DNA-Analyse bei Haaren erleichtert

Forscher entwickeln verbessertes Verfahren bei geschädigtem Material


Mainz (pte, 28. Feb 2005 14:22) – Rechtsmedizinern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz http://www.rechtsmedizin.uni-mainz.de ist es gelungen, ein neues Verfahren für den „genetischen Fingerabdruck“ zu entwickeln, das auch eine DNA-Bestimmung an ausgefallenen Haaren und an anderem stark geschädigtem Material wesentlich vereinfacht. Bisher war es nahezu unmöglich, eine Analyse an ausgefallenen Haaren zu machen, da an den Haarwurzeln oft kaum noch Körperzellen vorhanden sind.


Die DNA enthält die Erbinformation eines Menschen und sie besteht aus den vier Grundbausteinen, den Basen Adenin, Guanin, Thymin und Cytosin und findet sich hauptsächlich im Zellkern in Form von 46 Chromosomen. Nur etwa fünf Prozent der DNA sind codierende Bereiche, das heißt sie sind für die tatsächliche Ausprägung und das Erscheinungsbild einer Person verantwortlich. Die anderen 95 Prozent sind nicht codierende, zum Teil unterschiedlich lange Abschnitte ohne eine für die Erscheinung relevante Information. In diesem nicht codierenden Bereich liegen auch Abschnitte, die von Person zu Person sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und daher ein relativ eindeutiges Merkmal für die Erkennung liefern. Die DNA-Blöcke bestehen aus verschiedenen Basenabfolgen der Grundbausteine und sind verschieden lang. Die Anzahl der Wiederholungen kann zwischen einzelnen Individuen stark variieren, ist aber bei jeder Person immer gleich, das heißt jede Körperzelle eines Menschen zeigt die gleiche Anzahl von Wiederholungen.


Wenn die DNA-Diagnostik anhand von Haarproben erfolgt, kann bei noch wachsenden Haaren aus den Wurzelscheidezellen genug DNA-fähiges Material gewonnen werden. Bei ausgewachsenen und ausgefallenen Haaren sind allerdings kaum noch Körperzellen zu finden. Alte oder anderweitig geschädigte DNA liegt nur in kleinen Bruchstücken vor: Den Mainzer Wissenschaftlern ist es nun gelungen, eine Vermehrung dieser Abschnitte mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion wesentlich zu vereinfachen. Wie Klaus Bender vom Institut für Rechtsmedizin erläutert, ist man bemüht möglichst viele solcher Merkmale bei begrenzten Mengen an stark geschädigter DNA in einer Reaktion untersuchen zu können. In einem solchen Multiplex kann man jedoch gewöhnlich nur fünf bis sieben Merkmale unterbringen. Bei der neuen Methode werden zwei Multiplexe für die Polymerasekettenreaktion vereinigt und danach durch ein spezielles Verfahren wieder voneinander getrennt.