistenkongress  in Wiesbaden 2019. Gerd Hasenfuß, der Tagungspräsident des Deutschen Internistenkongresses 2016 schrieb in seiner Kongresseinladung (4): „Apple, Google und die sozialen Netzwerke haben den Gesundheitsmarkt entdeckt und werden weitreichenden Einfluss auf die Medizin nehmen. Wir Ärzte müssen die digitale Medizin mitgestalten, um das große Potenzial dieser Entwicklung aus fachlicher Sicht für den Patienten nutzbar zu machen und Schaden durch fehlendes medizinisches Sachwissen zu verhindern“.

Im Buch „App vom Arzt. Bessere Medizin durch digitale Medizin“ stellen Jens Spahn, Markus Müschenich und Jörg F. Debatin, die digitale Medizin aus der Sicht des Gesundheitsmarktes dar (5). Sie schlagen vor, dass ein Patient statt einen, wie sie es nennen, „offline Arzt“ in ihrer Region zu konsultieren,  sich besser einen hervorragenden Spezialisten für diese Erkrankung wenden sollten, der online ist,  etwa auch in Australien. Und „Dr. Watson“, der Großcomputer von IBM, würde auch bei Diagnose und Therapie helfen. Für die so wichtige Empathie freilich sei der Mensch besser geeignet als ein Computer. Da wird jeder Arzt zustimmen. Abschließend in ihrem Buch fragen sie aber, „ob dieser Mensch ein Arzt sein muss. Wer weiss, was Krankenschwestern,  Krankenpfleger,  Seelsorger heute bereits leisten, wird diesen sicherlich zutrauen, auch hier die Wünsche eines Patienten zu erfüllen“. Der Referent, der dieses Buch zu referieren bekam, beendete seine Rezension mit dem Satz: „Bleiben dann nur noch „Dr. Watson“, virtuelle Ärzte und für die Empathie Assistenzpersonen und Seelsorger ? Schöne Neue Welt !“ (6).

Der Großcomputer „Watson“ von IBM, der sich zum Beispiel in der Quizsendung  „Jeopardy!“  zwei menschlichen Gegnern als hoch überlegen erwiesen hatte, wird aber in letzter Zeit wegen falscher Therapievorschläge heftig kritisiert. So sei im Jahre 2018 ein onkologischer Patient unter einer von Watson vorgeschlagenen Therapie zu Tode gekommen. Bei der Behandlung von Tumorerkrankungen sei er bisher keine echte Hilfe (7). Im medizinischen online-Dienst „Stat“ sei im Juli 2018 zu lesen gewesen, dass Watson ungesunde und falsche Therapieempfehlungen für Krebspatienten gegeben habe. Nach anfänglich großen Erwartungen ist die Enttäuschung im medizinischen Bereich umso größer (8). Die KI-Software biete keinen Mehrwert gegenüber Diagnosen von Krebsspezialisten. Viele onkologischen Programme an großen Institutionen wurden inzwischen eingestellt. Auch in der Klinikverwaltung mit Digitalisierung von Patientenakten und Arztbriefen wurde die Zusammenarbeit mit Watson vom Universitätsklinikum Gießen und Marburg wieder beendet, da sich das System als auch im Betrieb sehr teuer und „deutlich weniger intelligent als erhofft“ erwiesen habe (7). Hier erinnert sich der Referent an seine Assistentenzeit in den 1960er Jahren an der II. Medizinischen Universitätsklinik Wien, als der Klinikvorstand Professor Karl Fellinger seine Klinik – vor einem halben Jahrhundert! –  „digitalisieren“ wollte, und einen Großrechner, ich meine es war ein IBM 604 anschaffte, für den ein gekühltes kleines Haus gebaut wurde. Bei den Visiten hatten die Schwestern die Therapieangaben auf Lochkarten zu übertragen. Nach Auswertung über große Datentrommeln kamen die Anweisungen für die diagnostischen Maßnahmen und die Medikationspläne ausgedruckt zurück auf die Stationen. Dieses Verfahren wurde bald, nach etwa einem halben Jahr wieder eingestellt, da es mehr Arbeit machte als das herkömmliche Verfahren  und keineswegs fehlerfrei war.

