Politik stoppt energetische Sanierung der Gebäude – Klimaschutz ade ?

(Wirtschaftswoche) – Die KfW fördert vorübergehend keine energetische Sanierungen von Häusern mehr. Es fehlen Haushaltsmittel. Betroffene sollten vor allem auf sechs Punkte achten.

Die Ampelkoalition stoppt die KfW-Förderkredite für energieeffiziente Gebäude. Betroffen sind auch Mittel für die Sanierung von Altbauten. Beides gehört zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Klimaschutz für Immobilien ist ein Vorzeigeprojekt von Klimaminister Robert Habeck (Grüne). Habecks Wirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) weist die Schuld für den Förderstopp von sich. Die enorme Antragsflut im Januar habe die bereit gestellten KfW-Mittel deutlich überstiegen. Das Förderprogramm werde wieder aufgenommen, wenn es entsprechende zusätzliche Haushaltsmittel gebe.

Für den Run auf die Fördermittel der KfW seien vor allem Mitnahmeeffekte bei Neubauprojekten verantwortlich, heißt es aus dem BMWK. Es geht dabei um die Förderung von Gebäuden, die den Energiestandard „Effizienzhaus 55“ erfüllen. Dieser Standard macht Vorgaben für den Energiebedarf und den Wärmeverlust von Immobilien. Das Programm „Effizienzhaus 55“ wäre Ende Januar plangemäß ausgelaufen. Die Ankündigung des Auslaufens hatte zu einer Antragsflut geführt.

Der Standard „Effizienzhaus 55“ sei bei Neubauten ohnehin schon üblich, so das BMWK. Eine Förderung sei daher überflüssig. Die Förderpolitik der alten Bundesregierung bezeichnet das Ministerium als „massive klimapolitische und fiskalische Fehlsteuerung“. So sei die jährliche CO2-Einsparung je Fördereuro beim „Effizienzhaus 55“ im Vergleich zu energetischen Sanierungen bis zu zehnfach niedriger. Notwendige Anpassungen der Förderprogramme seien versäumt worden. Die Erklärung der Ampel für das Förderchaos erinnert an deren Ausführungen zur Coronapolitik. Schuld sei die Vorgängerregierung, so die Botschaft in beiden Fällen.

Die Lobby der Wohnungswirtschaft kritisiert hingegen die fehlende Verlässlichkeit der aktuellen Bundesregierung. Sie reagiert alarmiert auf den Förderstopp. „Das bedeutet eine Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Nicht nur künftige, sondern auch bereits beantragte Bauvorhaben für Neubau und Bestandsmaßnahmen würden damit von heute auf morgen beendet. Insgesamt sei der Bau von rund 300.000 Wohnungen gefährdet, so der GdW. Was Bauherren vor allem bräuchten sei Planungssicherheit, sagt Verbandspräsident Gedaschko.

Jetzt, da die Fördertöpfe der KfW leer sind, wird auch das Förderprogramm für die Sanierung bestehender Wohnhäuser gestoppt. Anders als bei Neubauprojekten soll die Förderbank ihre Programme für die Sanierung von Altbauten aber wieder aufnehmen. Bis dahin ist jedoch offen, wie es weitergeht. Die WirtschaftsWoche hat daher die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

1. Warum kommt jetzt das Aus für KfW-Förderung?

Im November 2021 kündigte die Bundesregierung an, die Förderung des Neubaus nach dem Standard „Effizienzhaus 55“ Ende Januar 2022 einzustellen. Im vergangenen Jahr gingen mit sechs Milliarden Euro ein Drittel der Fördermittel an diese Neubauprojekte. Allein im Januar flossen weitere fünf Milliarden Euro an KfW-Fördermitteln ab. Damit waren die Haushaltsmittel bereits erschöpft. Die Ampelkoalition will aber vornehmlich die Sanierung von Altbauten fördern, weil sich so pro investiertem Euro mehr vom Klimakiller CO2 vermeiden lässt.

2. Was genau ist der Standard Effizienzhaus 55?

Die KfW förderte bisher Maßnahmenpakete, bei denen die Wohnhäuser nach der Sanierung bestimmte Vorgaben an Energiebedarf und Wärmeverlust erfüllen mussten. Beim diesem Standard darf das sanierte Haus maximal 55 Prozent des Energiebedarfs und 70 Prozent des Wärmeverlusts des fiktiven Gebäudetyps „Effizienzhaus 100“ erreichen. Die meisten Neubauten erfüllen auch ohne Förderung diese Vorgaben.

3. Welche Förderprogramme sind vom Stopp betroffen?

Auch die KfW-Programme für das „Effizienzhaus 40“ im Neubau sowie alle Fördertöpfe für die Sanierung bestehender Immobilien sind betroffen. Bei Sanierungen schließt das sowohl die Kredite und Tilgungszuschüsse für Paketlösungen als auch für Einzelmaßnahmen ein. Für bereits eingereichte aber noch nicht entschiedene Anträge bei der KfW sollen die Mittel ebenfalls nicht reichen.

4. Um wie viel Fördergeld geht es?

Von November 2021 bis Januar 2022 sind Förderanträge mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro eingegangen. Davon entfielen 14 Milliarden Euro auf das Programm „Effizienzhaus 55“, vier Milliarden Euro auf „Effizienzhaus 40“ und nur rund zwei Milliarden Euro auf die energetische Sanierung. Das ist nicht im Sinne der Ampelkoalition. Sie will primär eine verbesserte Energieeffizienz im Gebäudebestand fördern.

5. Wie geht es bei baureifen Projekten weiter?

Das Wirtschaftsministerium kündigt an, dass Bauherren bei baureifen Projekten Darlehen aus einem anderen Fördertopf der KfW erhalten sollen. So will das Wirtschaftsministerium Liquiditätsengpässe bei Fällen vermeiden, bei denen die KfW die Anträge abgelehnt hat. Zugang sollen auch Bauherren erhalten, bei denen nach Ende der Förderung ein finanzieller Härtefall eingetreten ist.

6. Was gilt bei der Bafa-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert einzelne Maßnahmen einer energetischen Sanierung mit Zuschüssen. Dazu gehören beispielsweise der Austausch der Heizung oder das Dämmen der Fassade. Anders als bei den KfW-Krediten soll das Bafa-Programm wie bisher weiterlaufen. Bauherren können dort also weiter Anträge auf Förderung einreichen.