**Pflanzenschutzmittelrückstände
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Heimische Lebensmittel weniger belastet
(BZfE) – Deutsche und europäische Lebensmittel sind weiterhin sehr
selten mit zu hohen Rückständen von Pflanzenschutzmitteln verunreinigt.
Nur ein bis zwei Prozent der untersuchten Erzeugnisse überschritten im
Jahr 2017 die zugelassenen Höchstmengen. Das hat die „Nationale
Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2017“
bestätigt, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) kürzlich veröffentlicht hat.
In den Laboren der Bundesländer standen im Jahr 2017 über 20.000
Lebensmittel auf dem Prüfstand. Es wurden 202 verschiedene Erzeugnisse,
vor allem Obst und Gemüse untersucht. Die Auswahl der Proben erfolgte
risikoorientiert: Im Fokus standen Produkte, die bereits in der
Vergangenheit auffällig geworden waren. Daher erlauben die Ergebnisse
keinen Rückschluss auf die Belastung aller Lebensmittel auf dem Markt.
Bei 1,1 Prozent der untersuchten deutschen Lebensmittel und bei 1,9 Prozent
der Produkte aus dem europäischen Ausland lagen die
Pflanzenschutzmittelrückstände im Jahr 2017 über den gesetzlichen
Höchstmengen. Im Gegensatz dazu waren Erzeugnisse aus Drittstaaten
deutlich höher belastet und erreichten eine Überschreitungsquote von
über sechs Prozent. Bei jeder dritten Probe wurde mehr als ein Wirkstoff
nachgewiesen.
Zwischen den Kulturen gab es jedoch große Unterschiede. So überschritten
Lebensmittel wie Möhren, Kartoffeln, Tomaten oder Äpfel und beliebte
saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Kirschen kaum oder gar nicht die
zugelassenen Höchstwerte. Zu den negativen Spitzenreitern gehörten Tee
mit knapp 15 Prozent Überschreitungen, gefolgt von getrockneten Bohnen
(9,5 %), frischen Kräutern (9 %) und Paprika (7,4 %).
Bio-Produkte sind in der Regel weniger mit
Pflanzenschutzmittelrückständen verunreinigt als konventionelle Ware.
Rund 77 Prozent der Proben aus dem Ökolandbau wiesen im Jahr 2017 keine
nachweisbaren Rückstände auf. Das war nur bei 42 Prozent der
konventionellen Lebensmittel der Fall.
Bei Säuglings- und Kleinkindernahrung gelten besonders strenge
Vorschriften. Im Jahr 2017 lag der Anteil der beanstandeten Proben bei 1,5
Prozent – deutlich geringer als in den Vorjahren.
Heike Kreutz