Eine gewisse Analogie einer „KI-Medizin“ mag man in den selbstfahrenden Autos sehen, obwohl hier die Probleme vergleichweise wohl einfacher sind als auf dem weiten, oft sehr komplexen Feld der Medizin, insbesondere der personalisierten, der „precision medicine“. Gerade in der Präzisionsmedizin war „Dr. Watson“ trotz Versuchen kaum weitergekommen.

Es ist aber zu hoffen, dass die Entwicklung in der Digitalisierten Medizin fortschreitet und immer bessere Ergebnisse liefert. Wir Ärzte werden uns in heute kaum vorstellbaren Maße mit ihr auseinanderzusetzen haben. Der Mensch mit seiner natürlichen, analogen  Intelligenz aber wird gewiß nicht durch die künstliche, digitale Intelligenz völlig zu ersetzen sein.

Klaus Ehrenberger, Helmut Schatz

3D-Drucker stellt nun fertige Elektronik her

(pte) – Forscher des Massachusetts Institute of Technology (MIT) haben eine Tinte entwickelt, die in einem Arbeitsgang Geräte mit interner Elektronik produziert. Flugzeugflügel, die aus diesem Material gedruckt werden, könnten durch Lichtemission direkt anzeigen, wenn sich feine, aber dennoch gefährliche Risse bilden.

Geräte „reden“ mit der Umwelt
Die Tinte besteht aus Fasern mit einer komplexen inneren elektronischen Struktur. Umhüllt ist sie von Kunststoff. Beim Drucken bilden die elektronischen Strukturen optoelektronische Schaltkreise. Diese können nicht nur Licht erzeugen, sondern auch ihre Umwelt erkennen, mit ihr kommunizieren oder Energie speichern.

Gabriel Loke, Doktorand bei den Professoren John Joannopoulos und Yoel Fink, beschreibt das Verfahren in einem Beitrag der Fachzeitschrift „Nature Communications“. Loke hat einen 3D-Drucker mit einer speziellen Düse ausgestattet. Der Kunststoff, den er verwendet hat, schmilzt bei einer deutlich niedrigeren Temperatur als das im Normalfall genutzte Material. Aus diesem Grund wird die interne Elektronik beim Druck nicht zerstört.

Halbleiter und Drähte im Inneren
Das Innere der Tinte enthält feinste Drähte, die als Stromleiter fungieren, Halbleiter, die unterschiedliche Funktionen erfüllen, und Isolatoren aus Kunststoff, die Kurzschlüsse verhindern. Zur Demonstration druckte Loke den Flügel eines Modellflugzeugs. Die hierfür verwendete Tinte enthält acht unterschiedliche Materialien, die auch andere Funktionen ermöglichen könnten, außer Licht zu emittieren und zu detektieren.

„Bisher gibt es keinen 3D-Drucker, der Kunststoff, Metall und Halbleiter abscheiden kann“, sagt Loke. Denn für jedes Material benötige man eine andere Technik. Das neue Verfahren sei schnell und ermögliche, wie es beim 3D-Druck üblich ist, nahezu beliebig geformte Bauteile. Der produzierte Flügel ist spektakulär, aber in der Praxis kaum umsetzbar. Die Forscher denken auch eher an die Herstellung biomedizinischer Implantate. Auf ihnen könnten nach einer Verletzung neue Körperzellen wachsen. Gleichzeitig würden sie den Regenerationsvorgang überwachen und Wachstumsfehler drahtlos melden.

Beispiele für Presserügen vom Presserat

(Deutscher Presserat) – Der Deutsche Presserat hat auf seinen aktuellen Sitzungen 13 Rügen ausgesprochen – u.a. wegen Verletzungen des Opferschutzes und der Sorgfaltspflicht. Die Nationalität des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden. Beschwerden über Berichte zum „Schweinefleisch-Verbot“ in Kitas wies der Presserat als unbegründet zurück. 

