Ein Hilfeschrei am ‚Runden Tisch‘ Erneuerbare Energien

Sehr geehrte Damen oder Herren oder sehr geehrte Frau Jung, sehr geehrter Herr Dr. Lenz, sehr geehrter Herr Herr Oberzig,

Als ehemals bekannter Wissenschaftsjournalist

engagiere ich mich seit 50 Jahren in vielen Sendungen schon damals für die Klimaziele, die später in Paris Weltweit postuliert wurden. Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich gerne mitarbeiten.

Was mich allerdings extrem bedrückt, ist die Tatsache, dass man sich auf die notwendigen Klimaziele geeinigt hat, doch, wenn es darum geht, die technischen, physikalischen und soziologischen Voraussetzungen, den Weg dahin, zu bestimmen, kneift die gesamte Riga der Klimaschützer. Es wird zwar behauptet, dass wissenschaftliche Institute dies zum Zeitpunkt 2030 als möglich erachten, aber diese Institute entbehren jeglicher Glaubwürdigkeit, weil sie genau so dem Wunschdenken verhaftet sind: Was nicht sein darf, das nicht sein kann.

Als ehemaliger diplomierte Elektroingenieur, Physiker und studierter empirischer Soziologe beobachte ich mit großer Soge diese Entwicklung, denn diese Institute erhalten meist nicht geringe Summen und ermöglichen so ihre Existenz. In der Diskussion wird nie der enorme Wärmebedarf berücksichtigt, der neben dem steigenden Bedarf an elektrischer Energie für die Realisierung dieses Wunschdenkens entscheidend ist. Der Fokus liegt im Moment im Mainstreaming auf dem Verkehr, obwohl unsere privaten Autos bestenfalls 6-8% CO2 ausstoßen – gegenüber dem Energiebedarf in den Gebäuden von 35-40%.

Auf meine Frage, wie denn diese Hunderttausende von Terawatt-Stunden elektrisch gespeichert werden soll, habe ich keine konkrete Antwort bekommen. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, dass die vorhandenen Pumpspeicherwerke in Deutschland ebenso wie Biogas, die Monokulturen in unserer Landwirtschaft produzieren, bei weitem nicht ausreichen. Auch die anderen europäischen Länder sind bereits heute nicht mehr bereit, dies im Hochspannungsverbund auszugleichen. Gerade heute hat Norwegen mit dem wir mit einem extrem teuren und fast 400 Kilometer Gleichstrom-Hochspannungskabel verbunden sind, auf Grund von Bürgerprotesten den Export von Strom nach Deutschland infrage gestellt. Nebenbei gesagt, aus topografischen, physikalischen und soziologischen Gründen wird die in Deutschland gewonnene regenerative Energie aus Wind und Sonne niemals ausreichen, um die notwendigen ökologischen Ziele zu erreichen.

Meine Idee, den Bezug regenerativer Energien nicht nur aus Deutschland zu befriedigen, sondern insbesondere die Länder mit einzubeziehen, in denen die Sonne und der Wind regelmäßiger und stärker geerntet werden können, und zwar auf dem Basisträger Wasserstoff. Das wird zwar andiskutiert, doch ich vermisse konkrete Planungen. Hinzu kommt, dass die zu schaffende Infrastruktur der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen praktisch nicht realisiert werden kann. Diesem Wolkenkuckucksheim setze ich mein Methanol-Konzept entgegen. Aus Wasserstoff lässt sich mit wenig Energie-Einsatz und vorhandenen Katalysatoren problemlos Methanol an Ort und Stelle dort produzieren, wo er kostengünstig hergestellt werden kann. Die dafür notwendige Infrastruktur, bzw. den notwendigen Kohlenstoff in Form von CO2 lässt sich entweder aus der Atmosphäre gewinnen oder durch ein weltweites Recycling-Konzept, welches dem bei intelligenter Verbrennung von Erdgas als flüssige Kohlensäure herausgefiltert wird. Methanol kann alle fossilen Energieträger ohne besondere Investitionen ersetzen und im Verbrennungsmotor schafft es den bestmöglichen thermischen Wirkungsgrad von nachweislich über 56%.

Gerne bin ich bereit, den Beweis dafür zu erstellen. Die weltweiten Transportmittel, das  heißt Tanklaster und Tankschiffe sind vorhanden, ebenso wie die Tankstellen und Tanksäulen. Dafür braucht es also keine Investitionen.

