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Warum sich Demokraten freiwillig in die Knechtschaft von Populisten begeben

Hanks Welt – Volksverhexer
(FAZ) – Warum sich Demokraten freiwillig in die Knechtschaft von Populisten begeben.

Wohin treibt die Demokratie? Ganz offenkundig bietet sie keinen Schutz gegen den Populismus. Im Gegenteil: Die Stimmen der Mehrheit werden zum willfährigen Instrument der Manipulation im Interesse populistischer Führergestalten. Während die Eliten seit Jahren analysieren, warum der Populismus schädlich ist, zeigt sich das Volk von den Argumenten der Eliten-Intelligenz unbeeindruckt und bleibt loyal zu den populistischen Führern, die durch sie an die Macht gekommen sind.

Warum begeben sich Wähler freiwillig in die Knechtschaft von Volkstribunen? Warum imprägnieren sie sich gegen die Argumente der Eliten? Ja, mehr noch, warum richtet sich ihre Wut eher gegen die Eliten, von denen sie sich unterdrückt fühlen, als gegen ihre Herrscher, die in Wirklichkeit nicht ihr Bestes wollen? Per Zufall fiel mir kürzlich ein kleines Büchlein in die Hand, das den kühnen Titel trägt „Abhandlung über die freiwillige Knechtschaft“. Veröffentlicht wurde es im Jahr 1574 von einem Mann aus dem Südwesten Frankreichs namens Étienne de La Boétie. Dazu später mehr.

Zunächst zur aktuellen polit-ökonomischen Situation: Seit geraumer Zeit lässt sich in vielen Ländern eine Monopolisierung der Macht beobachten durch einen Führer an der Spitze und unter Rückgriff auf frühere autoritäre Traditionen der Staatsführung. In Wladimir Putin lebt die zaristische Tradition, in Recep Erdogan das Sultanat wieder auf. Donald Trump will America First, Boris Johnson will das britische Imperium zurückhaben. Es handelt sich allemal um Männer an der Staatsspitze (nehmen wir Victor Orbán oder Jaroslaw Kaczynski hinzu), die sich offen zur Lust an der Macht bekennen und darin ganz offensichtlich nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Untergebenen gefallen. Erdogan, Orbán & Co. verwandeln offene Demokratien in protektionistische Autokratien. Sie beschneiden Freiheiten und verhindern Wettbewerb. Trump & Co. wollen ihr Land wie eine Firma führen: autoritär als CEO.

Alle diese Männer sind demokratisch an die Macht gekommen. Ohne die Loyalität ihrer Völker wären sie nichts. Mehr noch: Diese populistischen Führer nutzen die ihnen demokratisch verliehene Macht zum Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Sie verändern die „Balance of Power“ zu ihren Gunsten: Judikative, Medien, Wissenschaft oder Wirtschaft müssen das Machtmonopol des Anführers akzeptieren, oder es geht ihnen an den Kragen. All das vollzieht sich schleichend, innerhalb der bestehenden Systeme, ohne dass ein Putsch oder gar eine Revolution nötig wären. Systemveränderung verläuft systemimmanent.

Anschaulich machen lässt sich der Prozess der Monopolisierung der Macht besonders gut an Victor Orbán in Ungarn. Das geltende Wahlsystem dort hat es möglich gemacht, dass seine Fidesz-Partei mit nur 53 Prozent der Wählerstimmen zwei Drittel der Sitze im Parlament innehat. Mit dieser starken Verankerung der Macht in der Legislative gelang es Orbán, trickreich die Rechtsinstitutionen des Landes zu verändern: Dazu mussten keine unliebsamen Richter entmachtet oder Gerichtshöfe neu geschaffen werden. Es genügte schon, die Zahl der Richter am Verfassungsgericht von elf auf fünfzehn zu erhöhen und die vier neuen Stellen mit Fidesz-Leuten zu besetzen. Auf ähnliche Weise werden Medien gleichgeschaltet, Universitäten und Wissenschaftsinstitutionen aus dem Land vertrieben. Aber das Volk bleibt bei der Stange.

Ungarn ist nur ein Beispiel für den zentralisierenden Mechanismus populistischer Machtentfaltung. Es braucht dafür kein Einparteiensystem, wie die Vereinigten Staaten zeigen. Es funktioniert in alten Demokratien (Amerika) genauso wie in jungen Demokratien (Türkei, Russland). Allerdings entfalten die rechtsstaatlichen Institutionen in den alten Demokratien eine größere Resilienz: Den Supreme Court anzutasten wagt der Brite Boris Johnson – bislang – nicht. Schmollend unterwirft er sich dem Spruch. Der Versuch, mit der öffentlichen Meinung gegen das Parlament zu regieren, ist vorerst gescheitert.

Das alles führt direkt zu Étienne de La Boétie, den Autor des späten 16. Jahrhunderts. Wir kennen ihn vor allem durch den französischen Moralisten Michel de Montaigne, der von La Boéties Abhandlung über die „freiwillige Knechtschaft“ so begeistert war, dass er beschloss, den Verfasser kennenlernen zu wollen. Daraus ergab sich eine innige Freundschaft bis zum frühen Tod La Boéties. Lange wurde spekuliert, ob die „Abhandlung“ in Wirklichkeit womöglich von Montaigne selbst stammt. Inzwischen wird diese Hypothese seriös nicht mehr vertreten. La Boétie, der kühne Autor, schrieb den Essay als Sechzehnjähriger.

„Das Volk selbst schlägt sich in Fesseln, schneidet sich die Kehle ab, gibt die Freiheit für das Joch dahin“, heißt es bei La Boétie. Wie verhext muss das Volk sein, das es den Tyrannen sogar noch bewundert, wenn er nicht mehr lebt: Neros Tod wurde vom Volk betrauert. Als Stalin starb, flossen Tränen. Das alles ist unfassbar, weil die Freiheit doch das natürlichste und höchste Gut sein müsste, etwas, was niemand ohne Zwang gegen eine Selbstversklavung eintauschen würde, findet La Boétie. Woher kommt das „Gift der Knechtschaft“. Demokratische Herrscher, schreibt La Boétie, seien nicht besser als Usurpatoren oder erbrechtlich abgesicherte Monarchen. Alle erliegen sie dem „Reiz der Größe“, wollen die Macht, einmal errungen, nicht mehr abgeben. Auch der demokratische Herrscher trachtet danach, die Macht, die ihm vom Volk verliehen wurde, anschließend gegen dieses zu wenden.

Doch die „Lockpfeife der Knechtschaft“ – La Boétie hat lauter solch schöne Formulierungen – ist eben nicht die Gewalt, sondern die Verführung: Es ist sogar eine besonders geschickte Verführung, mit der es dem demokratischen Herrscher gelingt, sich die Abhängigkeit, ja Liebe seiner Untertanen zu sichern, wofür sie sogar bereit sind, ihre Freiheit zu opfern. Mittel der Verführung sind „Spiele und Possen“, vor allem aber vom Herrscher verteilte Wohltaten: „und so betrogen sie den Pöbel, dessen Herr immer der Bauch ist“. In heutiger Übersetzung könnte man sagen: Es ist der Wohlfahrtsstaat, der den Populisten entgegenkommt, wenn sie sich ihre Macht sichern wollen. Sie teilen „Korn, Wein und Geld“ aus, schreibt La Boétie – und erkaufen sich damit die Wiederwahl.

In all dem zeigt sich die erstaunliche Modernität des französischen Autors. Die Konsequenz ist beunruhigend: Der Populismus ist kein Betriebsunfall der Demokratie, sondern mit ihrem Wesen bestens vereinbar. Demokratischer Populismus ist der größte Feind der Rechtsstaatlichkeit, gerade weil er sich für den Umsturz keiner gewaltsamen Putschisten bedienen muss.

