Offener Brief ‚Kritik an Ethik-Kommission Kernkraft-Moratorium nach Fukushima‘

Zehn Jahre zu spät und trotzdem aktuell: Offener Brief an Matthias Kleiner und die Professoren der Ethikkommission Atomkraft

André D. Thess      Mai 2021

Sehr geehrter Herr Kollege Kleiner,

„Wir haben unsere Arbeit in diesen zwei Monaten in aller Unabhängigkeit getan […] das möchte ich zu Beginn deutlich hervorheben und an dieser Stelle auch meinen Dank insbesondere für diese Unabhängigkeit, die wir genossen haben, an die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin sagen.“ Diese Worte[1] sprachen Sie am 30. Mai 2011 auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft“.

In Ihrer damaligen Funktion als Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) repräsentierten Sie als einer von acht Professoren die Stimme der Wissenschaft in dem siebzehnköpfigen Gremium. Auf der Grundlage Ihres Berichts beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 den Atomausstieg.

Am zehnten Jahrestag der Veröffentlichung Ihres Berichts wende ich mich als Fachkollege an Sie.

Im weiteren Sinne richtet sich dieser offene Brief an das gesamte Professorenkollegium der Ethikkommission: Neben dem Umformtechniker Matthias Kleiner von der TU Dortmund  an den Soziologen Ulrich Beck von der LMU München, an den Mikrobiologen Jörg Hacker von der Universität Würzburg, an den Forst- und Bodenwissenschaftler Reinhard Hüttl von der BTU Cottbus, an die Philosophin Weyma Lübbe von der Universität Regensburg, an die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin Lucia Reisch von der Copenhagen Business School, an den Soziologen und Risikoforscher Ortwin Renn von der Universität Stuttgart sowie an die Politikwissenschaftlerin Miranda Schreurs von der TU München.

In diesem Brief geht es nicht darum, ob der Atomausstieg „richtig“ oder „falsch“ war. Ich stelle vielmehr die Frage: Haben die acht Professoren – wie in Ihrer Presseerklärung gesagt – unabhängig votiert und sind damit dem Vertrauen gerecht geworden, welches die Gesellschaft beamteten Hochschullehrern auf Lebenszeit schenkt?

Obwohl Ihr Bericht schon zehn Jahre alt ist, halte ich diese Frage gerade jetzt für zeitgemäß. Viele Deutsche äußern angesichts der gegenwärtigen Pandemie- und Klimapolitik Zweifel an der Unabhängigkeit der Wissenschaft.

An einem solchen Zeitpunkt gilt es deshalb, aufmerksam in die Vergangenheit zu blicken und aus ihr zu lernen. Aus diesem Anlass habe ich die 115 Seiten Ihres Berichts mit zehnjährigem Abstand studiert. Dabei habe ich speziell die Frage beleuchtet, wie Sie bei Ihrer Arbeit in der Kommission den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis Ihrer eigenen Organisation sowie den von den Kommissionsmitgliedern Hüttl und Renn mitgestalteten Leitlinien Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefolgt sind. Diese Grundsätze betrachte ich bei meiner politischen Beratungstätigkeit stets als Geschäftsgrundlage.

Die Ergebnisse meiner Überlegungen möchte ich zu sechs Thesen verdichten.