Stuttgarter Schwertmord: Darstellung respektlos vor dem Leid der Angehörigen
Als übertrieben sensationell nach Ziffer 11 des Pressekodex rügte der Presserat die Berichterstattung über den „Schwert-Mord mitten auf der Straße“ in BILD und auf BILD.DE. Vor allem kritisierten die Mitglieder die Täterperspektive, aus der die Redaktion das Verbrechen zeigte – u.a. veröffentlichte sie auf der Titelseite ein Foto des mutmaßlichen Mörders mit erhobenen blutigen Armen. Die Redaktion lief damit Gefahr, sich zum Werkzeug des Verbrechers zu machen. Ebenfalls nicht vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt war die identifizierende Darstellung des Opfers. Zu sehen war ein Porträtfoto des Mannes vor der Tat, daneben ein verpixeltes Bild des Sterbenden in einer Blutlache. Die Darstellung verstößt gegen den Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex. Sie geht zudem respektlos mit dem Leid der Angehörigen um.

Herkunft des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden
An der Herkunft des Gewalttäters vom Frankfurter Hauptbahnhof bestand ein berechtigtes öffentlichen Interesse. Der Presserat sah keine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Richtlinie 12.1 und wies entsprechende Beschwerden ab. Der ursprünglich aus Eritrea stammende Mann hatte eine Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen, das Kind starb. Die Tat von Frankfurt war ein besonders schweres und in ihrer Art und Dimension außerordentliches Verbrechen. Diese Kriterien sprechen laut den vom Presserat herausgegebenen Praxis-Leitsätzen zur Richtlinie 12.1 für die Nennung der Herkunft eines Täters.

Bericht und Kommentar zu „Schweinefleisch-Verbot“ in Leipziger Kitas sind von der Meinungsfreiheit gedeckt
Der Presserat sieht in dem Bericht „Aus Rücksicht auf das ‚Seelenheil‘: Kita streicht Schweinefleisch für alle Kinder“ und dem Kommentar „Kniefall vor den Falschen!“ in BILD und auf BILD.DE weder eine Verletzung des Wahrhaftigkeitsgebots nach Ziffer 1 noch eine Diskriminierung nach Ziffer 12 des Pressekodex. Entsprechende Beschwerden wies der Presserat als unbegründet zurück. Die Tatsache, dass eine Kitaleitung ankündigte, Schweinefleisch und gelatinehaltige Lebensmittel vom Speiseplan zu nehmen, durfte die Redaktion als „Schweinefleisch-Verbot“ interpretieren. Trotz intensiver Diskussion über die inhaltliche Zuspitzung der Berichterstattung kam der Beschwerdeausschuss einstimmig zu dem Schluss, dass sie im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig ist. Auch die von den Beschwerdeführern kritisierten Sorgfaltsmängel konnte die Redaktion in ihrer Stellungnahme widerlegen.

Bericht über Bluttest bei Brustkrebs weckte falsche Hoffnungen
Eine Rüge erhielt BILD.DE für die Veröffentlichung einer Exklusiv-Geschichte unter der Überschrift „Erster Blut-Test erkennt zuverlässig Brustkrebs“ über einen von Heidelberger Forschern entwickelten Brustkrebs-Test. Der Beschwerdeausschuss stellte Verstöße gegen die gebotene Sorgfalt in der Medizin-Berichterstattung (Ziffern 2 und 14 des Pressekodex) fest. Der Artikel über das als „medizinische Sensation“ beschriebene Testverfahren beruhte allein auf einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums und Aussagen der beteiligten Forscher und war geeignet, unberechtigte Hoffnungen bei Betroffenen zu wecken. Wie sich später herausstellte, hatten die Forscher den Stand des Testverfahrens positiver dargestellt, als es dem Forschungsstand entsprach. Die Redaktion hatte bei ihrer exklusiven Berichterstattung versäumt, die gemachten Angaben durch weitere Quellen zu überprüfen.