Demokratischen Populismus wird man nur schwer wieder los. Étienne de La Boétie indes ist am Ende kein Fatalist. Er glaubt nicht, dass die Menschen dauerhaft dazu bereit sind, sich ihre Freiheitsrechte gegen „Brot und Spiele“ abkaufen zu lassen. Sein Freiheits-Imperativ lautet: Hört auf, den Populisten zu gehorchen. Kassiert eure Einwilligung, Sklave der Volkstribunen zu sein. „Stillschweigende Verweigerung“ war die Wendung La Boéties. Heute würde man das „zivilen Ungehorsam“ nennen.

Rainer Hank

Beispiele für Presserügen vom Presserat

(Deutscher Presserat) – Der Deutsche Presserat hat auf seinen aktuellen Sitzungen 13 Rügen ausgesprochen – u.a. wegen Verletzungen des Opferschutzes und der Sorgfaltspflicht. Die Nationalität des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden. Beschwerden über Berichte zum „Schweinefleisch-Verbot“ in Kitas wies der Presserat als unbegründet zurück. 

Stuttgarter Schwertmord: Darstellung respektlos vor dem Leid der Angehörigen
Als übertrieben sensationell nach Ziffer 11 des Pressekodex rügte der Presserat die Berichterstattung über den „Schwert-Mord mitten auf der Straße“ in BILD und auf BILD.DE. Vor allem kritisierten die Mitglieder die Täterperspektive, aus der die Redaktion das Verbrechen zeigte – u.a. veröffentlichte sie auf der Titelseite ein Foto des mutmaßlichen Mörders mit erhobenen blutigen Armen. Die Redaktion lief damit Gefahr, sich zum Werkzeug des Verbrechers zu machen. Ebenfalls nicht vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt war die identifizierende Darstellung des Opfers. Zu sehen war ein Porträtfoto des Mannes vor der Tat, daneben ein verpixeltes Bild des Sterbenden in einer Blutlache. Die Darstellung verstößt gegen den Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex. Sie geht zudem respektlos mit dem Leid der Angehörigen um.

Herkunft des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden
An der Herkunft des Gewalttäters vom Frankfurter Hauptbahnhof bestand ein berechtigtes öffentlichen Interesse. Der Presserat sah keine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Richtlinie 12.1 und wies entsprechende Beschwerden ab. Der ursprünglich aus Eritrea stammende Mann hatte eine Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen, das Kind starb. Die Tat von Frankfurt war ein besonders schweres und in ihrer Art und Dimension außerordentliches Verbrechen. Diese Kriterien sprechen laut den vom Presserat herausgegebenen Praxis-Leitsätzen zur Richtlinie 12.1 für die Nennung der Herkunft eines Täters.

Bericht und Kommentar zu „Schweinefleisch-Verbot“ in Leipziger Kitas sind von der Meinungsfreiheit gedeckt
Der Presserat sieht in dem Bericht „Aus Rücksicht auf das ‚Seelenheil‘: Kita streicht Schweinefleisch für alle Kinder“ und dem Kommentar „Kniefall vor den Falschen!“ in BILD und auf BILD.DE weder eine Verletzung des Wahrhaftigkeitsgebots nach Ziffer 1 noch eine Diskriminierung nach Ziffer 12 des Pressekodex. Entsprechende Beschwerden wies der Presserat als unbegründet zurück. Die Tatsache, dass eine Kitaleitung ankündigte, Schweinefleisch und gelatinehaltige Lebensmittel vom Speiseplan zu nehmen, durfte die Redaktion als „Schweinefleisch-Verbot“ interpretieren. Trotz intensiver Diskussion über die inhaltliche Zuspitzung der Berichterstattung kam der Beschwerdeausschuss einstimmig zu dem Schluss, dass sie im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig ist. Auch die von den Beschwerdeführern kritisierten Sorgfaltsmängel konnte die Redaktion in ihrer Stellungnahme widerlegen.

Bericht über Bluttest bei Brustkrebs weckte falsche Hoffnungen
Eine Rüge erhielt BILD.DE für die Veröffentlichung einer Exklusiv-Geschichte unter der Überschrift „Erster Blut-Test erkennt zuverlässig Brustkrebs“ über einen von Heidelberger Forschern entwickelten Brustkrebs-Test. Der Beschwerdeausschuss stellte Verstöße gegen die gebotene Sorgfalt in der Medizin-Berichterstattung (Ziffern 2 und 14 des Pressekodex) fest. Der Artikel über das als „medizinische Sensation“ beschriebene Testverfahren beruhte allein auf einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums und Aussagen der beteiligten Forscher und war geeignet, unberechtigte Hoffnungen bei Betroffenen zu wecken. Wie sich später herausstellte, hatten die Forscher den Stand des Testverfahrens positiver dargestellt, als es dem Forschungsstand entsprach. Die Redaktion hatte bei ihrer exklusiven Berichterstattung versäumt, die gemachten Angaben durch weitere Quellen zu überprüfen.

Asteroid-Schlagzeilen erst auf den zweiten Blick als Werbung erkennbar
Wegen einer Verletzung der in Ziffer 7 Pressekodex geforderten klaren Trennung von Redaktion und Werbung sowie des Ansehens der Presse nach Ziffer 1 gerügt wurden die HAMURGER MORGENPOST, der BERLINER KURIER, der EXPRESS sowie die TZ. Die Zeitungen hatten auf den Titelseiten ihrer Printausgaben redaktionell gestaltete Anzeigen veröffentlicht, in denen u. a. mit Schlagzeilen wie „War’s das?“ und „8 Tage bis zum Einschlag“ für eine neue TV-Serie geworben wurde, in deren Mittelpunkt ein Asteroideneinschlag auf der Erde steht. Die Werbung war für die Leser nicht eindeutig als solche erkennbar. Es bestand die Gefahr, dass Leser sie für eine redaktionelle Berichterstattung über ein real stattfindendes Ereignis halten und dadurch Panik geschürt werden könnte. Nach Ansicht des Presserats ist diese Art von Werbung zudem geeignet, das Ansehen der Presse in Gefahr zu bringen, da die Anzeigen sehr stark an das redaktionelle Layout angelehnt waren und die gerügten Medien dieser bewussten Vermengung von Falschinformation zu Werbezwecken mit dem Anschein echter Nachrichten nicht entgegengetreten sind.

Französischer Präsident als Brandstifter
WEB.DE wurde gerügt für die Veröffentlichung einer Karikatur zum Brand der Pariser Kathedrale Notre Dame. Auf der Zeichnung stehen links von der Kathedrale ein Polizist und ein Träger einer Gelbweste, die sich umarmen und entsetzt auf das brennende Kirchengebäude schauen. Rechts von Notre Dame ist ein augenzwinkernder Emmanuel Macron mit einer brennenden Fackel in der Hand zu sehen. Die Unterzeile der Karikatur lautet „Macron eint die Nation“. Der Presserat sieht in dieser Darstellung eine Ehrverletzung (Ziffer 9 Pressekodex) des französischen Staatspräsidenten, da sie suggeriert, der Präsident sei als Initiator einer Brandstiftung für das Feuer in Notre Dame verantwortlich.

