Kontroverse Diskussion in Bad Staffelstein
13.03.2014: Bei der Eröffnungssitzung des 29. Symposiums Photovoltaische
Solarenergie in Bad Staffelstein wurde am Mittwoch erwartungsgemäß kontrovers
üer die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diskutiert. Die
beiden Referenten im Bundesministerium fü Wirtschaft und Energie (BMWi), Cornelia
Viertl und Christian Glenz, sahen sich mit kritischen Fragen der üerwiegend aus der
Solarbranche kommenden Symposiumsteilnehmer konfrontiert. »Aus unserer Sicht
geht es nicht darum, die Energiewende auszubremsen«, bemerkte Viertl deshalb
bereits am Anfang ihres Vortrags. Glenz erkläte, ein wesentliches Ziel der EEGNovelle
sei die Schaffung von Planungssicherheit –»auch fü konventionelle
Kraftwerke«.
Zentraler Kritikpunkt war die geplante Belastung von Solarstromeigenverbrauch mit
der EEG-Umlage. Eicke Weber, Leiter des Fraunhofer-Instituts fü solare
Energiesysteme in Freiburg und Diskussionsleiter der Eröfnungssitzung, bezeichnete
es als vollkommen unverstädlich, dass einerseits erneuerbare Energien belastet
werden, der Eigenverbrauch von Atom- und Kohlekraftwerken aber ausgeklammert
bleibe: Dies sei »eine versteckte Subventionierung der konventionellen Kraftwerke«.
Viertl erwiderte, es gehe hierbei »auch darum, die Strompreise niedrig zu halten«. Sie
äßerte aber Verstädnis fü die Sorge der Solarbranche: Die Wirtschaftlichkeit von
Photovoltaikanlagen sei küftig »wesentlich durch Eigenverbrauch bestimmt«, dies sei
auch im BMWi klar. Hier müse eine Löung gefunden werden. Der jetzige Entwurf zur
EEG-Novelle sei –nicht nur in diesem Punkt –natülich noch nicht die endgütige
Fassung. Carsten König, Geschätsfürer des Bundesverbandes Solarwirtschaft
(BSW) wies darauf hin, dass es auch rechtliche Bedenken gegen die Belastung des
Eigenverbrauchs gebe: Der BSW habe »die Information aus dem Justizministerium,
dass man die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch auch juristisch infrage stellt.« Sein
Verband wolle aber die Diskussion nicht allein auf dieses Thema konzentrieren. Ein
weiterer unbedingt zu ädernder Punkt sei die Regelung zur Degression der
Einspeisevergüung. Bereits im Jahr 2013 habe sich gezeigt, dass hier in vielen
Marktsegmenten –insbesondere bei mittelgroßen Anlagen –eine Untergrenze erreicht
sei: »Wir haben die Sorge, dass selbst der politisch gewollte Korridor von 2,5 bis 3,5
Gigawatt verfehlt wird.«
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