Die
Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der
Wissenschaftsjournale steigt kontinuierlich. Wissenschaftler sehen sich
in wachsendem Umfang neuer wissenschaftlicher Lektüre in ihrem
Fachgebiet gegenüber und sind mit dem Anspruch konfrontiert, im
Wettbewerb mit Fachkollegen eigene Ergebnisse sichtbar zu publizieren.
Gleichzeitig ist die Einschätzung, welche Zeitschriften seriöse
Publikationsorgane sind, zunehmend schwierig, insbesondere für
Nicht-Wissenschaftler. Unter der Vielzahl neu gegründeter
Online-Zeitschriften finden sich auch sogenannte Pseudo-Journale, deren
Auswahl, Redaktion und Begutachtung der eingereichten Beiträge zuweilen
intransparent ist oder wissenschaftlichen Standards nicht genügt. Darauf
weisen die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die
französische Académie des sciences und die britische Royal Society hin.
Die Akademien haben gemeinsame Leitsätze für hochwertige Publikationen
in wissenschaftlichen Zeitschriften formuliert. Diese wurden dem
EU-Kommissar für Forschung Wissenschaft und Innovation, Carlos Moedas,
gestern in Brüssel vorgestellt.
Die
Académie des sciences, die Leopoldina, und die Royal Society
orientieren sich in ihren Leitsätzen für gute wissenschaftliche
Publikationspraxis an vier Kriterien: wissenschaftliche Informationen
sollen effizient und hochwertig verbreitet, Interessenkonflikte
vermieden, die Artikel fair geprüft und Auswahl und Redaktion durch
anerkannte Wissenschaftler verantwortet werden.
Die drei nationalen Akademien der Wissenschaften geben unter anderem folgende Empfehlungen:
·Die
Auswahl und Redaktion der eingereichten Beiträge sollten ausnahmslos
von anerkannten Wissenschaftlern koordiniert und überwacht werden.
Verantwortlicher Herausgeber sollte ein bedeutender Wissenschaftler
sein, der durch ein wissenschaftliches Beratergremium unterstützt wird.
Bezüglich der Auswahl der Artikel empfehlen die Akademien, hauptsächlich
auf wissenschaftliche Qualität, methodische Strenge und statistische
Belastbarkeit zu achten, anstatt auf den Sensationswert eines Artikels ,
der bei einigen populären Wissenschaftszeitschriften ein wesentliches
Kriterium ist.
·Die
Gutachter sollten auf Anfrage zur Begutachtung eines Artikels möglichst
innerhalb weniger Tage reagieren, den Umfang ihrer Begutachtung
begrenzen und nachvollziehbare, faire Empfehlungen aussprechen. Mögliche
Interessenkonflikte sollten die Gutachter der Redaktion von sich aus
umgehend mitteilen.
·Die
Gutachter sollten anonym bleiben können, dürfen aber auch freiwillig
auf Anonymität verzichten. Gutachten können veröffentlicht werden,
sofern die Autoren das befürworten. Dies fördert ausgewogenere Berichte
und vermeidet persönliche Angriffe auf die Autoren.
·Fachzeitschriften
sichern die wissenschaftliche Qualität von Publikationen. Damit
bestimmte Forschungsergebnisse schnell zugänglich werden, können
zusätzlich allgemein zugängliche „Präpublikations-Archive“ genutzt
werden. Die Veröffentlichung in diesen Archiven sollte aber eine spätere
Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift nicht verhindern.
·Die
Akademien befürworten Open Access-Bestrebungen und sprechen sich dafür
aus, die Abonnement-Kosten ganz oder weitgehend durch die
Publikationsgebühren zu ersetzen. Die Zahlung dieser
Bearbeitungsgebühren darf aber die redaktionelle Entscheidung über die
Veröffentlichung eines Artikels keinesfalls beeinflussen. Die
Autorenrechte auf ihr intellektuelles Eigentum dürfen aber durch die
Open Access Bestrebungen grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.
Die Leitsätze finden Sie unter www.leopoldina.org/de/science-publishing