Irreführende Überschrift zu Statement von Politiker 
Die Online-Ausgabe von JUNGE FREIHEIT wurde wegen eines deutlichen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2 des Pressekodex) gerügt. Das Portal hatte unter der Überschrift „Tauber will Asylkritikern Grundrechte entziehen“ über einen Gastbeitrag des ehemaligen CDU-Generalsekretärs in einer Tageszeitung berichtet. Der Politiker hatte sich in seinem Beitrag jedoch lediglich angesichts von Gewalt durch Rechtsextreme für den Entzug von Grundrechten für Verfassungsfeinde ausgesprochen. Der von der Redaktion hergestellte Bezug zu Asylkritikern war vom Inhalt des Beitrags nicht gedeckt.

Opfer kurz vor der Ermordung fotografiert 
Wegen eines schweren Verstoßes gegen den in Ziffer 8 des Pressekodex festgehaltenen Schutz der Persönlichkeit und das in Ziffer 11 aufgeführte Verbot von Sensationsberichterstattung wurde STERN CRIME gerügt. Das Magazin hatte unter der Überschrift „Killer on the Road“ über einen Serienmörder berichtet, der in den 1980er- und 90er-Jahren Tramperinnen an Highway-Raststätten in den USA aufgelesen und getötet hatte. Insbesondere die Veröffentlichung eines Fotos, das der Täter von einem der minderjährigen Opfer kurz vor dessen Ermordung gemacht hatte, verstieß gegen den Opferschutz und erfüllte das Kriterium der unangemessenen Darstellung. In dem Artikel wurden zudem weitere Opfer namentlich genannt und durch Portraitfotos identifizierbar dargestellt.

Unfall mit Polizeiauto: Beteiligte erkennbar dargestellt 
BILD.DE wurde wegen der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 Pressekodex gerügt. Unter der Überschrift „Was passiert jetzt mit dem Berliner Suff-Polizisten?“ hatte die Redaktion über aktuelle Entwicklungen bezüglich eines Unfalls berichtet, bei dem ein Polizist bei einer Dienstfahrt mit dem Wagen einer jungen Frau kollidierte, die dabei ums Leben kam. Gegen den Beamten wurde danach wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Aufgrund neuer Erkenntnisse kam aktuell der Verdacht auf Trunkenheit hinzu. In der Berichterstattung wurden sowohl das Opfer des Unfalls als auch der Polizeibeamte in identifizierender Art und Weise mit Foto, Vornamen und abgekürzten Nachnamen dargestellt. Damit wurden die Richtlinien 8.2 (Opferschutz) und 8.1 (Kriminalberichterstattung) deutlich verletzt, da kein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Identität erkennbar war.

Bloggerin beschimpft Verkäufer einer Modekette
Eine Persönlichkeitsschutzverletzung nach Ziffer 8 des Pressekodex sah der Presserat auch in der Berichterstattung unter dem Titel „Schmerzensgeld! Bonnie Strange muss blechen“. BILD.DE hatte über die Verurteilung einer Bloggerin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro an einen Verkäufer einer Modekette informiert. Die Bloggerin hatte den Mann in einem Internetvideo beschimpft, den genauen Standort des Geschäfts genannt, in dem er arbeitet, sein Äußeres beschrieben und die User aufgefordert, ihn „fertig zu machen“. BILD.DE nannte in dem Artikel den Vornamen und den abgekürzten Nachnamen des Verkäufers und veröffentlichte das Video mit den Beschimpfungen. Der Mann wurde dadurch identifizierbar. Auch hier sah der Presserat kein überwiegendes öffentliches Interesse, das den Persönlichkeitsschutz des Betroffenen überlagert hätte. Zudem ist die Veröffentlichung des Videos geeignet, das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 in Gefahr zu bringen, da die Beschimpfungen erneut verbreitet wurden.

Schauspielerinnen machen Schleichwerbung für Autohersteller
Eine Rüge wegen Schleichwerbung wurde gegen AUTO BILD ausgesprochen. Die Zeitschrift hatte unter der Überschrift „Kein Unfall! Vier Frauen reden über Autos“ ein Interview mit vier Schauspielerinnen veröffentlicht, die von einem Autohersteller zur Testfahrt mit einem neuen Modell eingeladen worden waren. Sie äußern sich lobend über dieses und andere Modelle des Herstellers. Dabei sind mindestens zwei der Schauspielerinnen sogenannte „Markenbotschafterinnen“ für den Autohersteller, was im Beitrag jedoch verschwiegen wird. Der Presserat sah mit der Veröffentlichung die Grenze zwischen einer Berichtserstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex als deutlich überschritten an. Eine solche Markenplatzierung geht weit über das Informationsinteresse der Leser hinaus.

Schleichwerbung für Lotterie und Medikamente 
HÖRZU wurde aufgrund mehrerer Verstöße wegen Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex gerügt. Die Zeitschrift hatte unter der Überschrift „Was uns glücklich macht“ Beispiele aufgeführt, wie verschiedene Menschen sich ihr persönliches Glück schufen. Grundlage für diese Glücksgeschichten waren jeweils Millionengewinne bei der SKL. In einem Infokasten wies die Redaktion zudem auf ein SKL-Millionen-Event hin, prominente SKL-„Glückspaten“ kamen mit Zitaten zu Wort. Diese Fokussierung auf den genannten Glücksspielanbieter war in keiner Weise durch ein öffentliches Interesse gedeckt. Ebenfalls gerügt wurden weitere Beiträge zum Thema Gesundheit, in denen Experten bzw. die Redaktion Behandlungstipps bei Alltagsproblemen gaben. In diesem Zusammenhang wurde jeweils ein konkretes Präparat genannt, ohne dass hierfür ein ausreichendes Leserinteresse, z.B. aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals, vorgelegen hätte. Das Gremium monierte hierbei zudem, dass kürzlich bereits ähnliche Artikel der HÖRZU gerügt worden waren.

Statistik
Die Ergebnisse: 13 öffentliche Rügen, 22 Missbilligungen und 34 Hinweise. Der Presserat bewertete 9 Beschwerden als begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme. 60 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.

Fakenews stellen eine große Gefahr für unsere Demokratie dar ! Mit persönlicher Bemerkung von Jean Pütz

Das dargestellte Kommunikationsprinzip (s.u.) kann ich 1000%ig bestätigen.
Während meines Soziologie-Studiums haben wir bereits 1965 unter der Leitung von Prof. René König und Prof. Erwin K. Scheuch und Prof. Alphons Silbermann im soziologischem Hauptseminar eine Studie durchgeführt, die zum gleichen Ergebnis kam. Wir nahmen dazu die Studentenzeitung als Kommunikationsträger und verbreiteten dort auf der ersten Seite eine Falschmeldung  – heute heißt das: Fakenews. Unser Team untersuchte die Wirkung bei ca. 100 Lesern. Die falsche Nachricht wurde von etwa 80% der Probanden aufgenommen.

Beim nächsten Erscheinen – 14 Tage später – genauso prägnant an gleicher Stelle dementiert.  Das Dementi wurde von mehr als der Hälfte der Studenten bewusst gelesen und im Gedächtnis abgelegt.

Wiederum 14 Tage später ergab eine weitere Befragung, dass nur noch ca. 20 % der Studenten von dem Dementi wussten, doch die erste, die ursprüngliche Falschmeldung, war bei ihnen viel präsenter als das Dementi.

Die Moral von der Geschicht‘: Es scheint eine soziologisch-psychologische Gesetzmäßigkeit zu sein, dass erste Falschmeldungen sich viel besser im Gedächtnis verankern, als der Widerruf der Nachricht. Leider wird dieses von Populisten immer wieder missbraucht. Das gilt sowohl in der allgemeinen Presse als auch im chaotischen Internet – im Gegenteil. Gerade dort wird diese Missinformation  brutal ausgenutzt, um eigene, auch  politische Ziele zu verfolgen. Diese Gesetzmäßigkeit stellt eine große Gefahr für die Demokratie dar. Die Ergebnisse der Wahlen  von US-Präsident Trump ebenso wie die Begleitung des  Brexit des britischen Demagogen Boris Johnson und auch die Machenschaften von Erdogan, von Präsiden Maduro von Venezuela und Präsident Bolsonaro von Brasilien wäre ohne diese Gesetzmäßigkeit nicht so verlaufen.

