Neuer Zugang zum Medizinstudium

Zugang zum Medizinstudium: Mehr Chancen für Talente

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf einen Entwurf für
einen Staatsvertrag zur Reform der Zulassung zum Medizinstudiums verständigt.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Wir haben eine gute
Grundlage geschaffen, um die besten Bewerberinnen und Bewerber für den
Arztberuf auszuwählen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich heute (6.
Dezember) über einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag zur Reform des
Medizinstudiums geeinigt. Künftig können bei der Vergabe von bis zu 70 Prozent
aller Studienplätze in Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, in
denen nicht nur die Abiturnote zählt. Die Wartezeit wird als Zugangskriterium
nach einer Übergangsphase von zwei Jahren abgeschafft. Außerdem neu ist die
Einführung einer zusätzlichen Eignungsquote, die Talenten, unabhängig von der
Abiturnote Chancen auf einen Studienplatz eröffnen. Baden-Württemberg hatte
gemeinsam mit Sachsen die Verhandlungsführung inne.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wie haben mit den
neuen Zugangsvoraussetzungen eine gute Grundlage geschaffen, um den am besten
geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für den Arztberuf das Medizinstudium zu
ermöglichen. Mit spezifischen Testverfahren, die das besondere Talent für das
Berufsbild prüfen, haben wir in Baden-Württemberg bereits langjährige und sehr
positive Erfahrungen gesammelt.“ Im Land sind insgesamt mehr als 2100
Studienanfängerplätze jährlich von der Neuregelung betroffen.

Übergangsregelung für Altwartende

Dem Staatsvertrag ging eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG ) voraus, wonach die Studienplätze vorrangig
nach Eignung eines Bewerbers zu vergeben sind. Die derzeitige Wartezeitquote,
die Wartesemester für diejenigen anrechnet, die nicht unmittelbar einen
Studienplatz erhalten haben, sei hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten,
da sie gerade keine berufliche Eignung berücksichtige.

Die Kultusministerkonferenz hat entschieden, das Kriterium
„Wartezeit“ in den Jahren 2020 und 2021 übergangsweise im Rahmen der
zusätzlichen Eignungsquote noch eingeschränkt weiter zu berücksichtigen. In
Baden-Württemberg wird es sich während dieses Zeitraums um eine Kombination aus
Wartezeit, Eignungstest und berufspraktischer Erfahrung handeln.

Ausgleich unterschiedlicher Abiturdurchschnitte

Das Gericht hat dem Gesetzgeber darüber hinaus aufgetragen,
sicherzustellen, dass die Abiturnote im Auswahlverfahren der Hochschulen nicht
als alleiniges Kriterium herangezogen werden darf, weil sie einerseits nur
einen Teil der Eignungsanforderungen abbilde und das Abitur andererseits nicht
länderübergreifend vergleichbar sei. Deshalb seien auch schulnotenunabhängige
Kriterien zu berücksichtigen, etwa der Medizinertest, wie dies in
Baden-Württemberg bereits heute schon der Fall ist.

Der KMK liegt nun ein Entwurf eines Staatsvertrages vor, der
nicht nur die Monita des BVerfG ausräumt, sondern diesen auch weiterentwickelt.
Hierzu wurden die Quoten für den Zugang zum Studium neu geordnet.

Künftig werden die Bewerber für das Medizinstudium wie folgt
ausgewählt:

·30 % nach
Abiturbestenquote (Erhöhung um 10 %)

·10 % durch
eine zusätzliche Eignungsquote (nach schulnotenunabhängigen Kriterien)

·60 % durch
Auswahlverfahren der Hochschulen (Die Auswahl beinhaltet einen von den
Hochschulen festzulegenden Mix aus der Durchschnittsnote der
Hochschulzugangsberechtigung und schulnotenunabhängigen Kriterien)

·Durch
Landesrecht kann die zusätzliche Eignungsquote im Rahmen des Auswahlverfahrens
der Hochschulen erweitert werden. Diese Erweiterungsmöglichkeit bietet
Spielräume für eine chancenoffene und chancengerechte Weiterentwicklung.

Für die Abiturnote wird darüber hinaus ein Ausgleichsmechanismus
entwickelt, der eine annähernde Vergleichbarkeit unter den Ländern herstellt.

Spielräume nutzen, um die Allgemeinmedizin zu stärken

Baden-Württemberg wird die landesrechtlichen Spielräume
nutzen. „Das neue Verfahren eröffnet geeigneten und motivierten Bewerberinnen
und Bewerbern vielfältige Chancen auf einen Studienplatz. Es ermöglicht die
Auswahl einer Studierendenschaft, die den unterschiedlichen Anforderungen und
Fachrichtungen gerecht wird – in der Medizin etwa vom Praktischen Arzt bis zum
Forscher. Und es belässt uns die notwendigen Spielräume, flexibel auf
Weiterentwicklungen und Schwerpunktsetzungen zu reagieren. Ich denke hier
insbesondere an die Allgemeinmedizin“, sagt die Wissenschaftsministerin.

Neue Auswahlverfahren mittels Interviewtechniken

Aktuell prüft das Land mit den Universitäten, für einen
gewissen Teil der Studienplätze ein Interviewverfahren fortzuentwickeln, das
psychosoziale Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber misst. Die
Wissenschaftsministerin sieht hierin eine große Chance, Studierende zu
gewinnen, die Fähigkeiten und Interesse für eine spätere Tätigkeit als
praktische Ärztin oder praktischer Arzt mitbringen. Sie sollen im Studium über
die neu geschaffenen Angebote in der Allgemeinmedizin verstärkt den Weg in
diese Fachrichtung finden.

„Ich halte dies für zielführender, als 17- bis 18-Jährige
noch vor Studienbeginn durch eine Landarztquote zu verpflichten, in etwa 15
Jahren einer bestimmten Tätigkeit nachzugehen“, ist sich Bauer sicher. „Wir kümmern
uns stattdessen besser darum, soziale und kommunikative Kompetenzen ausreichend
zu berücksichtigen und im Auswahlverfahren auch Studienschwerpunkten wie eben
der Allgemeinmedizin Rechnung zu tragen.“

Für die Chancengerechtigkeit sei es aber auch wichtig, dass
die verwendeten Kriterien immer wieder in Studien evaluiert würden.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung  und Kunst Baden-Württemberg