Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland
(aid) – Deutschland hat gegen die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie
über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen verstoßen, weil
es die Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG nicht rechtzeitig bis Ende
2002 in nationales Recht umgesetzt hat. Das entschied der Europäische
Gerichtshof am 8. September 2005. Bundesministerin Renate Künast macht
dafür die Bundesländer verantwortlich, weil diese mit einer
"unakzeptablen Verknüpfung von Schweinehaltung und Legehennenhaltung"
die rechtzeitige Umsetzung der Richtlinien durch entsprechende
Verordnungen verhindert hätten. Der Deutsche Bauernverband (DBV)
dagegen sieht die Verantwortung dafür beim
Bundeslandwirtschaftsministerium, weil weit über die in der
EU-Richtlinie hinausgehende Anforderungen national festgeschrieben
werden sollten. Beispielsweise fordert die EU-Richtlinie 2001/88/EG für
jedes Schwein über 110 kg Lebendmasse eine Mindestfläche von 1 qm, die
nationale Verordnung sah in ihrem vom Bundesrat abgelehnten Entwurf
1,20 qm pro Schwein ab Gruppengrößen über 10 Schweinen vor. Um
drohenden Strafzahlungen zu entgehen, sei eine rasche Umsetzung der
Richtlinien dringend notwendig, so der DBV und so auch die Absicht des
Bundesministeriums.
aid, Renate Kessen