Dazu habe ich auch bei Facebook auf meiner offiziellen Seite einen mit dem Titel: „Bastelanleitung für Autokraten hinterlegt“:
https://www.facebook.com/jeanpuetzoffiziell/videos/1615745815189553/

(pte) – Wenn Menschen gefälschte Nachrichten konsumieren, neigen sie dazu, daraus auch falsche Erinnerungen abzuleiten, die sich auch dann in ihrem Gedächtnis festsetzen, wenn sie als Fake News entlarvt werden. Das gilt auch in solchen Fällen, in denen deren Inhalte mit den eigenen politischen Einstellungen übereinstimmen. Zu diesem Schluss kommen Forscher des University College Cork (UCC) und der University of California, Irvine (UCI) nach einem Experiment, das sie 2018 im Zuge des Abtreibungs-Referendums in Irland durchgeführt haben.

Wähler merken sich Falsches
„Unser Experiment hat uns zum ersten Mal einen genaueren Blick auf den Zusammenhang zwischen Fehlinformationen, falschen Erinnerungen und einem echten Bürgerentscheid eröffnet“, sagt UCC-Studienleiterin Gillian Murphy. Die Ergebnisse seien allerdings nicht nur in Bezug auf die konkrete Volksabstimmung in Irland relevant, sondern hätten auch in anderen ähnlichen politischen Kontexten ihre Gültigkeit – etwa bei der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2020. „Die Wähler könnten sich an völlig falsche News-Meldungen erinnern“, befürchtet die Wissenschaftlerin.

„Es ist ungemein wichtig, dass wir die psychologischen Effekte von Fake News besser verstehen“, betont ihre Forschungskollegin Elizabeth Loftus von der UCI. Denn die entsprechenden Technologien, die es möglich machen, Nachrichtentexte, Fotos und mittlerweile sogar Videos zu fälschen, würden immer ausgefeilter. „Die Leute treffen Entscheidungen auf Basis von falschen Erinnerungen. Und oft ist es dann auch schwer, sie zu überzeugen, dass das gefälschte Nachrichten sind“, so Loftus.

3.140 wahlberechtige Personen
Für ihr Experiment hat das Team rund um Murphy und Loftus im Vorfeld des Referendums in Irland 3.140 wahlberechtige Personen rekrutiert. Diesen wurden jeweils sechs Nachrichtenmeldungen vorgesetzt, wovon zwei gefälscht waren und offensichtlich die Position entweder der Abtreibungsgegner oder -befürworter widerspiegelten. Nachdem sie alle Nachrichten gelesen hatten, konnten sie versuchen, selbst herauszufinden, welche die Fake News waren. Anschließend folgte ein kognitiver Test.

Das Resultat: Fast die Hälfte der Teilnehmer konnte sich noch sehr genau an mindestens eine der gefälschten Nachrichten erinnern. Bei denjenigen, die selbst für eine Legalisierung von Abtreibung stimmen wollten, war die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie sich an Falschmeldungen erinnern konnten, die ihre eigene Position untermauerten. Umgekehrt galt das gleiche auch für die Gruppe der Abtreibungsgegner.

Pantoffel-Portfolio und Girokonto – Mit einem Vorwort von Jean Pütz

Liebe Freunde meiner Homepage,

meine Redaktionsgruppe, die ich gegründet habe und noch heute weiter mit der Sendung ‚Quarks‘ auch im Hörfunk sehr beliebt ist, wurde von mir so konzipiert, dass wir nicht nur wissenschaftliche und technische Informationen und ihre Hintergründe geboten haben, sondern auch mögliche Lösungen.
Aus diesem Grunde ist die Hobbythek entstanden, die das Ziel hatte, vor allen Dingen den Nutzen von Wissenschaft und Technik vorzustellen und damit auch einen Beitrag zu „Tipps für den Alltag“ zu bieten. Auch diese Homepage ist dieser Form von Lebenshilfe gewidmet, neben der objektiven Information über Entwicklungen in Wissenschaft und Technik.

Dass ich Ihnen diesmal auch einen Ratschlag aus der Finanzwelt präsentiere liegt daran, dass leider viele Bürger in der jetzigen Niedrigzinsphase nicht mehr wissen, wie sie – sofern verfügbar – Geld anlegen können. Die Banken und Sparkassen tendieren ja eher zu einem Negativ-Zins. Es ist leider Tatsache, dass etwa 70 % der Deutschen ihr Geld auf das normale Sparbuch einzahlen, das dem harterarbeiteten Geld keinerlei Zinsen bringt – im Gegenteil, durch die (allerdings noch geringe) Inflation entstehen enorme Verluste. Deshalb kann ich nur den Ratschlag der renommierten Stiftung Warentest unterstützen.

Ihr Jean Pütz

(Stiftung Warentest) – Wer mehr als Mickerzinsen haben möchte, findet mit dem „Pantoffel-Portfolio von Finanztest“ eine Anlageidee zum Nachbauen, die einfach, günstig und bequem ist. Trotz schwerer Krisen hätten Anleger in den vergangenen 30 Jahren mit dem Pantoffel-Portfolio bis zu 5,9 Prozent pro Jahr verdienen können. Sehr gut eignet sich die Pantoffel-Idee auch für Entnahmepläne. Mit dem neu entwickelten Puffer-Pantoffel schöpfen Anleger die Chancen des Aktienmarktes aus und sichern gleichzeitig Kurseinbrüche ab.

Das Pantoffel-Portfolio besteht aus zwei Teilen: einem Rendite- und einem Sicherheitsbaustein. Der Renditebaustein wird mit nur einem günstigen ETF (Exchange Traded Funds) bestückt, der einen breit streuenden Börsenindex wie beispielsweise den MSCI World abbildet. Der Sicherheitsbaustein enthält Tagesgeld. Je nach Risikotyp unterscheidet Finanztest drei Pantoffel-Arten: das defensive, das ausgewogene und das offensive Portfolio mit 25, 50 oder 75 Prozent Aktien-ETF und jeweils dem Rest in Zinsanlagen.

Die Pantoffel-Strategie sieht eine antizyklische Anpassung vor, nach der Anleger nur selten reagieren müssen und das Risiko im Griff haben. Für den Entnahmeplan hat Finanztest zudem die Puffer-Strategie entwickelt, bei der mögliche kommende Einbrüche am Aktienmarkt schon berücksichtigt sind. Das Ergebnis ist eine stabile Zusatzrente, die kaum fallen, aber wahrscheinlich steigen wird.

Der Test Pantoffel-Portfolio findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

 

Kommission empfiehlt Direktor der Agentur für Sprunginnovation. Mit einer Einleitung von Jean Pütz

Liebe Besucher meiner Homepage,
im folgenden Artikel wird eine sehr gute Idee beschrieben, die Suche nach spontanen Innovationen. Viele Anregungen, die von Bürgern und Wissenschaftlern entwickelt worden sind, verfallen im Chaos der Nachrichten. Das Wissen ist eine große Wüste, es kommt nur darauf an, dass die Kamele die Oasen finden. Wollen wir hoffen, dass dies Initiative auch jenseits des „Mainstreams“ Ideen aufdeckt und würdigt. Reden ist Silber, machen ist Gold.
Dazu diese Mitteilung aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Ihr Jean Pütz

Gründungskommission empfiehlt den Direktor der Agentur für Sprunginnovation
(BMBF) – Die Agentur für Sprunginnovationen soll bahnbrechenden Innovationen „made in Germany“ zum Durchbruch verhelfen. Ihr Ziel ist es, aus hochinnovativen Ideen aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen zu machen, so dass hochwertige, zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Bei der Suche nach der Gründungsdirektion und dem zukünftigen Standort wurde die Bundesregierung von einer Gründungskommission unterstützt, die nunmehr ihre Empfehlungen abgegeben hat.

