(pte) – Ungewöhnliche Geheimhaltungsbestimmungen sowie Klauseln, die zulasten anderer internationaler Geldgeber gehen: Chinas Banken positionieren sich bewusst als vorrangige Gläubiger und schränken die Handlungsoptionen der Schuldnerländer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit teilweise stark ein. Zu dem Schluss kommt ein Forscher-Team unter Beteiligung des Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel).
100 Verträge mit 24 Staaten
Die Experten haben 100 Originalverträge chinesischer Gläubiger mit 24 Staaten ausgewertet und deren Kreditvergabepraxis an Entwicklungsländer analysiert. „Durch die Belt and Road Initiative ist China zum größten öffentlichen Gläubiger für Entwicklungsländer aufgestiegen, die finanzierenden Staatsbanken treten als sehr versierte Kreditgeber auf, die ihre Verhandlungsmacht gekonnt zu ihrem Vorteil ausnutzen“, sagt Christoph Trebesch, Forschungsdirektor am IfW Kiel und Mitautor der Studie „How China Lends“.
Die Verträge enthalten ungewöhnlich weitreichende Vertraulichkeitsklauseln, die Kreditnehmer daran hindern, die Bedingungen oder manchmal sogar die Existenz der Kredite offenzulegen. Dabei unterlagen die Verträge alsbald immer strengeren Geheimhaltungsklauseln. Seit 2014 enthält jeder untersuchte Vertrag eine Vertraulichkeitsklausel. Damit sind sie für Steuerzahler, die für die Rückzahlung aufkommen müssen, intransparent und ebenso für andere Kreditgeber, die dadurch die Bonität eines Landes nicht zuverlässig einschätzen können.
Schaffung totaler Abhängigkeit
Auch beinhalten die Verträge Bestimmungen, die chinesischen Staatsbanken Vorrang vor anderen Gläubigern geben. Fast ein Drittel der Verträge verlangte von den kreditnehmenden Ländern, erhebliche Barguthaben auf Bank- oder Treuhandkonten zu halten, die chinesische Banken im Falle eines Zahlungsausfalls beschlagnahmen können. Diese informellen Sicherheitsvereinbarungen setzen die chinesischen Kreditgeber an die Spitze der Rückzahlungslinie, da die Banken auf die Konten ihrer Kreditnehmer zugreifen können. In den meisten Verträgen wurde den Kreditnehmern auch ausdrücklich untersagt, ihre Schulden in Abstimmung mit anderen Gläubigern umzustrukturieren, so dass es allein im Ermessen Chinas liegt, ob, wann und wie es in Not geratenen Ländern einen Schuldenerlass gewährt.
Die Verträge geben China auch einen großen Spielraum, Kredite zu kündigen oder die Rückzahlung zu beschleunigen, wenn es mit der Politik eines Kreditnehmers nicht einverstanden ist. Beispielsweise behandelt die China Development Bank den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu China als ein „Ausfallereignis“. Weitreichende Cross-Default- und Cross-Cancellation-Bestimmungen geben chinesischen Kreditgebern zudem mehr Einfluss auf Kreditnehmer und andere Gläubiger, als bisher angenommen wurde.