  1. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium verfügte nicht über hinreichende Fachkompetenz, um die Risiken eines Verbleibs in der Kernenergie gegenüber denen eines Ausstiegs umfassend und sachgerecht abzuwägen.Im Kollegium befand sich kein Kraftwerkstechniker, kein Elektro­techniker und keine renommierte Ökonomin. Bei der DFG wäre es undenkbar, etwa einen Sonder­forschungsbereich zu Pandemien von einer Gutachtergruppe ohne Virologen zu begutachten. Wie soll ein Gremium ohne spezifisches Fachwissen über Gefahrenanalysen von Kernkraftwerken, über die Stabilität von Stromnetzen sowie über materielle und immaterielle Kosten von Wind- und Kernenergie Risikoabwägungen zur Energieversorgung einer Industrienation vornehmen? Unabhängigkeit der Wissenschaft hätte nach meiner Meinung eine Ablehnung der Mitarbeit in einem Gremium mit ungenügender Interdisziplinarität erfordert.
  2. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat eine Aufgabenstellung mit politisch vorgegebenem Untersuchungsergebnis anscheinend widerspruchslos entgegengenommen.Dem Kapitel 2 „Anlass und Mandat“ fehlt eine professionell formulierte Aufgabenstellung. Es enthält lediglich den dürftigen Satz: „Die Bundesregierung hat die Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung berufen, um die verantwortungsethischen Entscheidungsgrundlagen und ihre Schlussfolgerungen ganzheitlich zu betrachten.“ Unmissverständlich wird die Aufgabe hingegen im „Pressestatement[2]von Bundeskanzlerin Merkel, Bundeswirtschaftsminister Brüderle und Bundesumweltminister Röttgen zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland“ vom 22. März 2011 formuliert: „Wie kann ich den Ausstieg mit Augenmaß so vollziehen, dass der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ein praktikabler ist, ein vernünftiger ist, und wie kann ich vermeiden, dass zum Beispiel durch den Import von Kernenergie nach Deutschland Risiken eingegangen werden, die vielleicht höher zu bewerten sind als die Risiken bei der Produktion von Kernenergie-Strom im Lande?“ Diese Aufgabenstellung macht klar, dass Ihre Kommission nicht das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ eines Kernenergie­ausstiegs zu beantworten hatte. Die im Raum stehende Risikoabwägung war damit anscheinend gegenstandslos. Wäre in meiner achtjährigen Amtszeit als gewählter Fachkollegiat bei einem Fördergesuch an die DFG eine Forschungshypothese in solch alternativ­loser Form vorgetragen worden, so hätte ich eine Ablehnung des Projektantrages empfohlen. Die Unabhängigkeit der Professoren der Ethikkommission hätte meines Erachtens durch Widerspruch zu dieser Aufgabenstellung glaubhaft gemacht werden können.
  3. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die politische Vorgabe durch ein Sondervotum zu einer ergebnisoffenen Aufgabe auszuweiten und die Risiken von Kernenergieausstieg versus Kernenergieverbleib aus ganzheitlicher Perspektive fachgerecht abzuwägen.Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis gelten nicht nur für den Forschungs­­betrieb. Sie werden von vielen Kollegen auch als Leitlinien für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft angesehen. Hierzu gehört die Maxime, lege artis– nach den Regeln der Kunst – zu arbeiten. Deren Berücksichtigung hätte erfordert, für jede der beiden Alternativen die Risiken systematisch zusammenzutragen und in einer Gesamtschau zu bewerten. In Ihrem Dokument fehlt hingegen die Abwägung zwischen dem Risiko eines schnelleren Klimawandels ohne Kernenergie und dem Risiko eines langsameren Klimawandels mit Kernenergie. Aber gerade diese Abwägung wäre für eine solche Analyse konstitutiv gewesen! Gute wissenschaftliche Praxis umfasst übrigens auch eine neutrale Darstellung gegensätzlicher Positionen in Wissenschaft und Gesellschaft. Mit den Worten „Hier stehen sich eine kategorisch ablehnende und eine relativierend abwägende Position gegenüber“ stellen Sie den Diskussionsstand einseitig zugunsten der Kernenergiegegner dar. Eine neutrale Formulierung hätte gelautet: „Hier stehen sich eine ablehnende und eine befürwortende Position gegenüber.“ Unabhängige Wissenschaft hätte einen politischen Beratungsauftrag vervollständigt und das gesellschaftliche Meinungsbild unparteiisch dargestellt.