Asteroid-Schlagzeilen erst auf den zweiten Blick als Werbung erkennbar
Wegen einer Verletzung der in Ziffer 7 Pressekodex geforderten klaren Trennung von Redaktion und Werbung sowie des Ansehens der Presse nach Ziffer 1 gerügt wurden die HAMURGER MORGENPOST, der BERLINER KURIER, der EXPRESS sowie die TZ. Die Zeitungen hatten auf den Titelseiten ihrer Printausgaben redaktionell gestaltete Anzeigen veröffentlicht, in denen u. a. mit Schlagzeilen wie „War’s das?“ und „8 Tage bis zum Einschlag“ für eine neue TV-Serie geworben wurde, in deren Mittelpunkt ein Asteroideneinschlag auf der Erde steht. Die Werbung war für die Leser nicht eindeutig als solche erkennbar. Es bestand die Gefahr, dass Leser sie für eine redaktionelle Berichterstattung über ein real stattfindendes Ereignis halten und dadurch Panik geschürt werden könnte. Nach Ansicht des Presserats ist diese Art von Werbung zudem geeignet, das Ansehen der Presse in Gefahr zu bringen, da die Anzeigen sehr stark an das redaktionelle Layout angelehnt waren und die gerügten Medien dieser bewussten Vermengung von Falschinformation zu Werbezwecken mit dem Anschein echter Nachrichten nicht entgegengetreten sind.

Französischer Präsident als Brandstifter
WEB.DE wurde gerügt für die Veröffentlichung einer Karikatur zum Brand der Pariser Kathedrale Notre Dame. Auf der Zeichnung stehen links von der Kathedrale ein Polizist und ein Träger einer Gelbweste, die sich umarmen und entsetzt auf das brennende Kirchengebäude schauen. Rechts von Notre Dame ist ein augenzwinkernder Emmanuel Macron mit einer brennenden Fackel in der Hand zu sehen. Die Unterzeile der Karikatur lautet „Macron eint die Nation“. Der Presserat sieht in dieser Darstellung eine Ehrverletzung (Ziffer 9 Pressekodex) des französischen Staatspräsidenten, da sie suggeriert, der Präsident sei als Initiator einer Brandstiftung für das Feuer in Notre Dame verantwortlich.

Irreführende Überschrift zu Statement von Politiker 
Die Online-Ausgabe von JUNGE FREIHEIT wurde wegen eines deutlichen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2 des Pressekodex) gerügt. Das Portal hatte unter der Überschrift „Tauber will Asylkritikern Grundrechte entziehen“ über einen Gastbeitrag des ehemaligen CDU-Generalsekretärs in einer Tageszeitung berichtet. Der Politiker hatte sich in seinem Beitrag jedoch lediglich angesichts von Gewalt durch Rechtsextreme für den Entzug von Grundrechten für Verfassungsfeinde ausgesprochen. Der von der Redaktion hergestellte Bezug zu Asylkritikern war vom Inhalt des Beitrags nicht gedeckt.

Opfer kurz vor der Ermordung fotografiert 
Wegen eines schweren Verstoßes gegen den in Ziffer 8 des Pressekodex festgehaltenen Schutz der Persönlichkeit und das in Ziffer 11 aufgeführte Verbot von Sensationsberichterstattung wurde STERN CRIME gerügt. Das Magazin hatte unter der Überschrift „Killer on the Road“ über einen Serienmörder berichtet, der in den 1980er- und 90er-Jahren Tramperinnen an Highway-Raststätten in den USA aufgelesen und getötet hatte. Insbesondere die Veröffentlichung eines Fotos, das der Täter von einem der minderjährigen Opfer kurz vor dessen Ermordung gemacht hatte, verstieß gegen den Opferschutz und erfüllte das Kriterium der unangemessenen Darstellung. In dem Artikel wurden zudem weitere Opfer namentlich genannt und durch Portraitfotos identifizierbar dargestellt.

