Wärmewende: Elektrische Wärmepumpe als Standard ? – Mit einer ausführlichen Stellungnahme von Jean Pütz

Ein völlig unausgegorenes Konzept der Wärmeversorgung der Gebäude steht vor der gesetzlichen Verabschiedung im Bundestag.

Ich sage voraus:  Es ist nicht zu finanzieren. 

Vor 33 Jahren habe ich in der Sendereihe ‚Bilder aus der Wissenschaft‘ in der ARD zwei Sendungen produziert, die dieses Problem in den Fokus setzte. Damals war die Fotovoltaik noch in den Kinderschuhen und viel zu teuer, um als regenerative Energie auch nur im Ansatz berücksichtigt zu werden. Trotzdem ist es mir damals gelungen zu beweisen, dass mit Hilfe seinerzeit bekannter Technologie und gezielten Maßnahmen der Energiebedarf und damit verbunden der CO2-Ausstoß,  um 95% hätte reduziert werden können.

Als Beweis finden Sie hier meine beiden Sendungen unter dem Titel ‚Der Sonne eine Chance‘.

Bilder aus der Wissenschaft Youtube Folge 1

Bilder aus der Wissenschaft Youtube Folge 2

Heute ist in Verbindung mit der Fotovoltaik das Energie-Plus-Haus realisierbar. Auch ohne Subventionen habe ich dieses Konzept für mich privat umgesetzt und kann behaupten, dass die Einspeisung von Energie ins öffentliche Netz im Durchschnitt über das gesamte Jahr  gerechnet ermöglicht, mit meiner ganzen Familie CO2-neutral zu leben.

So nebenbei gesagt: In diesem Konzept spielte auch der Verbrennungsmotor eine wichtige Rolle, und zwar einmal als Klein-Heiz-Kraftwerk, das heute mit regenerativen Energien z. B. mit grünem Erdgas oder Methanol betrieben, völlig CO2-neutral die Häuser mit Wärme versorgen kann. Vergleichbar mit den ohnehin unentbehrlichen Kraftwerken in der Nähe der Bevölkerung auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung. Beide Konzepte überwinden den 2. Hauptsatz der Thermodynamik, indem sie nicht nur Strom erzeugen, sondern auch Wärme die u.a. zum Heizen von Gebäuden benötigt wird. Diese würde ansonsten nutzlos in Kühltürmen verpulvert werden.
Vorausgesetzt, sie werden mit Wasserstoff oder daraus gewonnenem grünen Erdgas bzw. grünen Methanol betrieben. Das Klein-Heiz-Kraftwerk ermöglicht überall dort die Wärmeerzeugung der Gebäude, wo sich der Wärmetransport über Fernheizungen nicht lohnt.

Aber auch die gas- bzw. methanolbetriebene Wärmepumpe auf der Basis von Verbrennungsmotoren wäre sehr empfehlenswert, denn sie ist noch effizienter als die elektrische Wärmepumpe.

Sie kann, vergleichbar mit der elektrischen sogar die vier- bis fünffache Ausbeute aus der vorhandenen Energie gewinnen. Diese Energie wird natürlich aus der Umwelt oder der Geothermie gewonnen. Dadurch ist auch der 1. Hauptsatz der Thermodynamik physikalisch gewährleistet.

Kurzum, allein diese Möglichkeiten wären verlorengegangen, wenn das Verbot des Verbrennungsmotors radikal vom EU-Parlament beschlossen worden wären. Ein Glück, dass weiterdenkende Politiker dieses verhindert haben. Alles spricht dafür, dass Ideologie unsere Klimaprobleme nicht lösen kann.

Wären damals die Vorschläge in meiner Sendung vom Juli und August 1990 von der Politik ernst genommen worden, könnten spielend die CO2-Grenzwerte, die später in den Welt-Klima-Konferenzen entwickelt wurden, eingehalten werden. Ich habe übrigens die CO2-Ausstöße und deren Einsparung mit großen Ballons plastisch im Studio demonstriert. Es lebe die menschliche und nicht nur die „Künstliche Intelligenz“, die vor 33 Jahren noch nicht verfügbar war.