Nicht ernst zu nehmen: Ein Ökoszenario 2026

Es ist ein herrlicher sonniger Tag Ende Mai 2026. Insekten schwirren über die mit Wildblumen gesprenkelte saftig grüne Wiese, lachende Kinder toben herum. Es ist angenehm warm, 25 C*. Nicht so wie im letzten Jahr, da waren es gut 10 C* mehr, das Wetter haben wir leider immer noch nicht im Griff.

Es ist Spätnachmittags, die Sonne beginnt schon langsam unterzugehen und die Eltern rufen ihre Kinder zusammen. Zeit aufzubrechen, zurück in die Stadt, der Weg ist weit. Nach Sonnenuntergang sollte man nicht mehr draußen in der Natur unterwegs sein, die Wolfspopulation hat sich in den letzten beiden Jahren vervielfacht und nach dem schrecklichen Vorfall mit dem Waldkindergarten vor zwei Wochen ist man etwas vorsichtiger geworden.

Man macht sich auf den Weg. Fahrräder, Lastenräder und Handwagen, in die man die Kleinen stopft, sind die gängigen Transportmittel.
Es ist schon fast dunkel, als man endlich die Stadt erreicht. Das grelle Glitzern der Großstadt aus der Vergangenheit ist fast verschwunden. Strom ist zu teuer geworden als das man ihn für Beleuchtung verschwendet, aber gleich wird der Muezzin die Gläubigen zum Gebet rufen.

Generell ist 2026 die Stromversorgung eins der größten Probleme. Die Grünen haben bei der letzten Bundestagswahl die absolute Mehrheit errungen und danach den sofortigen Ausstieg aus der Kohleproduktion angeordnet. Seit Strom nur noch aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, gibt es starke Schwankungen im Stromnetz. Bis diese Probleme behoben sind gibt es für die Bevölkerung zwischen 22:00 und 05:00 Uhr keine Versorgung mehr.

Jetzt aber schnell nach Hause, auch in der Stadt ist es nach Sonnenuntergang zu gefährlich, marodierende Banden ziehen durch die Straßen, ausgebrannte Autowracks zeugen davon. Macht nichts, Autos mit Benzinmotor werden sowieso nicht mehr gefahren. Zum einen ist Benzin so teuer geworden, Tankstellen mussten schließen und Treibstoff wird nur noch staatlich reguliert ausgegeben und zum anderen möchte heutzutage niemand „geächtet“ werden. Selbst die Polizei fährt nur noch „elektrisch“. Leider sind die Fahrzeuge meist zum aufladen am Netz und das schwankende Stromnetz sorgt für weitere Verzögerung. Darum ruft man die bei einer Bedrohung meist nicht, sondern bleibt Nachts in seiner Wohnung.

Zu Hause angekommen wird unter dem Schein einer Kerze – die ist zwar wegen Feinstaub verboten, aber die Solarlampe ist kaputt – die Ausbeute des heutigen Tages auf dem Tisch ausgebreitet: ein paar Kartoffeln, ein paar Möhren und ein paar Wildkräuter, die man auf der Wiese am Waldrand gepflückt hat. Nicht viel, was man beim Bauern schnorren konnte. Die Kinder hätten gerne noch etwas Milch gehabt aber da man das V für Veganer als viertes Geschlecht im Pass und bei der Steuererklärung angeben hat (sonst wäre die Steuerlast noch höher) geht das leider nicht mehr. Seit vor zwei Jahren der Vater seinen gut bezahlten Job als Diplomingenieur bei einem ehemals großen deutschen Automobilkonzern verloren hat muss die Mutter die Familie ernähren. Sie konnte ihren Halbtagsjob am Flughafen behalten, trotzdem das Fliegen innerhalb Europas und aus Europa heraus für Durchschnitts-Europäer unerschwinglich ist.
Die Branche lebt eigentlich nur noch von den asiatischen Öko-Touristen aus China und Indien, die sich in Deutschland den erfolgreichen Umbau von einem Industrie- zu einem Agrarland anschauen möchten.

Während die Mutter das Abendessen vorbereitet, zündet der Vater zwei weitere Kerzen an aber nicht ohne vorher die Rolläden komplett zu schließen. Seit Einführung der Ökopolizei im vergangenen Jahr und die Aufforderung an die Bevölkerung Verstöße direkt zu melden, ist dies zu gefährlich. Das Dynamo-Radio wird gekurbelt um die Nachrichten zu hören. Bundeskanzler Habeck, Umweltministerin Baerbock und Wirtschaftminister Hofreiter müssen eingestehen, dass die Klimaziele für 2030 leider doch nicht erreicht werden, „man sei aber auf dem richtigen Weg“!
Martina Göbels

Dummheit kennt in USA offenbar keine Grenzen, oder?

Amerikaner gegen arabische Ziffern in Schulen
(pte002/20.05.2019/06:05) – 56 Prozent der US-Bürger sind dagegen, dass amerikanische Schulen arabische Ziffern nutzen. Das zeigt eine Online-Befragung, deren Ergebnis John Dick, CEO des Meinungsforschers CivicScience, via Twitter geteilt hat. 73 Prozent der Demokraten wiederum sind einer anderen Frage zufolge gegen die „Schöpfungstheorie des katholischen Priesters Georges Lemaitre“, also die Urknalltheorie, im Unterricht. Beides beweist vor allem eines: Menschen, die eine Frage nicht verstehen, lassen sich offensichtlich bei ihren Antworten leicht von Vorurteilen leiten.

Frage ohne Kontext
„Sollten Schulen in Amerika als Teil ihres Curriculums arabische Ziffern unterrichten?“ Diese vermeintlich einfache Frage haben 56 Prozent von 3.624 Respondenten mit „Nein“ beantwortet, was Dick als „traurigstes und lustigstes Zeugnis amerikanischer Bigotterie, das wir je in unseren Daten gesehen haben“ bezeichnet. Denn was diese 56 Prozent offenbar nicht wissen: Als „arabische Ziffern“ bezeichnet man genau jene Symbole, die fixer Bestandteil des Unterrichts sind, nämlich die Ziffern 0, 1, 2 und so weiter. Die einzige echte Alternative wären römische Ziffern, die aber selbst einfache Rechenaufgaben vergleichsweise klobig machen.

„Das ist Ignoranz, nicht Bigotterie“, verteidigte daher ein Poster auf Twitter das Ergebnis, worauf Dick ein weiteres Detail der Auswertung verraten hat. 72 Prozent der Republikaner, aber nur 34 Prozent der Demokraten unter den Respondenten, hatten sich gegen arabische Ziffern ausgesprochen. Das könnte man als Beleg werten, dass Republikaner im Schnitt weit ungebildeter sind – doch laut CivicScience-Daten haben 55 Prozent der Republikaner zumindest einen Bachelor und damit nur zwei Prozent weniger als bei den Demokraten. Das Ergebnis dürfte also doch eher daran liegen, dass Anhänger der Trump-Partei eher Rassisten sind, für die „arabisch“ erst einmal „böse“ bedeutet.