Unfall mit Polizeiauto: Beteiligte erkennbar dargestellt 
BILD.DE wurde wegen der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 Pressekodex gerügt. Unter der Überschrift „Was passiert jetzt mit dem Berliner Suff-Polizisten?“ hatte die Redaktion über aktuelle Entwicklungen bezüglich eines Unfalls berichtet, bei dem ein Polizist bei einer Dienstfahrt mit dem Wagen einer jungen Frau kollidierte, die dabei ums Leben kam. Gegen den Beamten wurde danach wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Aufgrund neuer Erkenntnisse kam aktuell der Verdacht auf Trunkenheit hinzu. In der Berichterstattung wurden sowohl das Opfer des Unfalls als auch der Polizeibeamte in identifizierender Art und Weise mit Foto, Vornamen und abgekürzten Nachnamen dargestellt. Damit wurden die Richtlinien 8.2 (Opferschutz) und 8.1 (Kriminalberichterstattung) deutlich verletzt, da kein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Identität erkennbar war.

Bloggerin beschimpft Verkäufer einer Modekette
Eine Persönlichkeitsschutzverletzung nach Ziffer 8 des Pressekodex sah der Presserat auch in der Berichterstattung unter dem Titel „Schmerzensgeld! Bonnie Strange muss blechen“. BILD.DE hatte über die Verurteilung einer Bloggerin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro an einen Verkäufer einer Modekette informiert. Die Bloggerin hatte den Mann in einem Internetvideo beschimpft, den genauen Standort des Geschäfts genannt, in dem er arbeitet, sein Äußeres beschrieben und die User aufgefordert, ihn „fertig zu machen“. BILD.DE nannte in dem Artikel den Vornamen und den abgekürzten Nachnamen des Verkäufers und veröffentlichte das Video mit den Beschimpfungen. Der Mann wurde dadurch identifizierbar. Auch hier sah der Presserat kein überwiegendes öffentliches Interesse, das den Persönlichkeitsschutz des Betroffenen überlagert hätte. Zudem ist die Veröffentlichung des Videos geeignet, das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 in Gefahr zu bringen, da die Beschimpfungen erneut verbreitet wurden.

Schauspielerinnen machen Schleichwerbung für Autohersteller
Eine Rüge wegen Schleichwerbung wurde gegen AUTO BILD ausgesprochen. Die Zeitschrift hatte unter der Überschrift „Kein Unfall! Vier Frauen reden über Autos“ ein Interview mit vier Schauspielerinnen veröffentlicht, die von einem Autohersteller zur Testfahrt mit einem neuen Modell eingeladen worden waren. Sie äußern sich lobend über dieses und andere Modelle des Herstellers. Dabei sind mindestens zwei der Schauspielerinnen sogenannte „Markenbotschafterinnen“ für den Autohersteller, was im Beitrag jedoch verschwiegen wird. Der Presserat sah mit der Veröffentlichung die Grenze zwischen einer Berichtserstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex als deutlich überschritten an. Eine solche Markenplatzierung geht weit über das Informationsinteresse der Leser hinaus.

Schleichwerbung für Lotterie und Medikamente 
HÖRZU wurde aufgrund mehrerer Verstöße wegen Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex gerügt. Die Zeitschrift hatte unter der Überschrift „Was uns glücklich macht“ Beispiele aufgeführt, wie verschiedene Menschen sich ihr persönliches Glück schufen. Grundlage für diese Glücksgeschichten waren jeweils Millionengewinne bei der SKL. In einem Infokasten wies die Redaktion zudem auf ein SKL-Millionen-Event hin, prominente SKL-„Glückspaten“ kamen mit Zitaten zu Wort. Diese Fokussierung auf den genannten Glücksspielanbieter war in keiner Weise durch ein öffentliches Interesse gedeckt. Ebenfalls gerügt wurden weitere Beiträge zum Thema Gesundheit, in denen Experten bzw. die Redaktion Behandlungstipps bei Alltagsproblemen gaben. In diesem Zusammenhang wurde jeweils ein konkretes Präparat genannt, ohne dass hierfür ein ausreichendes Leserinteresse, z.B. aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals, vorgelegen hätte. Das Gremium monierte hierbei zudem, dass kürzlich bereits ähnliche Artikel der HÖRZU gerügt worden waren.