Der folgende Artikel des ‚businesinsider.de‘ vom 03.04.2023 ist besonders lesenswert

Ihr Jean Pütz

Milliardenkosten, Übergangsfristen, Alternativen zu Gas und Öl

(Business Insider)

  • Die Wärmewende kommt: Die Ampel-Koalition hat sich darauf geeinigt, dass ab kommendem Jahr keine neuen Öl- und Gasheizungen in Deutschland verbaut werden dürfen.
  • Neue Heizungen müssen ab dann zu mindestens 65 Prozent durch Erneuerbare Energien betrieben werden. Das bedeutet praktisch: Die elektrische Wärmepumpe wird zum neuen Standard.
  • Im Detail ergeben sich jedoch Fragen: Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Was ist mit Gebäuden, in denen Wärmepumpen nicht effektiv sind? Welche Förderungen gibt es? Und wer zahlt den Umbau: Vermieter oder Mieter? Das steht im Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien.

Die Ampel-Parteien haben sich – nach wochenlangem Streit und Bedenken aus Reihen der FDP – geeinigt: Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaut Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Kabinett will ein entsprechendes Gesetz im April beschließen. Vor der Sommerpause soll der Bundestag darüber abstimmen. Der entsprechende Entwurf für die Reform des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes wird aktuell durch die Bundesländer und Fachverbände angehört.

Was kommt also auf Immobilienbesitzer, auf Vermieter und Mieter zu? Wer muss wann neue Heizungen einbauen lassen – und wer wie das bezahlen? Business Insider gibt Antworten.

Wann müsst ihr eure Gas- oder Ölheizung austauschen?

Die von der Ampel geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes schreibt nicht vor, dass Besitzer von Gas- oder Ölheizungen diese sofort austauschen müssen. Auch wird nicht vorgeschrieben, dass kaputte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht werden müssen, wenn sich diese noch reparieren lassen. Das Gesetz regelt lediglich, dass ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Wer ab dann seine Gas- oder Ölheizung austauschen lassen möchte oder muss, der muss auf klimafreundlichere Alternativen umsatteln.

Im Gesetzesentwurf sind die entsprechenden Fristen und Übergangsfristen genauer definiert.

Gibt es Ausnahmeregelungen beim Heizungsaustausch?

Bis spätestens 2045 müssen alle Heizungsanlagen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Fällt eine Öl- und Gasheizung irreparable aus, dann gibt es jedoch Übergangsfristen beim Einbau neuer, klimafreundlicherer Heizungen.

Kommt es zu einer solchen Heizungshaverie, dann haben Immobilienbesitzer eine Frist von drei Jahren, bis sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes – also den Neueinbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent klimaneutral betrieben wird – umzusetzen. Während dieser Frist kann vorübergehend auch eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Auch Stromdirektheizungen können als Übergangslösung genutzt werden. Nach drei Jahren müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden – durch Austausch der Übergangslösung oder einer entsprechenden Ergänzung dieser.

Auch für Eigentümer im Alter von 80 Jahren aufwärts hat die Ampel-Koalition eine Sonderregelung geplant. Im Fall einer Heizungshaverie oder der Notwendigkeit des Einbaus einer neuen Heizung sind sie unbefristet von der neuen 65-Prozent-Regelung befreit. Wechselt das Eigentum dieser Menschen den Besitzer, hat der oder die dann zwei Jahre Zeit, dem Gebäudeenergiegesetz zu entsprechen.

Welche Möglichkeiten für neue Heizungen bestehen ab Januar 2024?

Die Heiz-Technologie der Zukunft ist in Konsequenz der Beschlüsse der Ampel die elektrische Wärmepumpe. Der Wirkungsgrad von Wärmepumpen übersteigt den von modernen Gasheizungen deutlich: Während eine Gasheizung aus einer Kilowattstunde Gas 0,9 Kilowattstunden Wärme macht, kann die Wärmepumpe aus einem Kilowatt Strom die drei- bis vierfache Menge Wärme herstellen.

Probleme werden da befürchtet, wo die Wärmepumpe womöglich nicht effektiv genutzt werden kann: In sehr alten, sanierungsbedürftigen Gebäuden, die Temperaturen schlecht halten. Doch zum einen haben Forscher des Freiburger Fraunhofer-Instituts in einem Feldversuch festgestellt: Auch in nicht gut sanierten und gedämmten Altbauten können Wärmepumpen effektive Heizergebnisse erzielen

Zum anderen besteht nach Angaben der Bundesregierung auch in Zukunft die Möglichkeit, eine Hybridheizung einzubauen – etwa eine Gasheizung, die mit einer Wärmepumpe gekoppelt ist. Die Wärmepumpe kann so die meiste Zeit des Jahres die Grundlast tragen, an kälteren Tagen springt der Gaskessel ein. Auch Hybridlösungen mit Brennstoffzellen oder auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung sind möglich, aber nur, „wenn diese mindestens mit 65 Prozent grünen Gasen betrieben oder zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe mit erneuerbaren Lösungen kombiniert werden.“

