Deutschlands Bedarf an Reserve-Kraftwerken verdoppelt sich

(WELT) – Die Zahl der Kraftwerke, die als Folge von Energiewende und Atomausstieg ausschließlich für den Notfall bereitgehalten werden müssen, steigt in den nächsten Jahren erneut auf Rekordwerte. „Es gibt nach wie vor einen Bedarf an Netzreserve, um das deutsche Stromnetz in kritischen Situationen stabil zu halten“, kommentierte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die neueste Prognose. „Das macht die Bedeutung eines zügigen Netzausbaus deutlich.“

Laut der Bonner Behörde steigt der Bedarf an Reservekraftwerken bis zum Winter 2022/2023 auf den Rekordwert von 10.647 Megawatt. Damit muss eine Erzeugungskapazität, die umgerechnet der von zehn Atomkraftwerken entspricht, nur zum Zwecke der Stromnetzstabilisierung in Betrieb gehalten werden.

Zwar hatte es im Winter 2017/2018 einen noch höheren Reservebedarf von 11.400 Megawatt gegeben: Damals war allerdings auch noch Österreich Teil einer gemeinsamen Netzzone mit Deutschland. Durch den vom europäischen Netzbetreiberverband verfügten Hinauswurf Österreichs aus dem gemeinsamen Marktgebiet sank der Reservebedarf in Deutschland seither – ein Rückgang, der aber offenbar nur kurzfristig Bestand hat, wie sich jetzt zeigt.

Bei hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher Erzeugung aus Windkraftanlagen muss das überlastete Netz in der Regel stabilisiert werden. Dann wird die Erzeugungsleistung vor dem Engpass vermindert und gleichzeitig die Erzeugungsleistung hinter dem Engpass erhöht. Das geschieht meist, indem die Stromnetzbetreiber Kraftwerke nördlich der Mainlinie drosseln und Anlagen südlich des Mains hochfahren.

In 27 Fällen hat Netzagentur Abschaltung untersagt
In der Regel greifen Netzbetreiber wie Amprion oder Tennet dabei auf Kraftwerke zu, die am normalen Strommarkt teilnehmen. In manchen Situationen reichen diese jedoch als Re-Dispatch-Kapazitäten nicht aus. Dann müssen Kraftwerke aus der eigens vorgehaltenen Netzreserve einspringen.

Diese Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die von ihren Betreibern aus Wirtschaftlichkeitsgründen eigentlich stillgelegt werden sollten. Die Bundesnetzagentur kann die Stilllegung jedoch untersagen, wenn die Anlagen für den Betrieb des Stromnetzes unverzichtbar sind. Die Turbinen müssen dann gegen eine reine Kostenentschädigung ständig in Betriebsbereitschaft gehalten werden.

Bislang haben Energiekonzerne 110 Kraftwerksblöcke mit einer Kapazität von 22.000 Megawatt zur Stilllegung angemeldet. In 27 Fällen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung bereits untersagt. Aus diesem Pool wird auch die Netzreserve für den kommenden Winter gebildet, die von der Regulierungsbehörde mit 5126 Megawatt angegeben wird.

Für den Winter 2022/2023 rechnet die Bundesnetzagentur nun allerdings mit einer Verdopplung des Netzreservebedarfs auf den besagten Rekordwert von 10.647 Megawatt. Denn wenn Ende 2022 das letzte deutsche Atomkraftwerk abgeschaltet wird, vergrößert sich das Gefälle der installierten Stromerzeugungskapazitäten zwischen Nord- und Süddeutschland. Entsprechend häufiger muss mit Re-Dispatch in den Markt eingegriffen werden, um die Überlastung der Leitungen zu vermeiden.

Zudem verlangt eine neue Stromhandelsverordnung der EU, dass die Netzbetreiber mehr grenzüberschreitende Leitungen dem internationalen Stromhandel zur Verfügung stellen müssen. Auch dadurch steigt der Re-Dispatch-Bedarf.

Kurzfristig ausländische Kraftwerke anmieten
Woher die nötigen Reservekraftwerke im Winter 2022 kommen sollen, ist einstweilen noch unklar. Der Bedarf von mehr als zehn Gigawatt übersteigt bei Weitem das, was an inländischen Kraftwerken zu diesem Zeitpunkt der Netzreserve zur Verfügung stehen wird. Womöglich müssen dann erneut ausländische Kraftwerke zur Sicherung des deutschen Stromnetzes angemietet werden.

Die deutschen Stromnetzbetreiber sollen allerdings noch warten, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Schließlich sei der tatsächliche Bedarf im Winter 2022/2023 noch mit Unsicherheiten behaftet. Auch wisse man noch nicht, ob der „Aktionsplan Stromnetze“, der aktuell von der Bundesregierung erarbeitet wird, bis dahin das Problem abmildert. „Die Bundesnetzagentur hält daher an der Praxis fest, Netzreserve im Ausland erst zu kontrahieren, wenn die Bedarfsanalyse für den unmittelbar folgenden Winter einen entsprechenden Bedarf ergibt.“