Vorurteile immer und überall
Um zu unterstreichen, dass sich nicht nur Rechte gerne von Vorurteilen leiten lassen, wenn sie eine Frage nicht recht verstehen, hat Dick ein anderes Beispiel bemüht, nämlich die Frage: „Sollten Schulen im Amerika die Schöpfungstheorie des katholischen Priesters Georges Lemaitre als Teil des Wissenschaftscurriculums lehren?“ Dagegen waren immerhin 53 Prozent der Amerikaner und gar fast drei Viertel der Demokraten. Es steht also zu vermuten, dass Letztere aufgrund antiklerikaler Vorurteile eine fundamentaltheologische Schöpfungstheorie wittern. Doch eigentlich ist die Urknalltheorie gemeint.

Tatsächlich war es Dick zufolge Sinn der Experimente, Vorurteile unter jenen Respondenten aufzuzeigen, die eine Frage nicht verstehen. Dabei wäre es für Probanden bei beiden Fragen so leicht gewesen, den eigentlichen Sinninhalt klarer zu erfassen. Egal, ob „arabische Ziffern“ oder „Georges Lemaitre“, eine schnelle Online-Suche hätte sofort zu aufschlussreichen Wikipedia-Einträgen geführt.

Katastrophale wirtschaftliche Folgen des Brexit

(pte021/21.05.2019/12:30) – Der zweitgrößte britische Stahlkocher British Steel steht kurz vor der Insolvenz. Der Konzern ersucht die Regierung deshalb um eine Unterstützung in Höhe von 75 Mio. Pfund. Die finanziellen Schwierigkeiten würden aus „Brexit-verbundenen Problemen“ rühren. Der Konzern habe seit dem Referendum mit einem Rückgang an Bestellungen aus dem Rest von Europa zu kämpfen. Auch das geschwächte Pfund sorgt für Probleme bei British Steel.

24.500 Jobs gefährdet
„In der Rohstoffindustrie ist der Brexit ein großes Thema. Etliche Unternehmen überlegen sich weiterhin, wie weit sie in Großbritannien investieren, wollen. Es ist denkbar, dass es für britische Unternehmen zunehmend schwieriger wird, Investoren vom Kontinent zu finden, hier wird momentan eher Deutschland bevorzugt“, meint Deutsche-Bank-Analyst Michael Blumenroth im Gespräch mit pressetext. Vor allem, was die zukünftige Zollpolitik und Handelspolitik von Großbritannien angeht, gebe es viele Unsicherheiten. Dadurch würden auch für Deutschland Nachteile entstehen, schließlich wären zahlreiche Industrien in Deutschland von potentiellen Zöllen betroffen. Obwohl in Deutschland mehr investiert wird, ergeben sich laut Blumenroth in Summe daraus keine gesamtökonomischen Vorteile.

Einem Bericht der „BBC“ zufolge stehen 4.500 Arbeitsplätze in dem Unternehmen und 20.000 in seiner Versorgungskette auf dem Spiel, wenn es diese Unterstützung nicht erhält. Wird keine Einigung erreicht, geht British Steel in die Verwaltung, voraussichtlich durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Bereits im April dieses Jahres hatte sich British Steel 100 Mio. Pfund von der Regierung geliehen, um eine Kohlenstoff-Rechnung an die EU zahlen zu können und so ein hohes Bußgeld zu vermeiden.

Regierung nun gefordert
Die British-Steel-Shareholdergesellschaft Greybull Capital hat sich bereit erklärt, mehr Geld in das Unternehmen zu pumpen. Laut dem Umfeld von Greybull Capital wollen deren Darlehensgeber allerdings British Steel aufgeben, wenn das Unternehmen von der Regierung nicht zumindest die Summe von 30 Mio. Pfund erhält. Am Montag hat das britische Parlament einen Vertrag unterschrieben, der die Regierung und große Unternehmen dazu aufruft, britischen Stahl zu kaufen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Die Gewerkschaft GMB fordert nun, dass die Regierung Taten folgen lässt und British Steel und seine Angestellten rettet.

Jugendarbeitslosigkeit kann mit deutschen Know-How überwunden werden

BMBF – Deutsches Knowhow in der Berufsbildung ist weltweit gefragt. 2018 erhielt die Zentralstelle der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (GOVET) 230 Anfragen aus dem Ausland. Diesem Bedarf will die Bundesregierung noch besser gerecht werden. Dafür hat sie heute die „Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit“ von 2013 fortgeschrieben. Die vielfältigen deutschen Aktivitäten sollen künftig enger miteinander verknüpft und damit noch wirkungsvoller werden. Gemeinsame Planungen sollen die deutschen Berufsbildungskooperationen steigern und das deutsche Engagement noch sichtbarer machen.

In Indien wird die gemeinsame strategische Ausrichtung bereits erfolgreich erprobt. Dort werden Elemente der dualen Ausbildung in Berufsbildungscluster eingeführt – weitere Länderstrategien werden folgen. Globale Herausforderungen wie der digitale Wandel, globalisierte Wertschöpfung und Fachkräftebedarfe oder nachhaltige Entwicklung werden dabei Berücksichtigung finden. Das gemeinsame Handeln soll regelmäßig unabhängig evaluiert werden.

„Das Erfolgsrezept unseres beruflichen Bildungssystems wollen wir unseren Partnerländern nahebringen. Deutschland ist Exportweltmeister: Made in Germany ist nach wie vor eine international renommierte Marke. Das gilt für unsere Produkte und Dienstleistungen ebenso wie für unser berufliches Bildungssystem. Viele unserer weltweiten Partner sind an einer Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung interessiert“, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. „Die Stärke der beruflichen Bildung ist ihre Nähe zur betrieblichen Praxis und dass wir sie gemeinsam mit den Sozialpartnern stetig fortentwickeln.“ Viele Kooperationsländer beziehen Unternehmen und Sozialpartner noch nicht genug in die Gestaltung des Ausbildungssystems für junge Menschen ein.

Das Auswärtige Amt räumt der Beruflichen Bildung einen hohen Stellenwert in den bilateralen Beziehungen zu zahlreichen Staaten ein. „Berufliche Bildung ist nicht nur ein wirksames Instrument gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel; sie fördert darüber hinaus eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft und deren Kohärenz; schließlich ist Berufliche Bildung eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben und damit für die Schaffung von Wohlstand in einer Gesellschaft“, so Bundesaußenminister Heiko Maas. Berufliche Bildung trägt darüber hinaus dazu bei, Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt in Herkunftsländern zu verbessern. „Gerade deshalb ist unser Engagement für Berufliche Bildung im Ausland auch in unserem eigenen Interesse.“

Die Berufsbildungszusammenarbeit ist eingebettet in das deutsche Engagement für die Ziele der Entwicklungsagenda 2030 der Vereinten Nationen und die multilaterale Entwicklungspolitik, etwa der G-20. Die Bundesregierung unterstützt die Partnerländer dabei, ihre Bildungssysteme auszubauen und zu verbessern und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu erhöhen. Damit leistet sie einen Beitrag dazu, Ursachen von Flucht und Migration zu mindern.

