Effizient heizen und Wasser erwärmen

Effizient heizen und Wasser erwärmen

Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen

Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Am
26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und
Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise
Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und
führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria
Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen
Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die
umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie
sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen
Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht,
wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese
Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im
Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll
aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind."

Die
Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel
des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen.

Unter
die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie
sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von
Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW)
Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen
gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren
Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf
wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen,
Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen
Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten
zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen.

Gleichzeitig
regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70
kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen,
also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von
Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet
werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss
diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten.

Die
EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und
Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr
erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen
mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die
Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von
Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet.

Der
Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund
680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen
wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme
und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in
Deutschland.

Ab
dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel
eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um
einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen
Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die
Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus.

Die
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die
Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der
“integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen
von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an
Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.