Monatelang wurde gestritten, in der letzten Juniwoche schließlich stimmte der Bundestag der Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu. Am Mittwoch beschloss auch das Bundeskabinett die Regelung. „Carbon Leakage“ bezeichnet die Produktionsverlagerung ins Ausland aufgrund von CO2-Kosten. Genau diesen Effekt soll die Verordnung verhindern.
Doch sie bleibt weit hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück. Die Hoffnungen Tausender Firmen des industriellen Mittelstands, die Regierungskoalition aus Union und SPD würde den Entwurf des Bundesumweltministeriums noch an entscheidenden Stellen nachbessern, haben sich nicht erfüllt.
Ihn beschleiche Resignation, „weil man schon heute klar vorausberechnen kann, dass man trotz aller Anstrengungen und trotz jahrhundertelanger erfolgreicher Arbeit wegen der politischen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland kaum noch bestehen kann“, sagte Volker Schulte, technischer Leiter und Prokurist der Olsberg GmbH im Sauerland, dem Handelsblatt. „So eine kopflose und desaströse Politik haben die energieintensiven deutschen Mittelständler nicht verdient“, sagte Schulte.
In dem 1577 gegründeten Unternehmen sind zwei Eisengießereien betroffen, eine davon am Hauptsitz des Unternehmens in Olsberg, die andere in Königshütte in Sachsen-Anhalt. In Olsberg arbeiten 150 Menschen in der Gießerei, in Sachsen-Anhalt 50.
1500 Unternehmen mit Kompensationsansprüchen
Mit dem CO2-Preis sollen Investitionen in klimafreundliche Technologien gefördert werden. Das gilt für den privaten Bereich wie für Unternehmen. Die Gastherme im Heizungskeller soll durch eine elektrische Wärmepumpe ersetzt werden, der Verbrenner-Pkw durch ein E-Auto. Unternehmen sollen erdgas- oder kohlebefeuerte Anlagen durch strom- oder wasserstoffbasierte Verfahren ersetzen. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb mit Ländern stehen, in denen es vergleichbare Belastungen nicht gibt, sollen eine Kompensation erhalten.
Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist, sind etwa 1500 Unternehmen berechtigt, die Kompensation in Anspruch zu nehmen. Das voraussichtliche Kompensationsvolumen beziffert die DEHSt für 2021 auf 274 Millionen Euro, für 2022 auf 329 Millionen Euro.
Doch die Kompensation ist knapp bemessen. „Wir bekommen eine Kompensation in Höhe von 26 Prozent der Kosten, die der CO2-Preis bei uns auslöst. 50 bis 80 Prozent dieser Kompensation müssen wir in Klimaschutzmaßnahmen investieren“, kritisierte Schulte. „Wir bleiben auf 74 Prozent der Kosten sitzen. Das frisst die Umsatzrendite annähernd auf“, sagte er. „Unsere Wettbewerber in Europa kennen die Kostenlast, die das BEHG verursacht, nicht. Sie stehen im Ringen um Aufträge künftig deutlich besser da als wir.“
Die Olsberg-Gießereien sind kein Einzelfall. Dem Handelsblatt liegen Berechnungen für einzelne Unternehmen vor, denen zufolge die CO2-Kosten die Umsatzrendite sogar übersteigen. Das gilt bereits ab einem CO2-Preis von 25 Euro. Mit dem geplanten Anstieg des CO2-Preises wachsen die wirtschaftlichen Probleme deutlich.
Eine praktikable Alternative steht nicht zur Verfügung
Gibt es für die Olsberg-Gießereien einen Ausweg? Die Gießereien des Unternehmens werden mit Öfen betrieben, die mit Kokskohle befeuert werden. Könnte das Unternehmen nicht einfach auf das deutlich weniger CO2-intensive Erdgas umsteigen?
Schulte ist skeptisch: „Es ist für uns nicht leicht, Alternativen zu Koks zu finden. Wir brauchen Temperaturen von 1540 Grad Celsius, den Kohlenstoff zum Aufkohlen des Eisens und die reduzierende Atmosphäre im Ofen für den Einsatz auch geringerwertiger Schrotte“, sagte der promovierte Ingenieur. Das lasse sich mit einem erdgasbetriebenen Ofen nicht erreichen. „Das funktioniert nicht einmal auf der Ebene technischer Versuche.“
Wäre Strom eine Alternative? Grundsätzlich kommt ein Induktionsofen in Betracht, der mit Strom betrieben wird. „Wir würden dann an Recyclingfähigkeit einbüßen, mehr Strom verbrauchen als die gesamte Stadt Olsberg und beim aktuellen Strommix in Deutschland kaum weniger CO2 ausstoßen als aktuell“, sagte Schulte.