Bundesminister Dr. Gerd Müller betont: „Die Jugend braucht Chancen und Perspektiven, denn nur, wenn junge Menschen eine gute Ausbildung bekommen, können sie etwas aufbauen – für sich selbst, für ihre Familien und für ihr Land. Berufsbildung ist eine Investition in die Zukunft junger Menschen und das Fundament einer nachhaltigen Entwicklung. Darum hat die deutsche Entwicklungspolitik die Zusagen für berufliche Bildung seit 2013 auf 255 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Mit unserer BMZ Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung schaffen wir Arbeitsplätze und qualifizieren junge Menschen. Zudem tragen Job- und Ausbildungspartnerschaften zum Beispiel in Kenia und Ägypten zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze bei.“

Die gemeinsame internationale Berufsbildungskooperation unterstützt zugleich deutsche Unternehmen im Ausland und ihre Geschäftspartner dabei, qualifizierte Fachkräfte zu finden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont: „Wir fördern die duale Berufsausbildung in unseren Partnerländern. Damit helfen wir deutschen Unternehmen im Ausland, aber auch lokalen Betrieben, Fachkräfte passgenau auszubilden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Eine qualifizierte duale Ausbildung in einem am Arbeitsmarkt nachgefragten Beruf steigert die Chancen der jungen Menschen eine dauerhafte Beschäftigung zu finden.“

Schließlich profitiert auch die deutsche Berufsbildung von der Erfahrung anderer Länder und gewinnt durch das gemeinsame Lernen Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen Systems.

Viele Aufsichtsräte sind falsch besetzt ! Mit einem Vorwort von Jean Pütz

Liebe Leserinnen und Leser,

als die ersten Gerüchte aufkamen, dass Bayer Monsanto kaufen wollte, habe ich mich persönlich an den Aufsichtsrat von Bayer gewendet und sie ausdrücklich vor den Risiken und möglichen Folgen gewarnt. Vor allen Dingen monierte ich, weil Bayer mit diesem Deal die globale Marktführerschaft für die industrielle Landwirtschaft übernehmen wollte. Ich wies darauf hin, welch katastrophale Folgen diese so konzipierte industrielle Landwirtschaft mit ihren gentechnisch veränderten Samenprodukten, aber insbesondere auch mit Glyphosat, auf die ansässigen Bauern z. B. in Afrika und Südamerika haben würde. Dort haben bereits die Chinesen große Ländereien aufgekauft. Man stelle sich die sozialen und die Gemeinschaft zerstörerischen Wirkungen vor.

Der Aufsichtsrat hat dabei seine Pflichten völlig missachtet, insbesondere weil er jetzt sogar in der Aktionärsversammlung dem Vorstand, besonders CEO Baumann, das Vertrauen ausgesprochen hat. Dies, obwohl der Vorstand nicht entlastet wurde und der Börsenwert von Bayer schon damals absehbar unter die Summe fallen würde, die für den Kauf von Monsanto bezahlt wurde – immerhin 63.000.000 Dollar. Bedacht hat der Aufsichtsrat auch nicht, dass der Verkauf außerhalb der USA bei Prozess-Interventionen, für die in USA Schöffengerichte zuständig sind, ein Art American-First-Mentalität á la Trump durch den Einfluss der Schöffen aus dem Volk zu erwarten war.

Ich bin selbst Aufsichtsratsmitglied in einer Security-Aktiengesellschaft und verlange deshalb gesetzliche Maßnahmen, wie solche Aufsichtsratsmitglieder zur Verantwortung gezogen werden können. Verwunderlich ist diese Entwicklung auch deshalb, weil die Gewerkschaften mit dem Betriebsrat im Bayer-Aufsichtsrat vertreten sind. Doch das scheint offenbar die Kumpanei untereinander nicht zu begrenzen.

Der Gesetzgeber sollte die soziologische Kleingruppen-Forschung zu rate ziehen, da wird eindeutig beschrieben, wie solche Prozesse ablaufen.

Ihr Jean Pütz

(FAZ) Aufsichtsratsmitglieder sind häufig zu alt und falsch ausgebildet für die digitalen Herausforderungen. Für schnellere Entscheidungen sollten sie Informationen in Echtzeit bekommen.

Die Digitalisierung stellt Gesellschaft wie Unternehmen vor große Herausforderungen. Der Wandel zur Digitalisierung verändert auch unser Geschäft. Herr Snabe verfügt über eine tiefe industrielle Expertise bei Software und Digitalisierung.“ Mit diesen und weiteren Worten begründete Gerhard Cromme seine Empfehlung, den früheren Ko-Chef des Software-Konzerns SAP Jim Hagemann Snabe zum nächsten Aufsichtsratsvorsitzenden der Siemens AG zu ernennen.

Eine Analyse der Kompetenzprofile deutscher Aufsichtsräte zeigt jedoch, dass sich bis dato nur sehr wenige der führenden deutschen Unternehmen in ähnlich intensiver Weise mit den neuen Governance-Herausforderungen auseinander gesetzt haben, die die Digitalisierung mit sich bringt.

Dabei soll nicht in Abrede gestellt werden, dass das generelle Bewusstsein in den Führungschargen deutscher Unternehmen dafür gewachsen ist, dass das Thema Digitalisierung – aufgrund seines häufig maßgeblichen Einflusses auf Geschäftsmodelle, Organisationsstrukturen und -kultur – viel mehr die Aufmerksamkeit des gesamten Vorstands als nur die des Chief Digital Officers erfordert. Ein weit weniger ausgeprägtes Bewusstsein scheint jedoch darüber zu bestehen, dass eine qualifizierte Beurteilung der teilweise radikalen Strategiewechsel, die im Zuge der digitalen Transformation von Unternehmen vollzogen werden, die Mitglieder des Aufsichtsrats mit mitunter völlig neuartigen Fragestellungen, Geschäftsmodellen und Risikolagen konfrontieren. Diese besonderen Anforderungen werfen die Frage auf, welche neuen Kompetenzen und Strukturen im Aufsichtsrat benötigt werden, um eine effektive Governance in Zeiten digitalen Wandels zu gewährleisten.

Schwachpunkte
Bei dem Versuch, diese Frage zu beantworten, treten bei der Begutachtung der derzeitigen Kompetenzprofile und Aufsichtsratsstrukturen deutscher Unternehmen einige Schwachpunkte zutage:

(1) Fehlende digitale Erfahrung: Aufsichtsgremien, die einen hohen Altersdurchschnitt und geringe IT-Erfahrung aufweisen, haben als Gremium teilweise Nachholbedarf hinsichtlich der Abschätzung von Geschäftschancen digitaler Technologien, datenbasierter Geschäftsmodelle und bei der Entwicklung von digitalen Talenten aus der Millennial-Generation.

(2) Überholte Mess- und Steuergrößen: Traditionelle finanzielle Steuergrößen, die als zentrales Instrumentarium der wertorientierten Unternehmensführung über Jahrzehnte zur Beurteilung von Entscheidungsvorlagen herangezogen wurden, sind häufig ungeeignet, den Erfolg digitaler Transformationsprojekte umfassend zu beurteilen und den Aufbau neuer digitaler Geschäfte mit neuen Umsatzmodellen und Preismechanismen wirkungsvoll zu steuern.

(3) Primärer Kontrollfokus: Die Stärkung juristischer und finanzwissenschaftlicher Kompetenzen in deutschen Aufsichtsräten war vor dem Hintergrund teilweise unzulänglicher Vergütungssysteme und Compliance-Verstöße richtig. Heute erweist sich dieses primär auf Kontrolle und Risikominimierung ausgerichtete Kompetenzprofil jedoch als nachteilig, wenn es um die Beurteilung von ganz neuen Geschäften mit ihrer immanenten Unsicherheit geht.