  4. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat den internationalen Stand der Wissenschaft unberücksichtigt gelassen und dadurch einem nationalen Alleingang Deutschlands Vorschub geleistet. Wissenschaft ist international. Zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis gehört die umfassende Würdigung sämtlicher weltweit vorliegenden Forschungsergebnisse, auch wenn diese zu eigenen wissenschaftlichen Ansichten im Widerspruch stehen. Dem Dokument fehlt vor diesem Hintergrund eine Einordnung in die internationale Forschung zur Ethik der Kernenergienutzung. Der Bericht erweckt konkret den Eindruck, es gäbe außerhalb Deutschlands keine ethischen Abwägungen zur Atomenergie. Sie sind der Öffentlichkeit eine Begründung schuldig geblieben, in welcher Hinsicht sich die ethischen Maßstäbe einer deutschen Professoren­gruppe etwa von denen einer französischen unterscheiden. Unabhängige Wissenschaft hätte gegenüber der Öffentlichkeit eine sachliche Begründung für eine deutsche Sonderperspektive gegeben und das Abweichen vom Grundsatz europäischer Einheit erklärt.
  5. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat anscheinend versäumt, bei der Formulierung des Abschlussberichts eine klare Trennung von Fakten und Meinungen durchzusetzen.Die Leser des Berichts haben das Recht zu erkennen, welche Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und wann es sich um persönliche Werturteile handelt. Die Vermengung von Fakten und Meinungen wird an folgendem Kernsatz des Berichts besonders deutlich: „Für die Kernenergie mit ihrem besonders hohen Katastrophenpotenzial ist es ethisch nicht hinnehmbar, die außerhalb dieser (gesetzten) Grenzen befindlichen und durch Fukushima belegten Ereignisabläufe der Havarie und Havarie-Folgen als ‚Restrisiko‘ abzutun.“ Würde es sich bei dieser Aussage um eine wissenschaftliche Erkenntnis handeln, so müsste daraus folgen, dass der Rest der Welt unethisch denkt und handelt. Glaubhafte Unabhängigkeit der Wissenschaft hätte erfordert, auf eine klare Kennzeichnung von Meinungen zu dringen.
  6. Das von Ihnen repräsentierte Kollegium hat einem Dokument zugestimmt, dessen Präsentationsform den Grundsätzen wissenschaftlichen Politikberatung nicht gerecht wird. Die Leitlinien Politikberatung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften aus dem Jahr 2008 besagen: „Werden Handlungsempfehlungen gegeben, so sind sie vom wissenschaftlichen Untersuchungsergebnis möglichst klar abzugrenzen.“ Dies ist im Bericht nicht geschehen. Anstatt strukturell zwischen Fragestellung, Voraussetzungen, Methoden, Ergebnissen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu differenzieren, nimmt das Kapitel 3 „Gemeinschaftswerk Energiezukunft Deutschlands“ wesentliche Aussagen wie „Die Energiewende muss […] gestaltet werden“ vorweg. Dies passiert, bevor in Kapitel 4 „Ethische Positionen“ die Analyse erfolgt. Die Gliederung wird weder wissenschaftlichen Standards gerecht, noch besitzt sie einen für Außenstehende nachvollziehbaren roten Faden. Unabhängige Wissenschaft hätte auf eine klare und stringente Darstellungsform gedrungen.

Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die drei Professorinnen und fünf Professoren der Ethikkommission dem Leitbild unabhängiger Wissenschaft nicht gerecht geworden sind. Sie haben sich allem Anschein nach vereinnahmen lassen und das politisch erwartete Ergebnis geliefert. Um das in der heutigen Zeit beschädigte Vertrauen der Bevölkerung in die Wissenschaft wiederzuerlangen, sollten sich alle Professoren auf die intellektuelle Freiheit besinnen, die der Staat ihnen durch den Beamtenstatus ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen,

André D. Thess

Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart

DFG-Fachkollegiat von 2008 bis 2016