Auch sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen dürfen verbaut werden. Das sind Heizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüstbar sind. Verbaut werden dürfen diese jedoch nur, wenn sie ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Der für Energie zuständige Staatssekretär Patrick Graichen sagte dazu vergangene Woche: „Dabei muss man auch sagen, dass Wasserstoffheizungen sicherlich nur in Einzelfällen die Lösung sein werden, nicht für die breite Masse, schlicht und einfach, weil Wasserstoff knapp und fürs Heizen sehr teuer sein wird.“

Was kostet mich der Wechsel zum klimaneutralen Heizen?

Die Anschaffungskosten für Wärmepumpen sind aktuell noch deutlich höher, als die für eine moderne Gasheizung. Kauf und Einbau einer Luftwärmepumpe können über 30.000 Euro kosten. Da ist die Gasheizung mit bis zu 11.000 Euro günstiger.

Im Betrieb ist jedoch die Wärmepumpe auf lange Sicht günstiger als die Gasheizung, da sie den genutzten Strom effizienter in Wärme umwandelt, als die Gasheizung das beim Erdgas tut. Ab 2027 wird sich zudem der EU-Emissionshandel auf die Gaspreise auswirken. Erdgas und Heizöl werden dann deutlich teurer werden. Nach Informationen von Business Insider wird im Bundeswirtschaftsministerium mit ähnlichen Gaspreisen wie bei der Gas-Krise im Zusammenhang mit Russlands Invasion der Ukraine im vergangenen Jahr gerechnet.

Die Bundesregierung will den Kauf von Wärmepumpen zudem finanziell fördern. Über die genauen Fördersummen verhandelt das Kabinett aktuell noch. Sie sollen jedoch sozial gestaffelt ausgestaltet werden: Wer weniger Geld zur Verfügung hat, soll stärker gefördert werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Sonntag in der ARD: „Meine Vorstellung ist, dass wir – wie es auch im Koalitionsausschuss vereinbart wurde – einen sozialen Ausgleich schaffen. Das heißt, dass die Wärmepumpen, solange sie noch teurer sind, auf den Preis einer Gasheizung runtergebracht werden.“

Auch sollen Mieter geschützt werden, wenn Vermieter die alte Gas- oder Ölheizung austauschen. Im Gesetzentwurf der Ampel sind detaillierte Regelungen festgehalten, die verhindern sollen, dass Vermieter Kosten in zu hohem Maße an Mieter weitergeben. Das gilt etwa, sollten Vermieter in der Anschaffung günstige, im Betrieb aber teure Biomethan- oder Wasserstoffheizungen einbauen. Auch, wenn Vermieter in schlecht sanierten Gebäuden eine leistungsschwache Wärmepumpe installieren, dürfen Kosten nicht einfach weitergereicht werden. Letzteres gilt jedoch nur für Gebäude, die vor 1996 gebaut wurden.

Was wird die Heizungswende der Ampel-Regierung das Land insgesamt kosten?

Im Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition findet sich auch eine gesamtgesellschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung der von der Bundesregierung geplanten Heizungswende.

„Durch die Vorgabe für die Nutzung von Erneuerbaren Energien beim Einbau von neuen Heizungsanlagen entsteht den Bürgerinnen und Bürgern bis zum Jahr 2028 ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 9,157 Milliarden Euro“, heißt es dort. Dem gegenüber stünden jedoch Einsparungen über die Betriebszeit von 18 Jahren in Höhe von 11,014 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2029 betrüge der jährliche Erfüllungsaufwand rund 5,039 Milliarden Euro. Dem gegenüber stünden Einsparungen von 11,125 Milliarden Euro.

Auch für die Wirtschaft findet sich im Gesetzestext eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Jährlich entstünden dieser Kosten von 1,12 Milliarden Euro. Über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Heizanlagen – das Wirtschaftsministerium rechnet hier mit drei bis 20 Jahren – stünden dem jedoch jeweils Einsparungen von 1,558 Milliarden Euro gegenüber.

„Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 12,472 Milliarden Euro“, heißt es zudem. „Dem stehen über die jeweilige Lebensdauer der betroffenen Anlagen (3-20 Jahre) insgesamt rund 35,903 Milliarden Euro gegenüber.“