Statistik
Die Ergebnisse: 13 öffentliche Rügen, 22 Missbilligungen und 34 Hinweise. Der Presserat bewertete 9 Beschwerden als begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme. 60 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.

09.09.2019 Forderung nach dem Ende des Verbrennungsmotors ?

Ein „Aktionsbündnis Aussteigen“ zu dem viele NGOs gehören, fordert das sofortige Ende des Verbrennungsmotors.
Ausgerechnet zur IAA bereiten sie eine große Demonstration vor. Aber was bedeutet das ? Wissen die Herrschaften über die Nebenwirkungen und Risiken Bescheid, oder haben sie eine Meise ?
Dieses würde eine absolute Revolution auf unseren Straßen bedeuten, und bekanntlich frisst die Revolution immer ihre eigenen Kinder.
Dabei bringt das Batterie-Auto keinerlei ökologische Vorteile – im Gegenteil. Selbst auf längere Sicht wird dadurch global kein CO2 eingespart, es dient also keineswegs dem Klimawandel.
Wenn die Schlüsselindustrie „Automobil“ ihre Konkurrenzfähigkeit verliert, dann sind wir am Rande des Agrarstaats.

Folge 36. Mit Vernunft in die Zukunft, oder ?

Fortsetzung weiter unten …

Aber es gibt Alternativen die wesentlich effizienter und gebrauchstüchtiger sind. Bei Facebook habe ich einen Beitrag gepostet unter dem Titel „Die Elektromobilität ist gerettet“.
Aber das geht leider nicht mit Ideologie, denn eine bescheidene Rolle spielt dabei der Verbrennungsmotor. Hier der Link

Ich brauche nicht zu erwähnen dass ich ein engagierter Umweltschützern bin. Aber den Verbrennungsmotor abschaffen bedeutet die individuelle Freiheit abzuschaffen. Diese Herrschaften merken überhaupt nicht, dass wir so immer mehr zu einem Verbot und totalitären Staat heranwachsen. China lässt grüßen. Es sind gerade die Chinesen die sofort in die Bresche springen, wenn wir unsere Industrie dezimieren.
Wir benötigen deshalb die Sprache der Vernunft und kommen umso schneller zum Ziel.

08.09.2019 Warnung vor einer Umwelt-Hysterie ?

Der Gemeinde- und Städtetag warnt dringend vor einer Umwelt-Hysterie. Wir dürfen nicht nur dieses Thema im Vordergrund haben. Das ist so als wenn das Kaninchen die Schlange frisst, aber hinter ihm den Wolf nicht bemerkt.
Umweltschutz ist unbedingt notwendig, aber dieses Ziel wird nicht erreicht mit den Rezepten die vom Mainstream mit grüner Ideologie angestrebt werden.

Aber es gibt Alternativen und die versuche ich aufzugreifen ohne dass unsere Industrie in die Revolution getrieben wird.
Vor 27 Jahren im Jahre 1992 habe ich in der ARD-Sendung „Bilder aus der Wissenschaft“ solche Möglichkeiten umfassend dargestellt, insbesondere was das Heizen und Kühlen unsere Gebäude und Wohnungen anbelangt. Das wurde seinerzeit als zu teuer abgewiesen. Heute kriegen wir die Rechnung präsentiert. 40 % des CO2 Ausstoßes gehen in diesem Wärmemarkt. Also viel mehr als in den Verkehrssektor. Wenn hier nicht gehandelt wird dann erreichen wir niemals die festgelegten CO2 Grenzen in Deutschland. Dazu mein Statement.

