(WELT) – Betreiber von Atom- und Kohlekraftwerken fordern von den EU-Mitgliedstaaten immer wieder Milliarden-Entschädigungen für die Folgen der Energiewende. Ein alter Vertrag aus Nachwendezeiten macht es möglich. Jetzt droht eine teure Eskalation.
Die Energiecharta ist ein typischer europäischer Vertrag, den kaum ein Bürger kennt. Meistens taucht er erst dann in den Nachrichten auf, wenn er die Steuerzahler viele Millionen oder gar Milliarden von Euro kostet. Etwa als die Bundesregierung im März mit dem schwedischen Atomkraftwerkbetreiber Vattenfall 1,4 Milliarden Euro Entschädigung für den Atomausstieg vereinbarte. Der Aufschrei war damals groß.
Die Auseinandersetzung mit Vattenfall ist allerdings kein Einzelfall: Der deutsche Energieriese RWE verklagt gerade die Niederlande vor einem Schiedsgericht. Der Konzern fordert 1,4 Milliarden Euro, weil er wegen des niederländischen Kohleausstiegs ein Kohlekraftwerk bis 2030 stilllegen soll – ohne Entschädigung. Auch der deutsche Konzern Uniper klagt deswegen gegen die Niederlande.
Es ging um Versorgungssicherheit in Europa
Grundlage dieser Prozesse ist eben jener kaum bekannte Energie-Vertrag, der in den turbulenten Jahren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion geschlossen wurde, um die Energieversorgung in Europa auch in den politischen Wirren der Nachwendezeit zu sichern. Er garantierte die Sicherheit europäischer Investitionen auf dem Territorium der zerfallenen Sowjetunion und in den Transformationsstaaten des ehemaligen Warschauer Paktes. Kraftwerke und Pipelines sind teuer, und Unternehmen brauchen Sicherheit, um in Projekte zu investieren, die sich teilweise erst nach Jahrzehnten rentieren.
In den ersten Jahren wurde das Vertragswerk kaum genutzt. Seit der Jahrtausendwende allerdings immer häufiger. Anders als von den Initiatoren – allen voran Deutschland – beabsichtigt, geht es bei den Schadenersatzverfahren, die vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden, aber nicht etwa um Nachwende-Chaos, korrupte Regierungen oder um Gerichte, die Investoren übel mitspielen oder sie gar enteignen. Vielmehr spielen die meisten bekannt gewordenen Fälle in den Kernstaaten der westlichen Demokratie selbst.
Die Klagen beziehen sich auf Kohleausstiege, gekürzte Subventionen für erneuerbare Energien oder hierzulande um den Schlingerkurs der Bundesregierung beim Atom-Ausstieg. Spanien wiederum musste Schadensersatz zahlen, weil es die Subventionen für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren früher als geplant gekürzt hatte.
Die Europäische Kommission erwartet, dass mit dem Green Deal solche Auseinandersetzungen in Zukunft zunehmen werden. Das Ziel, die europäische Wirtschaft bis 2050 klimaneutral zu machen, die jüngste Verschärfung der europäischen Reduktionsziele bis 2030 und Gerichtsentscheidungen wie die des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber aufgefordert hat, bereits heute strengeren Klimaschutz zu betreiben, um Anpassungsdruck von künftigen Generationen zu nehmen – all diese Faktoren machen radikalere Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion wahrscheinlich.
Schutz nur noch für erneuerbare Energien?
Damit steigt auch die Gefahr von Prozessen und Schadenersatzforderungen auf der Grundlage der Energiecharta. Brüssel und EU-Mitgliedstaaten fürchten, dass Energiekonzerne strengere Klimagesetze zum Anlass nehmen könnten, Staaten auf Entschädigungen in Milliardenhöhe zu verklagen. Die EU-Kommission drängt deshalb auf eine Reform des Vertrages, um ihn an die klimapolitische Realität anzupassen.
Die zentrale Forderung der Kommission: Der Investorenschutz soll künftig nur noch für Investitionen in regenerative Energien gelten, aber nicht mehr für Investitionen in fossile Energien. Im Mai 2020 hat die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, von dem sie glaubt, dass er die Zustimmung aller 53 Vertragsparteien finden könnte. Demnach soll es nach dem Wegfall eine Übergangszeit von zehn Jahren geben, in denen der Schutz für bestehende fossile Investitionen weiterhin gilt. Investitionen in emissionsärmere Gaskraftwerke oder Gaspipelines sollen bis 2040 geschützt sein.
Es ist allerdings fraglich, ob dieser Vorschlag ausreicht, damit alle übrigen Vertragsparteien zustimmen. Sechs Verhandlungsrunden blieben bisher ohne Ergebnis. Da die Verhandlungen ähnlich wie viele der Schiedsgerichtsverfahren im Geheimen geführt werden, ist nicht klar, wie die übrigen Vertragsparteien auf den EU-Vorschlag reagiert haben.
Beobachter schätzen den Kompromisswillen nicht besonders hoch ein. „Vor allem die osteuropäischen Staaten, die am Öl- und Gasgeschäft verdienen, sträuben sich; Russland beispielsweise oder auch Aserbaidschan oder Kasachstan“, sagt Bernd Lange. Der SPD-Politiker ist Vorsitzender des Handelsausschusses des EU-Parlaments. Lediglich im Fall von Japan zeigt ein an die Öffentlichkeit geratenes Dokument die Verhandlungsposition – und die ist ernüchternd: Japan halte eine Reform des Vertrages für unnötig heißt es darin.