In der Neuauflage ihres Positionspapiers erteilt die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) der Einführung von Gentests, die Hunderte von Krankheitsanlagen auf einem Chip durchtesten sollen, um das allgemeine Erkrankungsrisiko zu ermitteln, eine klare Absage. Die individuelle Fragestellung muss im Vordergrund stehen, es ist das Wohl einzelner Menschen und ihrer Familien, an dem sich die Humangenetik in ihren Handlungszielen orientiert. Diesem Grundsatz verpflichtet, hat die GfH ihre Positionen zu den Themenbereichen Prädiktive Diagnostik, Bevölkerungsscreening, Untersuchung genetischer Dispositionsvarianten, Array-Technologien, Pränataldiagnostik (PND), Präimplantationsdiagnostik (PID) und Gentherapie in ihrem aktuellen Positionspapier (www.gfhev.de) dargelegt.
Die kritische Auseinandersetzung mit präventivmedizinisch orientierten Ansätzen in der Humangenetik und die praktische Erfahrung aus der humangenetischen Beratung, so der Grundtenor des Positionspapiers, bestimmt die bestmögliche Beratung, Diagnostik und Therapie im Einzelfall zum wichtigsten Handlungsziel der angewandten Humangenetik.
Es kann und darf nicht Aufgabe der medizinischen Profession sein, genetische Diagnostik ohne medizinische Indikationsstellung anzubieten. Die GfH fordert klare Regelungen ein, die jegliche Form der Ausgrenzung von Menschen mit genetisch bedingten Erkrankungen oder Behinderungen in der Bevölkerung verbieten. Solange es in Deutschland noch kein Gendiagnostikgesetz gibt, ist dieses Positionspapier nicht nur ein Appell an den verantwortungsvollen Umgang mit Gentests, sondern auch der Ausdruck des eigenen Anspruchs, die Chancen und Risiken der neuen Technologien zum Wohle des Menschen einzusetzen und Missbrauch entschieden entgegenzutreten.