Da wäre vor allen Dingen der Umgang mit China, das uns immer mehr dominiert und die Weltwirtschaft in Verbindung mit dem amerikanischen Präsidenten Trump in große Probleme führt. Hier ist ein breites Betätigungsfeld für unsere Politiker. Aber die alleinige Beschäftigung mit der Grünen- Umweltideologie und diese selektive Wahrnehmung lähmt jegliche Beschäftigung mit diesem enormen Zukunftsproblem.

Folge 34. Mit Vernunft in die Zukunft, oder ?

04.09.2019 Unternehmer biedern sich für „Friday for future“ an

Ein Artikel aus dem Handelsblatt hat mich auf die Palme gebracht. Diese Unternehmer, sie behaupten aus dem Mittelstand, fordern – ähnlich wie „Friday for future“ – die Politik auf sofort zu handeln.

Okay, die Forderung ist nicht neu. Aber was geschieht, wenn darauf kritiklos eingegangen würde ? Diese aus der kurzsichtigen Emotion geborenen Wünsche sind ja auch Bestandteil der Grünen-Umwelt-Ideologie. Sich einfach auf die Wissenschaft im Allgemeinen zu berufen, löst das Problem keinesfalls. Auch Wissenschaftler sind spezialisiert und nicht in jedem Fachgebiet zu Hause.

Besser wäre es, sich auf Fachleute, z.B. Ingenieure zu berufen, die mit der Verteilung und spezifischen Eigenschaften der Elektrizität vertraut sind. Die Stilllegung von sämtlichen Großkraftwerken, würde den Gau, das heißt Stunden- oder gar tagelanges Ausbleiben der Versorgung mit elektrischer Energie bedeuten. Was das volkswirtschaftlich bedeutet, ist diesen Umwelt- Träumen offenbar nicht bewusst.
Aber Energie ist nicht nur gleich elektrischem Strom. Wie sollen wir im Winter unsere Häuser heizen oder im Sommer kühlen, wenn das alles auf der Basis regenerativer Energie geschehen soll ?

Der Gebäudesektor nimmt übrigens 40% unseres Energiebedarfs ein und damit auch des CO2 Ausstoßes. Hier hätte die Kreativität von Unternehmern ein weites Betätigungsfeld. Dies alles hatte ich in meiner Sendung „Bilder aus der Wissenschaft“ vor 27 Jahren angesprochen und Lösungen angeboten, aber keiner hat darauf gehört.
Hier eine NDR Sendung, wo dieses deutlich angesprochen wird.

Folge 33. Mit Vernunft für die Zukunft, oder ?

Mittelständler rufen zum Klimastreik auf

(Handelsblatt) – Prominente Unternehmer solidarisieren sich mit den Schülern von „Fridays for Future“. Am 20. September werden einige sogar ihre Niederlassungen schließen

Immer mehr Unternehmer suchen den Schulterschluss mit den Schülern, die für eine radikale Klimapolitik demonstrieren und die Politik zum Handeln auffordern. „Die Bundesregierung müsste viel mehr tun, um das Klima zu schützen“, sagt Niklas Östberg, Gründer des Digitalkonzerns Delivery Hero, dem Handelsblatt. „Die wenigen Maßnahmen, die ergriffen wurden, waren noch nicht sehr effektiv“, kritisiert der Chef der Bestellplattform für Essenslieferdienste. Es hätte viel mehr erreicht werden können.

Östberg ist Teil einer Bewegung von mehr als 2600 deutschen Unternehmern mit zusammen über 200.000 Mitarbeitern, die von der Politik drastische Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung fordern. Dazu zählt ein rascher Komplettumstieg auf erneuerbare Energien.

„Wir sollten nicht nur immer über die Kosten des Klimaschutzes diskutieren, sondern ihn als große Chance begreifen“, mahnt Östberg. „Wir könnten Deutschland als führend im Klimaschutz positionieren, das wäre für uns ein großer Vorteil.“

Im Grunde hat FDP-Chef Christian Lindner die Unternehmer dazu provoziert, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Das ist eine Sache für Profis“, hatte der Politiker den demonstrierenden Schülern bei „Fridays for Future“ im Frühjahr etwas oberlehrerhaft entgegnet.