Kabinettbeschluss zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts

Bundesforschungsministerin Wanka zum Kabinettbeschluss zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts

Johanna
Wanka: "Gute Bildung und Wissenschaft sind wesentliche Bausteine f�r
das Wohlergehen unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir Forschende,
Lehrende und Studierende bei ihrer t�glichen Arbeit unterst�tzen. Mit
dem heutigen Kabinettbeschluss passen wir die Schranken des
Urheberrechts an die ver�nderten Erfordernisse der Digitalisierung an.
Zugleich machen wir die Regelungen verst�ndlicher und praxistauglicher.
Damit schaffen wir Rechtssicherheit f�r Nutzer, Urheber und Verlage. Die
Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke
bleiben ber�cksichtigt."

Hintergrund:
Die Nutzung
von urheberrechtlich gesch�tzten Werken ist etwa f�r Forschende,
Lehrende an Schulen und Hochschulen oder Studierende essentiell. H�ufig
entstehen neue Erkenntnisse erst auf der Grundlage von vorhandenem
Wissen. Um die Innovationskraft Deutschlands zu sichern und zu st�rken,
ist es deshalb unerl�sslich, diesen Nutzergruppen gewisse
Privilegierungen im Umgang mit urheberrechtlich gesch�tzten Werken gegen
die Zahlung einer angemessenen Verg�tung zu gew�hren – dies wird durch
sogenannte Schrankenregelungen sichergestellt.

Das UrhWissG
reformiert die Schrankenregelungen im Urhebergesetz zugunsten von
Bildung, Wissenschaft und Institutionen, wie etwa Bibliotheken und
Archive. Die neuen Vorschriften regeln, in welchen F�llen
urheberrechtlich gesch�tzte Werke wie B�cher, Aufs�tze oder Filme im
�ffentlichen Interesse (etwa in der Hochschullehre oder der Forschung)
genutzt werden k�nnen. Es soll eine Art Basiszugang gew�hrleistet
werden, die Nutzungen sind dabei angemessen zu verg�ten.


Bundesministerium f�r Bildung und Forschung