Biogasanlagen
Gärreste nicht bedenklich – dennoch untersuchen
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(aid) – Biogasanlagen sind in den vergangenen Jahren oft mit der Anreicherung pathogener Keime – und hier speziell mit Neurotoxin bildenden Clostridium botulinum-Stämmen in den Gärresten in Verbindung gebracht worden. Nach Ansicht von Professor Gerhard Breves von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Physiologisches Institut, jedoch zu Unrecht. "Dieses Thema wird in den Medien extrem hochgekocht, ohne Sachverstand", so begann Breves die Vorstellung seiner Untersuchungsergebnisse anlässlich der Fachtagung "Pflanzenbauliche Verwertung von Gärrückständen" zu der die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) im März 2013 nach Berlin eingeladen hatte.
Breves untersuchte in einer für Niedersachsen repräsentativen Studie die Gärrückstände von 15 Biogasanlagen, jeweils fünf Anlagen aus Ackerbauregionen, aus Milchviehregionen und aus Veredelungsregionen. In keinem Fall war es möglich, Neurotoxin-Bildner nachzuweisen; auch Salmonellen wurden nicht gefunden. Dieses Ergebnis, so Breves, hat die gesamte Diskussion um dieses Thema extrem entlastet. Seine Ergebnisse ließen darauf schließen, dass durch den Fermentationsprozess bei der Biogasgewinnung die absolute Keimzahl stark reduziert wird und es zu einer Hygienisierung des Gärrückstandes kommt und nicht zu einer Verkeimung. Breves empfiehlt Biogasanlagenbetreibern dennoch aus Vorsorgegründen, in bestimmten Zeitabständen die Gärsubstrate und Gärreste einer mikrobiologischen Untersuchung zu unterziehen, um auf diesem Wege Sicherheit hinsichtlich des möglichen Risikopotenzials zu erreichen.
In einem Vortrag zu den phytosanitären Aspekten in Biogasanlagen sprach Dr. Martina Bandte, Humboldt-Universität zu Berlin, Fachgebiet Phytomedizin, von einer sogenannten Abreicherung von bakteriellen und pilzlichen Pathogenen. Ihre Untersuchungen ergaben, dass beim Fermentationsprozess z. B. verschiedene Clavibacter, Claviceps purpureum, verschiedene Fusarium-Arten und Alternaria und Rhizoctonia inaktiviert werden. Die Silierung des Ausgangssubstrats und auch die spätere Lagerung der Gärreste von mindestens vier Wochen tragen ebenfalls zur Inaktivierung und Reduktion von phytopathogenen Keimen bei.
Dr. Volker Bräutigam, www.aid.de