2G-Impfpass verliert seine Gültigkeit

(Wirtschaftswoche) – Die EU-Kommission will die Gültigkeit der Covid-Impfzertifikate von aktuell zwölf auf nur noch neun Monate verkürzen. Diesen Plan hat EU-Justizkommissar Didier Rynders am Donnerstagmittag in Brüssel vorgestellt. Damit reagiert die Kommission auf den laut mehrerer Studien bereits nach rund einem halben Jahr stark nachlassenden Schutz durch die bisherigen Schutzimpfungen.

Als „vollständig geimpft“ sollen nach den neuen Plänen künftig nur noch Menschen gelten, die – zusätzlich zu den bisherigen Impfdosen – noch eine weitere Auffrischungsimpfung erhalten haben. Über die Pläne der Kommission wird kurzfristig der Ministerrat beraten, das Gremium der Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer. Sofern dieser den Vorschlag akzeptiert, soll die Neuregelung spätestens zum 10. Januar 2022 wirksam werden. Bisher haben EU-Länder rund 650 Millionen Impfzertifikate ausgestellt.

„Wir berücksichtigen mit dem Vorschlag einerseits neue wissenschaftliche Erkenntnisse“, so der belgische EU-Kommissar bei der Vorstellung der Pläne. „Gleichzeitig wollen wir den EU-Staaten aber auch die Möglichkeit geben, ihren Bürgerinnen und Bürgern durch kurzfristige Booster-Kampagnen die volle Reisefreiheit zu sichern.“ Bisher garantiert eine vollständige Impfung mit ein oder zwei Impfdosen, je nach Vakzin, dass EU-Bürger innerhalb der Union reisen können – ohne Quarantäne oder Testpflicht.

Laut dem Vorschlag der Kommission würden nun auch heute als vollständig geimpft geltende EU-Bürger ohne Booster neun Monate nach ihrem letzten Impftermin wieder als ungeimpft gelten. Sie müssten sich dann bei Reisen in andere EU-Staaten erneut testen lassen oder sogar nach Grenzübertritten wieder in Quarantäne begeben. Umgekehrt sollen Zertifikate von Reisenden mit Booster zunächst unbeschränkt gültig bleiben.

„Wir wissen um die nachlassende Wirkung der Impfungen auch schon nach sechs Monaten“, so Rynders in Brüssel, „wir verstehen den Vorschlag für die Gültigkeit der Zertifikate daher als eine Art 6+3-Monats-Regelung – verbunden mit der dingenden Empfehlung an alle Menschen, sich möglichst rasch eine Boosterimpfung zu holen.“ Allerdings seien die entsprechenden Impfkampagnen noch nicht in allen Mitgliedsstaaten angelaufen, sodass die vorgeschlagene Übergangsfrist ein Kompromiss zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren sei.