Stellen Sie sich einmal vor, der unter einem Druck von über 700 bis 800 bar gespeicherte reine Wasserstoff H2 würde dort gezapft. H2 ist so flüchtig, dass Explosionsgefahren nicht zu vermeiden sind.

Dieses gesamte Energiekonzept basiert auf dezentralen in der ganzen Welt verteilten Wasserstoff/Methanol-Fabriken und gibt auch den Ländern in der Welt eine große Chance, Arbeitsplätze zu schaffen, was auch historisch überall dort in den Industrieländern geschah, wo Energie gefördert werden konnte.

Bitte beantworten Sie mir die Frage, warum ich als unbedeutender Bürger mit diesen Ideen weltweit keinen Widerhall finde. Auf Anhieb würde es die extreme Armut in den sonnen- und windverwöhnten Ländern beseitigen, und zwar auf Augenhöhe und unabhängig von Monopolen der derzeitigen Erdgas, Erdöl und Kohle produzierenden Länder.

Ich bitte Sie, diesen Beitrag an Fachleute zu verteilen und mir ggfs. eine unabhängige Antwort zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Jean Pütz

Wissenschaftsjournalist

Dies ist ein Positionspapier des Runden Tisches Erneuerbare Energien (RT EE). Dieser dient als gemeinsame Plattform von Energiewende- und Klimaschutzorganisationen und hat zu der von Minister Habeck angekündigten gesetzgeberischen Initiative, dem sogenannten Osterpaket [1], die folgenden energie- und klimapolitischen Forderungen und Vorschläge erarbeitet. Sie orientieren sich am konkreten Ziel einer vollständigen Energiewende mit Erneuerbaren Energie bis 2030 [2]. Wir gehen dabei davon aus, dass der EEE-Dreiklang weiterhin als Leitbild dienen muss: Energie einsparen, effizient nutzen und jeglichen Verbrauch aus erneuerbaren Quellen decken – gerade auch dezentral mit Bürgerenergie.

Unsere Forderungen zur Neufassung eines EEG 2.0
1. Zielsetzung des neuen EEG bzw. der EEG-Überarbeitung
Die Bundesregierung strebt bis 2030 einen Grünstromanteil von 80% an und eine Steigerung des Bruttostrombedarfs von bisher 580 auf 715 TWh. Wir gehen von einem deutlich höheren Bruttostrombedarf bis 2030 aus, unter Beachtung der Strombedarfe aus den Sektoren Wärme und Verkehr. Es existieren dazu wissenschaftliche Studien, die sich am Pariser Klimaabkommen orientieren [3] Wir präferieren den in der Studie der Energy Watch Group (EWG) „100 % Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030“ vorgeschlagenen Weg [4]. Er ist mit dem Zieldatum 2030 der Einzige, der die Einhaltung der Pariser Beschlüsse realisieren würde. Als Leitwert für den Ausbau der Erneuerbaren Energie, an dem sich auch die Bundesregierung orientieren sollte, wird dort ein Endenergiebedarf von 2.069 TWh im Jahr 2030 prognostiziert. Die Konkretisierung entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort sollte den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften überlassen bleiben.

2. Umfassende inhaltliche „Reformation“ des EEG

Nach langem Missbrauch als „Energiewende-Behinderungsgesetz“ muss das EEG wieder für seine Aufgabe, die EE optimal voranzubringen, ertüchtigt werden. Insbesondere sind hierfür nötig:

2.1 Bürokratie-Abbau
Die EEG-Regelungen müssen rechtssicher und so gestaltet werden, um Investitionen anzuregen, statt abzuschrecken. Hemmnisse sehen wir u.a. in:

  • unklaren, zeitlich ausgedehnten Antragsverfahren zum Netzanschluss
  • pauschalen Pflichten zur Abregelung der EE-Anlage statt Speicherung vor Ort
  • restriktiven Unzumutbarkeitsregeln für einen zwingenden Netzausbau zum Anschluss von Anlagen (25%-Regel)
  • umfassenden Abrechnungs- und Messpflichten zur Abrechnung von EEG-Umlagen und minimalen Wechselrichter-Strombedarfen
  • Personenidentität für und „Sonnensteuern“ auf die Eigen- und Drittversorgung (sollte die EEG-Umlage entfallen, würde sich die „Sonnensteuer“ erübrigen)
  • Festlegung und Abrechnung von Mischvergütungen beim Ersatz und Zubau von EE-Anlagen auf einem Grundstück
  • Komplexe Meldepflichten bei der Bundesnetzagentur, bei den Gewerbeämtern, sowie für die Stromsteuer bei den Zollämtern und daran anschließende Vergütungskürzungen und sonstige Restriktionen bei nicht fristgerechter Erfüllung
2.2 Beseitigung aller Ausbaudeckel und Ersetzung durch Vorgaben zum Mindestausbau
Der monatlich jeweils neu festzusetzende „atmende Deckel“ zur Berechnung der Einspeisevergütungen muss abgeschafft und durch jährliche Vergütungsfestlegung im Konsens von Regierung und Branche (analog zur Regelung im EEG 2004) ersetzt werden. Werden die jährlich notwendigen Ausbaupfade für 100% EE bis 2030 nicht erreicht, müssen die Vergütungen angehoben werden.

2.3 Gewinnbringende Einspeisevergütung für alle EE-Arten
Die Vergütungen für sämtliche Arten der EE müssen so bemessen werden, dass sich Investitionen – auch unabhängig von den durch Eigenversorgung vor Ort gegebenen Vorteilen – lohnen und somit dazu führen, dass sämtliche Ausbaupotentiale – insbesondere alle solargeeigneten Dächer – vollständig genutzt werden. Die Orientierung sollte 5-7% jährliche Rendite sein. Überhöhte Renditen sollen genauso verhindert werden, wie ein Absinken unter die Renditeschwelle.

2.4. Finanzierung der Förderung Erneuerbarer Energien
Der Vorschlag zur „Abschaffung“ der EEG-Umlage für bestehende Anlagen ist gut, da er zur finanziellen Entlastung der Stromkunden beiträgt. Vor dem Hintergrund einer EU-beihilferechtlich konformen Finanzierung empfehlen wir allerdings die Beibehaltung einer Umlagefinanzierung für Neuanlagen aller EE-Erzeugungsarten.

2.5. Abschaffung der Restriktionen und erhöhte Vergütung für Synergie-PV-Anlagen
Die Flächenkulisse für Solarenergie muss erweitert werden. Hierzu zählen

  • Agri-PV
  • Parkplätze
  • Fassaden
  • Floating-PV
  • Biodiversitäts-PV
  • Hierzu zählen folgende Mehrnutzungsstrategien: Lärmschutzwände bei Autobahnen, Fahrradwegeüberdachungen.
Investitionen in diese neuen und mit zahlreichen Synergieeffekten verbundenen Solarmöglichkeiten müssen gefördert werden: durch lohnende Vergütung und durch Regelungen, die statt der bisherigen restriktiven gesetzlichen Vorschriften Ideenreichtum und Kreativität ermöglichen und anregen.

2.6. Entfesselung der Bürgerenergie
Die Bürgerenergie muss als tragende Säule der dezentralen Energieversorgung erkannt und gestärkt werden. Ihr Potential: Resilienz und Akzeptanz, gemeinschaftliche, verbrauchsnahe Erzeugungs- und Versorgungskonzepte (Energiegemeinschaften, Mieterstrom), einfache Verfahren zur regionalen Direktvermarktung (Energy Sharing) und Bürgerenergiefonds muss befreit werden [5]. Für Bürgerenergieprojekte muss die Befreiung von Ausschreibungen im Rahmen der EU-De-Minimis-Regel [6] bürokratiearm umgesetzt werden.

2.7. Langzeitspeicher-Förderung nach dem SMARD-Modell
Ein Umstieg auf 100% Erneuerbaren Energien kann nur mit Langzeitspeichern gelingen. Damit möglichst bald entsprechende Techniken kostengünstig zur Verfügung stehen, müssen wir jetzt mit deren Markteinführung beginnen und für ihre Verbreitung sorgen. Mit der Umsetzung der EU-Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz muss der Elektrizitätsmarkt flexibler gestaltet und neue Energiedienstleistungsunternehmen, einschließlich  Energiespeicherbetreiber und Lastmanager eingebunden werden [7].

2.8 Kurzzeitspeicher und bidirektionales Laden
Auch bidirektionales Laden spielt eine entscheidende Rolle bei der Kurzzeitspeicherung und sollte ermöglicht, sowie von bürokratischen und finanziellen Auflagen befreit werden.