Um diese Aspekte konsequent zu adressieren und somit eine erfolgreiche Arbeit des Aufsichtsrats zu gewährleisten, erscheinen folgende Maßnahmen überlegenswert:

Reform der Auswahlkriterien bei der AR-Besetzung
Eine effektive Governance unter den beschriebenen neuen Rahmenbedingungen erfordert Führungspersönlichkeiten, die in der Lage sind, sowohl die unternehmensinternen als auch die marktseitigen Potentiale des digitalen Wandels kompetent abzuschätzen. Dafür ist es unerlässlich, dass die handelnden Personen durch ihren fachlichen Hintergrund und/oder ihre Praxisarbeit intensiven Umgang mit digitalen Technologien und Geschäftsmodellen haben, um das Ausmaß der organisatorischen und kulturellen Transformation des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der Nachbesetzung von Aufsichtsratsmandaten muss die digital-transformative Kompetenz somit als wesentliches Auswahlkriterium etabliert werden. Wenn auch die Berufung von „digital natives“ angesichts der zumindest in Deutschland gewünschten Seniorität von Aufsichtsräten noch ambitioniert erscheint, so sollte doch zumindest die Einstufung der Kandidaten als „digital-versiert“ als Standardvoraussetzung bei Besetzungen gelten. Neben der ethnischen oder geschlechtlichen Diversität gilt es, die „Kompetenz-Diversität“ zu stärken. Aufgrund der Signalwirkung kommt der Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes, wie am Beispiel Siemens ersichtlich, besondere Bedeutung zu.

Da derzeit digital versierte Aufsichtsräte noch eine knappe Ressource darstellen, kann dieser Engpass kurzfristig in Ansätzen behoben werden, indem man dem Aufsichtsrat ein „Digital Advisory Board“ mit externen Experten zur Seite stellt. Um den Stellenwert des Themas auszudrücken und eine weitergehende Spezialisierung im Aufsichtsrat zu ermöglichen, sollte zudem – neben den gängigen Kompensations- oder Risikomanagement-Komitees – über die Einrichtung eines „Digital-Komitees“ nachgedacht werden. Ein regelmäßiges direktes Reporting der/des Verantwortlichen für digitale Transformation – zum Beispiel des Chief Digital Officers – an die/den Aufsichtsratsvorsitzende/n kann helfen, die digitale Kompetenz im gesamten Aufsichtsrat auf- oder auszubauen und somit wertvolle Impulse zur höheren Effektivität des Aufsichtsrats zu liefern.

Reform der Steuerungslogik und Steuerungsmetriken
Die größten Wachstumspotentiale im Zuge der digitalen Transformation liegen zweifellos in der Entwicklung neuer digitaler Angebote und Geschäftsmodelle. Allerdings zielt eine Großzahl von Digitalisierungsinitiativen, die derzeit auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene verabschiedet werden, vor allem auf Effizienzgewinne durch erhöhte Automatisierung ab. Neben der Verschärfung des globalen Wettbewerbs scheint dies darin begründet zu liegen, dass diese Art von Kostensenkung relativ leicht mit den etablierten Metriken zu beurteilen ist. Effizienzpotentiale sind jedoch endlich und ein Nullsummenspiel, sobald sämtliche Wettbewerber ihre administrativen und operativen Prozesse digital optimiert haben.

Um jedoch den Wandel zu neuen Geschäftsmodelllogiken zu vollziehen, müssen Metriken und Bewertungsmaßstäbe, die noch heute zur Beurteilung von Investitionen und Geschäften herangezogen werden, überarbeitet werden. Beispielsweise werden bei Plattformgeschäftsmodellen Nutzerdaten und Daten über Anwendungsverläufe (Verweildauern, Klickraten, Bewegungsprofile) zum wertvollen Gut, auf Basis derer man nach sorgfältiger Analyse erfolgreiche Mehrwertdienste anbieten kann. Dies können bei Tesla neue Autopilotfunktionen oder bei Mapal, einem mittelständischen Anbieter für hochpräzise Werkzeuge, Mehrwertdienste für Fertigungsroboter sein. Ebenso bedeutet der Übergang auf Betreibermodelle, beispielsweise im Cloud Computing, eine Transformation von Einmallizenzen mit Wartungsumsätzen zu einem integrierten Strom aus regelmäßig wiederkehrenden Abonnementzahlungen.

Für die Steuerung bedeutet dies ein Wandel vom Denken in Produktdeckungsbeiträgen hin zum Kundenwert über den gesamten Lebenszyklus. Getreu dem weiterhin gültigen Leitsatz: „Man kann nur managen, was man auch messen kann“, ist eine Reformation der Steuerungslogik und -metriken im Aufsichtsrat erforderlich, um eine strategische Fehlorientierung zu vermeiden. Typische Mess- und Steuerungsgrößen digitaler Geschäfte sollten auch als neue Aufsichtsrats-Kompetenz geschult werden.

Reform der Governance-Kultur in Zeiten von Strukturbrüchen
Im Gegensatz zum angelsächsischen Governance-Modell mit seinem integrierten „Board of Directors“ wird im dualistischen deutschen Governance-Modell eine klare Aufgabentrennung zwischen dem geschäftsführenden Vorstands- und dem kontrollierenden Aufsichtsratsgremium vollzogen. Dies steht aber keineswegs einer stärker gestaltenden Rolle des Aufsichtsrats entgegen; vielmehr sollte dieser seine Beratungsfunktion des Vorstands im Hinblick auf die Schaffung von digitalen Rahmenbedingungen dahingehend erweitern, dass der unternehmerische Aufbau neuer digitaler Geschäfte und die Kompetenzerneuerung begünstigt wird.

Dies erfordert „Business Judgement“ (unternehmerische Urteilsfähigkeit) im besten Sinne des Deutschen Corporate-Governance-Kodex für Aufsichtsräte, das die Haftung für unternehmerische Entscheidungen unter Unsicherheit limitiert. Selbstverständlich darf dies nur dann gelten, wenn es auf Grundlage angemessener Informationen, ohne Berücksichtigung sachfremder Interessen, zum Wohl der Gesellschaft und in gutem Glauben ausgeübt wurde. Bei aller Ermutigung für digitalen Wandel bleibt die strikte Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards ein Muss.

Für diese stärker gestaltende Rolle ist auch eine neue Transparenzkultur zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich, um die Voraussetzung für die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten bei der Analyse von Geschäftsdaten und der Entscheidungsunterstützung zu nutzen. Der Ansatz eines „Digital Boardroom“ hat das Potential, die Qualität der Diskussionen und somit letztlich auch die Qualität der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat substantiell zu erhöhen. Um schnelle Entscheidungen treffen zu können, sollten die Daten der einzelnen Geschäftsbereiche in einer zentralen Informationsquelle konsistent zusammengefasst werden und kontextbezogene Kennzahlen zur Analyse historischer Daten und der Prognose künftiger Entwicklungen in Echtzeit zur Verfügung stehen.

Heutige Entscheidungssituationen werden hingegen oftmals noch dadurch verkompliziert, dass Rückfragen zu Entscheidungsvorlagen mangels Daten oft nicht abschließend geklärt werden können und somit vertagt werden müssen. Im schlechtesten Fall kommt es aufgrund von wahrgenommenem Entscheidungsdruck sogar zur Beschlussfassung ohne Abklärung der offenen Punkte. Digitalisierung kann in diesem Kontext bedeuten, dass alle Teilnehmer in Echtzeit auf dieselben Daten zugreifen. Dies ermöglicht es, die Sachverhalte und Szenarien tiefer zu erörtern und auf dieser Grundlage direkt eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Durch die ausgeprägtere Ausübung einer gestaltenden statt ausschließlich kontrollierenden Funktion in Kombination mit einem professionalisierten, datengestützten Entscheidungsprozess könnten Aufsichtsräte das Vertrauen von Investoren, Analysten und nicht zuletzt auch Regulatoren in die Governance ihrer Unternehmen stärken.