(BZfE) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellte jüngst die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2019 vor. Dieses Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden Lebensmittel und seit 2010 auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände repräsentativ für Deutschland auf gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe oder Mikroorganismen untersucht. Im Gegensatz zum Monitoring ist der Bundesweite Überwachungsplan ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt.
Zu den beprobten tierischen Lebensmitteln gehörten im vergangenen Jahr beispielsweise eine Reihe von Fisch und Fischerzeugnissen. Da diese leicht verderbliche Lebensmittel sind, sind bei der Verarbeitung besondere Hygienemaßnahmen erforderlich. So ist es üblich, beim Enthäuten, Ausnehmen oder Filetieren Prozesswasser zu verwenden, dem Desinfektionsmittel zugesetzt werden. Auch alle mit dem Fisch in Kontakt kommenden Flächen oder Schneidegeräte werden in der Regel mit Desinfektionsmitteln gereinigt. Die Mittel enthalten häufig Chlorat oder sogenannte Quartäre Ammoniumverbindungen wie Benzalkoniumchlorid (BAC). Chlorat hemmt die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Dies kann besonders bei empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren oder Personen mit Schilddrüsenfunktionsstörungen unerwünschte gesundheitliche Effekte verursachen. BAC kann zu Reizungen im Magen-Darm-Trakt führen. Etwaige Rückstände müssen daher durch sorgfältiges Nachspülen mit Wasser vom Fisch sowie von den Arbeitsflächen und Schneidegeräten entfernt werden.
Bei den 80 untersuchten Pangasius-Proben wurden bei 79 Prozent Chlorat quantifiziert, 39 Prozent enthielten BAC. Bei zehn Prozent der Proben waren die gemessenen Rückstände an Chlorat (drei Proben) beziehungsweise BAC (fünf Proben) so hoch, dass ein akutes gesundheitliches Risiko beim Verzehr des Pangasius bestand, wie Dr. Georg Schreiber, Leiter der Abteilung „Lebensmittelsicherheit“ im BVL erklärt. Seine Forderung: „Bei der Verarbeitung des Pangasius muss deutlich sorgfältiger gearbeitet werden.“
Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings wurden auch 420 Proben Schweinehackfleisch auf Shiga-Toxin bildende E. coli (STEC) untersucht. Das sind Bakterien, die akute Darmentzündungen hervorrufen können. Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit STEC zu schwerwiegenden Nierenfunktionsstörungen führen. 2019 wurden in 7,4 Prozent der Proben STEC-Keime gefunden. Bei der letzten vergleichbaren Untersuchung zehn Jahre zuvor waren nur 0,8 Prozent der Proben positiv getestet worden. Auch Salmonellen wurden erneut im Hackfleisch nachgewiesen (1,9 Prozent positive Proben). „Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass rohes Schweinehackfleisch, wie Mett, kein geeignetes Lebensmittel für empfindliche Verbrauchergruppen ist“, so der Präsident des BVL Friedel Cramer. „Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten am besten ganz auf den Verzehr von rohem Hackfleisch verzichten.“
Auch Fälschungen bei Oregano, Verunreinigung von Sahne aus Sahneaufschlagmaschinen mit Desinfektionsmitteln, Blausäure in Aprikosenkernen und vieles andere mehr wurde festgestellt. Die vollständige Übersicht aller seit 1995 untersuchten und in 2021 zu untersuchenden Erzeugnisse kann man auf der Homepage des BVL herunterladen. Prädikat lesenswert.
Rüdiger Lobitz