Anteil der Wärme-Erzeugung in Gebäuden völlig unterschätzt bei CO2-Einsparung für Klimaschutz – Mit einer Einführung von Jean Pütz

Im Zusammenhang mit der Verteufelung des Verbrennungsmotors wird der Energieverbrauch von Gebäuden,  der immerhin 50% der CO2-Erzeugung in Deutschland verursacht, vernachlässigt. Wärme wird in der Regel in Gasthermen, Ölheizungen und Fernheizungen direkt in den Gebäuden produziert. Viel intelligenter ist es, wenn in einem Kleinheizkraftwerk zusätzlich auch Elektrizität-Erzeugung erfolgt. Der in der Bevölkerung völlig unbekannte 2. Hauptsatz der Thermodynamik belegt, dass bei der Erzeugung von elektrischem Strom, wenn er nicht durch Fotovoltaik oder Windenergie gespeist wird, unweigerlich Wärmeverluste anfallen. Im Gegensatz zur direkten Verbrennung kann dabei diese Abwärme zu Heizzwecken verwendet werden, so dass eine enorme CO2-Einsparung erfolgt. Dafür benötigt man aber Verbrennungskraft-Maschinen, denn die mögliche Brennstoffzellen-Technik ist im Moment noch völlig unausgereift.

Offenbar ist diese Energie-Einsparung bei der Neufassung der Klimaschutzgesetze weitgehend vernachlässigt worden.

Nur ein persönliches Beispiel: In meinem kleinen Mietshaus arbeitet ein Kleinheizkraftwerk, welches bei Wärmebedarf gleichzeitig 5,5 Kilowatt Strom erzeugt, der seit fast 30 Jahren im Haus verwendet oder ins Netz eingespeist wird. Dadurch habe ich eine enorme Einsparung erreicht. Dazu muss ich sagen, dass das zu Anfang mit relativ geringen Subventionen gefördert wurde. Das soll jetzt gesetzmäßig wegfallen und dagegen, nur weil die Politiker dieses vergessen haben oder die physikalischen Hintergründe nicht verstehen bzw. aus ideologischen Gründen bewusst unterdrücken.

Lesen Sie dazu den Verbändeapell des Bundesverband Kraft-Wärme-Kupplung e. V., den ich 100 % unterstütze.

Jean Pütz

KWK-Anlagenbetreiber und die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eint das Interesse am Erhalt und der künftigen Einsetzbarkeit einer für die Wärmewende und damit den Klimaschutz relevanten Technologie. Diese ist durch die bestehenden Regelungen des BEHG infrage gestellt.

KWK-Anlagenbetreiber können ohne ein wirtschaftliches und konkurrenzfähiges “Produkt” am Wärmemarkt nicht bestehen. Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bzw. Mieter ist es inakzeptabel, für Wärme aus KWK-Anlagen eine höhere BEHG-Belastung zahlen zu müssen als im Vergleich zu einer ungekoppelten Erzeugung der Wärme.

In dem Appell wird eine schlanke Lösung vorgeschlagen, die zusammen mit einer noch in Beratung befindlichen Umsetzungsverordnung zum BEHG noch dieses Jahr umgesetzt werden kann, bevor die Heizkostenabrechnungen beginnen.

Der B.KWK hat den Verbändeapell mit der Bitte um Unterstützung des Vorschlags zusätzlich an die Mitglieder im Ausschuss Wirtschaft und Energie des Bundestags gerichtet.

Hier geht’s zum Bericht:     CO2-Bepreisung