Was Hauseigentümer zur Heizungsförderung wissen müssen

(Handelsblatt) – Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Heizens geeinigt. Das Kabinett verabschiedete an diesem Mittwoch den Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, mit dem die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in den kommenden Jahren gedrosselt werden sollen.

Mehr als ein Drittel des deutschen Energiebedarfs entfällt auf Heizungen von Gebäuden und die Versorgung mit Warmwasser. Jede neu eingebaute Heizung soll deswegen ab 2024 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür soll es eine Vielzahl von Optionen geben, auch eine teilweise Nutzung fossiler Energien bleibt vorerst erlaubt.

Reparaturen von Öl- und Gasheizungen sind weiterhin möglich. Erst 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien laufen.

Ein neues Förderprogramm soll sicherstellen, dass der Umbau gelingt. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: Da der Umbau der Wärmeversorgung aufgrund der Vielfalt an Gebäuden und Eigentümern sowie wegen der Auswirkungen auf die Mieter mit großen Herausforderungen verbunden sei, sollen neue Fördermöglichkeiten und ausreichende Übergangsregelungen und Ausnahmen helfen.

Für ältere Personen soll es Ausnahmeregelungen geben. Auch Mieterinnen und Mieter sollen vor zu hohen Kostenbelastungen geschützt werden.

Ein Überblick über die geplanten Förderungen:

Heizungstausch: Für wen gelten die Regelungen der Förderung?

Das neue Förderprogramm gilt für Bewohnerinnen und Bewohner in selbst genutztem Wohneigentum und für Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohnungen. Bedingung ist, dass die Vermieter in dem betreffenden Gebäude selbst wohnen.

Bleibt die bisherige Förderung für den Heizungstausch bestehen?

Die bestehenden Förderprogramme laufen weiter. Das neue Programm kommt hinzu.

Schon heute gibt es Zuschüsse für den Heizungstausch: Wer etwa eine Wärmepumpe einbaut, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent erhalten. Auch die Sanierungsmaßnahmen, die nicht den Heizungstausch betreffen, werden weiter wie bisher gefördert, also etwa Dämmung, Fenstertausch oder Komplettsanierung.

Werden Öl- oder Gasheizungen gefördert?

Verbrennerheizungen werden nicht gefördert. Ausnahme: Bei Heizungen, die auch mit Wasserstoff nutzbar sind („H2 ready“), sind die zusätzlichen Kosten der Vorbereitung auf einen Wasserstoffbetrieb förderfähig.

Welche neuen Elemente gibt es bei der Heizungsförderung?

  • Förderelement 1 – Grundförderung: Alle in Paragraf 71 des neuen Gebäudeenergiegesetzes aufgelisteten Heizungsoptionen werden mit dem gleichen Fördersatz von 30 Prozent gefördert.
  • Förderelement  2 – Zusätzlich zur Grundförderung soll es Zuschläge in Form eines Klimabonus geben.

    Klimabonus I: Eigentümer, die nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind, dies aber dennoch tun, sollen einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 20 Prozent bekommen. Das betrifft etwa Altbesitzer, die die Immobilie vor 2002 bewohnt haben sowie Personen über 80 Jahre. Auch Eigentümer, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten, sollen diesen Klimabonus bekommen.
    Klimabonus II: Der Klimabonus II in Höhe von zusätzlichen zehn Prozent wird gewährt für den Austausch von Kohleöfen, Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln, wenn der Austausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum einer gesetzlichen Austauschpflicht erfolgt. Erfolgt der Austausch nach einer bestehenden Austauschpflicht, gibt es den Bonus nur, wenn der Erneuerbaren-Anteil der neuen Heizung bei mindestens 70 Prozent liegt.
    Die Auszahlung der Klimaboni I und II soll zeitlich so gestaffelt werden, dass zunächst die ältesten Anlagen getauscht werden. Die Regierung verspricht sich davon, dass die Nachfrage an die notwendigen Handwerker- und Produktkapazitäten angepasst wird und preistreibende Effekte vermieden werden. So sind beispielsweise ab 2024 alle Geräte förderfähig, die älter als 40 Jahre sind. Ab 2025 sind Geräte förderfähig, die älter als 35 Jahre sind, ab 2026 alle Geräte älter als 30 Jahre.
    Klimabonus III: Bei einer Heizung, die jünger als 30 Jahre ist und irreparabel kaputtgeht, gibt es einen Bonus von zehn Prozent, wenn der Austausch gegen eine neue Heizung innerhalb von einem Jahr erfolgt und damit die gesetzliche Frist von drei Jahren nicht ausgeschöpft wird.

  • Förderelement 3: Für den Heizungstausch werden zinsgünstige Kredite bis zu 60.000 Euro angeboten. Das Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen.
  • Förderelement 4: Die bestehende steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (Paragraf 35c im Einkommensteuergesetz) gilt weiter. Selbstnutzende Eigentümer können so 20 Prozent ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommensteuerlast abziehen. Derzeit berät die Koalition über Erweiterungsoptionen.

Eine Staffelung nach Einkommen soll es nicht geben. Habeck sagte, es habe in der Koalition keine Verständigung auf eine Einkommensprüfung bei Förderungen gegeben.

In der Vergangenheit hatte der Grünen-Politiker die Bedeutung einer sozialen Staffelung bei der Förderung des Heizungsaustauschs betont. Noch im März sagte er, junge Familien, die wenig Geld hätten, und Rentner, die nur über eine knappe Rente verfügten, müsse man anders unterstützen als den „Millionär, der schon drei Villen hat“.

Das Gesetzesvorhaben gilt als ambitioniert und war auch in der Regierung heftig umstritten. Jetzt erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde.“ Habeck machte erneut klar, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden könnten. Kaputte Heizungen könnten repariert werden. „Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen.“

Finanzministerium mahnt zur Kostendisziplin

Finanziert werden sollen die Förderprogramme aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der vor allem aus Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) gespeist wird. „Die Finanzierung ist gesichert“, sagte Habeck am Mittwoch. Zuvor hatte das Finanzministerium Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht. Das geht aus einer Protokollerklärung des Ministeriums hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „The Pioneer“ darüber berichtet.

In der Erklärung heißt es, auf die Wahrung der „Haushaltsdisziplin“ müsse besonderer Wert gelegt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sei sicherzustellen, „dass eine praxistaugliche und finanzierbare Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit erfolgt“.