Erstmals einheitliche Handlungsempfehlungen zur Kita- und Schulverpflegung
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(aid) – Etwa zwei Millionen Kinder unter sieben Jahre nehmen in Deutschland ihr Mittagessen im Rahmen von Gemeinschaftsverpflegung ein. Nimmt man alle Kinder und Jugendlichen zusammen, sind es bereits etwa vier Millionen. Eine Zahl, die nicht nur beeindruckt, sondern auch nach Handlungsbedarf förmlich schreit. Wer ein Kind in der Mittagsverpflegung hat, kann da nur zustimmen.
Es ist aber schon Einiges geschehen. Zum Beispiel gibt es in jedem Bundesland eine "Vernetzungsstelle Schulverpflegung", die in den jeweiligen Ländern daran arbeitet, Schulen und Kindertagesstätten sowie deren Träger zu allen Belangen der Verpflegung und Ernährungsbildung zu informieren, zu beraten und fortzubilden. "Trotz der Heterogenität auf Länderebene hinsichtlich der Projektträger und verantwortlichen Ministerien ist es den Vernetzungsstellen gelungen, ein professionelles und fachlich unabhängiges Beratungsnetzwerk aufzubauen", berichtete die Sprecherin der Vernetzungsstellen Sabine Schulz-Greve auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart. Und stolz verkündete sie ebenso die Veröffentlichung von einheitlichen Handlungsempfehlungen zur Kita- und Schulverpflegung. Stolz darf Schulz-Greve auch sein, denn wer im Bildungsbereich tätig ist, weiß, wie schwer es ist, einen Konsens aller Bundesländer zu erreichen – dem Föderalismus sei hier nur marginal gedankt.
Zunächst ging es beim Thema Schulverpflegung in den vergangenen Jahren darum, die kinder- und jugendgemäße Zusammenstellung des Speisenangebotes zu verbessern und Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu etablieren. Das ist oft mühsam, da die unterschiedlichsten Entscheidungsträger überzeugt werden müssen. Daher empfiehlt das Sprechergremium der Vernetzungsstellen dringend, die Standards in gesetzlichen Regelungen und/oder Verträgen mit den Trägern in den Bundesländern zu verankern.
Der nächste Schritt ist aber vorgezeichnet. "Für eine erfolgreiche Verpflegung in Kitas und Schulen reicht ein gesundes Essensangebot alleine nicht aus – auch das Ambiente und die thematische Einbindung in den Unterricht müssen stimmen", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth ebenfalls auf der didacta. Tatsächlich haben zwar die Bundesländer die Kultushoheit, doch der Bund nimmt seine Verantwortung wahr und unterstützt mit den Vernetzungsstellen die Bundesländer und Kommunen bei der Förderung gesundheitsförderlicher Verpflegungsangebote in Kitas und Schulen.
Staatssekretärin Flachsbarth ist sich ihrer Verantwortung auch bewusst: "Lebensmittel sind keine Konsummittel, sondern Mittel zum Leben." Daher sei es auch extrem wichtig, die gemeinsamen Mahlzeiten als Lehr- und Lernangebot zu begreifen. Genau daran arbeiten die Vernetzungsstellen. "Speiseräume und Cafeterien müssen als kommunikative Räume gestaltet werden, in denen junge Gäste essen, trinken, kommunizieren und sich entspannen können", so Schulz-Greve. Und die Handlungsempfehlungen machen es noch deutlicher: Kita- und Schulverpflegung muss curricular angebunden werden an Maßnahmen der Ernährungs- und Verbraucherbildung. Schulz-Greve: "Zu diesem Ziel braucht es marktneutrale Unterrichtsmaterialien, wie vom aid infodienst." Ernährung müsse als Kulturtechnik begriffen werden, die wie Lesen, Rechnen und Schreiben erlernt werden müsse.
Das "gesunde Essen" ist also das Eine und das "Wohlfühlen" und der "Kompetenzerwerb" in Sachen Essen soll kommen. Es bleibt zu wünschen, dass dazu alle Beteiligten an einem Strang ziehen und das Wohl unserer Kinder im Mittelpunkt stehen wird, ganz im Sinne eines ausgewogenen Generationenvertrags.
Harald Seitz,