Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Kontroverse Diskussion in Bad Staffelstein

13.03.2014: Bei der Eröffnungssitzung des 29. Symposiums Photovoltaische

Solarenergie in Bad Staffelstein wurde am Mittwoch erwartungsgemäß kontrovers

üer die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diskutiert. Die

beiden Referenten im Bundesministerium fü Wirtschaft und Energie (BMWi), Cornelia

Viertl und Christian Glenz, sahen sich mit kritischen Fragen der üerwiegend aus der

Solarbranche kommenden Symposiumsteilnehmer konfrontiert. »Aus unserer Sicht

geht es nicht darum, die Energiewende auszubremsen«, bemerkte Viertl deshalb

bereits am Anfang ihres Vortrags. Glenz erkläte, ein wesentliches Ziel der EEGNovelle

sei die Schaffung von Planungssicherheit –»auch fü konventionelle

Kraftwerke«.

Zentraler Kritikpunkt war die geplante Belastung von Solarstromeigenverbrauch mit

der EEG-Umlage. Eicke Weber, Leiter des Fraunhofer-Instituts fü solare

Energiesysteme in Freiburg und Diskussionsleiter der Eröfnungssitzung, bezeichnete

es als vollkommen unverstädlich, dass einerseits erneuerbare Energien belastet

werden, der Eigenverbrauch von Atom- und Kohlekraftwerken aber ausgeklammert

bleibe: Dies sei »eine versteckte Subventionierung der konventionellen Kraftwerke«.

Viertl erwiderte, es gehe hierbei »auch darum, die Strompreise niedrig zu halten«. Sie

äßerte aber Verstädnis fü die Sorge der Solarbranche: Die Wirtschaftlichkeit von

Photovoltaikanlagen sei küftig »wesentlich durch Eigenverbrauch bestimmt«, dies sei

auch im BMWi klar. Hier müse eine Löung gefunden werden. Der jetzige Entwurf zur

EEG-Novelle sei –nicht nur in diesem Punkt –natülich noch nicht die endgütige

Fassung. Carsten König, Geschätsfürer des Bundesverbandes Solarwirtschaft

(BSW) wies darauf hin, dass es auch rechtliche Bedenken gegen die Belastung des

Eigenverbrauchs gebe: Der BSW habe »die Information aus dem Justizministerium,

dass man die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch auch juristisch infrage stellt.« Sein

Verband wolle aber die Diskussion nicht allein auf dieses Thema konzentrieren. Ein

weiterer unbedingt zu ädernder Punkt sei die Regelung zur Degression der

Einspeisevergüung. Bereits im Jahr 2013 habe sich gezeigt, dass hier in vielen

Marktsegmenten –insbesondere bei mittelgroßen Anlagen –eine Untergrenze erreicht

sei: »Wir haben die Sorge, dass selbst der politisch gewollte Korridor von 2,5 bis 3,5

Gigawatt verfehlt wird.«

© PHOTON