Tausende Unternehmen bekommen gar keine Kompensation
Außerdem gehe bei strombasierten Hochtemperaturprozessen der Effizienzvorteil von Strom verloren. „Es wäre also sinnvoll, den Strom zunächst für die Elektromobilität oder für den Betrieb von Wärmepumpen im Gebäudesektor einzusetzen. Sollte es dann in einigen Jahren tatsächlich gelungen sein, Strom aus erneuerbaren Quellen im Übermaß zur Verfügung zu haben, könnte er auch für Hochtemperaturprozesse in der Industrie eingesetzt werden“, sagt Schulte. Aber bis dahin dürfte es seiner Meinung nach noch ein weiter Weg sein.
Neben Fälle mit einer aus Sicht der Unternehmen unzureichenden Kompensation treten Tausende Fälle von Firmen, die gar keinen Ausgleich erhalten, obwohl sie erhebliche CO2-Kosten haben und im internationalen Wettbewerb stehen. Das liegt beispielsweise daran, dass die Unternehmen die für die Kompensation erforderliche Handelsintensität nicht belegen können, weil diese schlicht nicht statistisch erfasst wird. Die Handelsintensität sagt aus, in welchem Umfang ein Unternehmen Handel mit Drittstaaten außerhalb der EU betreibt.
Zur Beantwortung der Frage, ob und inwieweit ein Unternehmen im internationalen Wettbewerb steht, ist die Handelsintensität aus Sicht vieler Firmen daher völlig ungeeignet. Ihr Argument: Ein Autozulieferer, der seine Gussteile zu hundert Prozent an ein Autowerk in Deutschland liefert, steht im internationalen Wettbewerb – er muss sich gegen Konkurrenz aus Frankreich, Ungarn oder Asien durchsetzen.
Zu den Unternehmen, die komplett leer ausgehen, gehören Feuerverzinker, Teile der Keramikindustrie und der Textilindustrie. In den betroffenen Branchen wächst die Verzweiflung.
„Die Carbon-Leakage-Verordnung zum BEHG stellt für viele Unternehmen der Keramikindustrie ein Desaster dar“, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Keramische Industrie, dem Handelsblatt. „Die Geschirrindustrie bekommt eine Kompensation in Höhe von 49 Prozent, muss also noch 51 Prozent der Kosten, die das BEHG verursacht, selbst tragen, ähnlich sieht es für die Sanitärkeramik aus“, klagt Holler.
Das belaste die Wettbewerbsfähigkeit enorm. „Für technische Keramik gibt es gar keine Kompensation. Das gleicht einem massiven Anschlag auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“, sagte er.
An Warnungen hat es nicht gefehlt
Aus Sicht der Unternehmen ist die Lage besonders ärgerlich, weil es an Warnungen in den vergangenen Monaten nicht gemangelt hat. Die Union macht die SPD für das Ergebnis verantwortlich: „Die Union wollte wesentlich weitreichendere Entlastungen gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen. In den Verhandlungen mit der SPD haben wir daher intensiv auf eine weitere Erhöhung der Kompensationsgrade und niedrigere Zugangsschwellen zum Carbon-Leakage-Schutz gedrungen“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) dem Handelsblatt.
Dies sei jedoch aufgrund des starken Widerstands des Koalitionspartners und des Bundesumweltministeriums nicht erreichbar gewesen. „Die Verweigerungshaltung der SPD zeigt, wie weit sich die SPD bereits von den berechtigten Schutzinteressen der Arbeitnehmer entfernt hat“, ergänzte er.
Die Sozialdemokraten weisen den Vorwurf zurück. Für die SPD sei klar, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen sichergestellt sein müsse, sagte Bernd Westphal, energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt. „Die Verordnung enthält zudem eine Evaluierungsklausel, die eine Überprüfung bis Ende 2021 vorsieht“, sagte Westphal. Damit sei sichergestellt, dass auf mögliche Überforderungen – im Dialog mit den betroffenen Akteuren – zu gegebener Zeit reagiert werden könne.
Das Bundesumweltministerium hat wenig Verständnis für die Kritik. Die Verordnung schaffe „ein solides Fundament für einen wirkungsvollen Schutz vor Verlagerungen deutscher Unternehmen ins Ausland“, sagte ein Ministeriumssprecher. „Wenn beim Vollzug der Verordnung erkennbar wird, dass die Regelungen nicht ausreichen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Regelungen möglich.“
Ist Besserung in Sicht, falls die Grünen an der nächsten Bundesregierung beteiligt sind? Dieter Janecek, Sprecher für Industriepolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, weckt Hoffnung: „Leider wird die Carbon-Leakage-Verordnung dem Anspruch eines nachhaltig-innovativen und klimaneutralen Umbaus der industriellen Prozesse nicht gerecht.“ Die Verordnung sei handwerklich schlecht gemacht und führe zu Nachteilen im internationalen Wettbewerb.