Schwangerschaftsuntersuchung muss erweitert werden

Baby-Ultraschall: Deutschland rangiert hinter anderen EU-Ländern
Schwangerschaftsuntersuchung muss erweitert werden

Stuttgart, Oktober 2013 –Nach den neuen Mutterschaftsrichtlinien haben Schwangere zwischen der 19. und 22. Woche Anspruch auf eine „erweiterte“ Basis-Ultraschalluntersuchung. Dabei untersuchen Frauenärzte den Körper des Ungeborenen mittels Ultraschall umfassend er auf Fehlbildungen. Dennoch bleibt Deutschland beim Schwangerschafts-Screening vom Umfang der Untersuchungen her hinter anderen europäischen Ländern zurück, kritisieren Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Sie erörtern dies auf dem Kongress „Ultraschall-Euroson 2013“ vom 9. bis 12. Oktober 2013 in Stuttgart.

Seit dem 1. Juli 2013 sind die neuen Mutterschaftsrichtlinien in Kraft. Danach kann jede schwangere Frau in Deutschland während Ihrer Schwangerschaft drei Basis-Ultraschalluntersuchungen auf Kosten der Krankenkassen wahrnehmen. Seitdem untersuchen Frauenärzte beim Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel nicht mehr nur die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Ungeborenen und di e Position der Plazenta. Sie sehen sich zukünftig darüber hinaus an, ob Kopf und Hirnkammern des Feten normal geformt sind und das Kleinhirn sichtbar ist. Und sie prüfen, wie sich Hals und Rücken entwickeln und ob das Herz rhythmisch schlägt und alle vier Kammern ausgebildet hat. Außerdem untersucht der Gynäkologe, ob Magen und Harnblase sichtbar sind und die vordere Bauchwand geschlossen ist. „Damit erreichen wir jedoch immer noch bei Weitem nicht die Anforderungen, die in anderen europäischen Ländern für eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gelten“, sagt DEGUM-Sprecherin Professor Dr. med. Annegret Geipel aus Bonn. „Eine weiterführende Organdiagnostik – auch ‚Feindiagnostik‘ genannt – ist nach den Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland nur vorgesehen, wenn beim Basisultraschall Auffälliges entdeckt wird oder besondere Risiken vorliegen“, so die Leiterin Pränatale Medizin in der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatale Medizin am Bonner Universitätsklinikum.

Bei der Feindiagnostik untersucht ein Ultraschall-Spezialist auch Gesicht, Arme und Beine und die Hauptschlagadern „Da das Spektrum der angeborenen Fehlbildungen groß ist und diese sehr selten sind, sind die meisten Frauenärzte damit nicht vertraut“, so Professorin Geipel. Im Rahmen des Kongresses „Ultraschall-Euroson 2013“ bildet die DEGUM Frauenärzte darin fort: „Wir bieten zahlreiche Seminare und Kurse sowie wissenschaftliche Sitzungen zur Pränatalmedizin an, außerdem auch praktische Ultraschallübungen im ‚pränatalen Ultraschall-Lernzentrum‘“, sagt DLT-Kongresspräsident Professor Dr. med. Andreas Schuler, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Medizinischen Klinik an der Helfenstein Klinik Geislingen. Die DEGUM empfiehlt Schwangeren, die Basis-Ultraschalluntersuchungen unbedingt wahrzunehmen. Für Kinder mit schweren Fehlbildungen kann die vorgeburtliche Diagnose le bensrettend sein. Warum sie so wichtig ist und was sich diesbezüglich in Deutschland ändern muss, erläutert Geipel im Rahmen einer Kongress-Pressekonferenz der DEGUM am Donnerstag, den 10. Oktober 2013.

Das 37. Dreiländertreffens der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM, ÖGUM, SGUM,) findet in diesem Jahr auch gemeinsam mit der Europäischen Fachgesellschaft statt: Der 25. Euroson Kongress der European Federation of Societies for Ultrasound in Medicine and Biology (EFSUMB) tagt vom 9. bis 12. Oktober im Internationalen Congress Center Stuttgart (ICS). Auf der Internetplattform www.ultraschall2013.org können Interessierte bereits jetzt vorab Fortbildungsbeiträge wie den „Fall des Monats“ lesen und alle anderen relevanten aktuellen Informationen zum Kongress ersehen.