Persönliche Bemerkung:
Die sogenannte CO2-Abgabe von Braunkohle-Kraftwerken soll gerechte Verteilung der
Umweltkosten und marktwirtschaftliche Lösungen ermöglichen. Sollten diese
Kraftwerke in der Energiekommission abgeschafft werden, wird das unweigerlich
wegen der Versorgungssicherheit zu mehr Produktion aus Kraftwerken in Polen,
Tschechien, Holland usw. führen. Das ist insofern ungerecht, als dann diese
Abgaben den genannten Ländern zufließen und Deutschland leer ausgeht. Ich
möchte die Nebenwirkung einmal als bedenkenswert zur Diskussion stellen.
Was CO2-Abgaben bewirken, können Sie dem folgenden Artikel entnehmen.
Jean Pütz
CO2 Abgabe e.V. fordert Schieflage der Energiekosten zu
beseitigen
Lessenich: Energiesteuerreform führt zu mehr sozialer Gerechtigkeit
Eine Reform der Energiesteuern kann die Kosten der Energiewende sozial gerechter
verteilen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des CO2 Abgabe e.V.
in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) München zu den
Wirkungen und Verteilungseffekten einer CO2-Bepreisung auf Haushalte
und Pendelnde.
„Von einer aufkommensneutralen Neuausrichtung bestehender Energiesteuern und -umlagen
profitieren besonders Menschen mit geringem Einkommen. Damit kommt die
Energiesteuerreform unmittelbar dem Klimaschutz zugute und führt gleichzeitig
zu mehr sozialer Gerechtigkeit“, sagte Prof. Dr. Stephan Lessenich von der LMU,
Mitautor und Beirat des CO2 Abgabe e.V. anlässlich der Präsentation
der Studienergebnisse in Berlin. Voraussetzung für die Entlastung sei eine
umfassende Gegenfinanzierung und damit der Wegfall bestehender Steuern und
Umlagen aus den Einnahmen der CO2-Steuer.
Der Studie des CO2 Abgabe e.V. zufolge ist bei einkommensschwachen
Haushalten der Anteil der Energiekosten am Gesamteinkommen generell deutlich
höher als bei einkommensstarken Haushalten. „Empfänger von Hartz IV oder
Transfergeldleistungen würden daher besonders von einer Strompreissenkung
profitieren. Da nach der geltenden Rechtslage die Steigerung der Wärmekosten
erstattet würde, kann ein CO2-Preis bei gleichbleibendem Regelsatz
dauerhaft zu einer Entlastung führen“, erläuterte Lessenich. Den Preis auf
Treibhausgase würden die zahlen, die auch weiterhin fossile Energien nutzen.
Dazu gehören im Bereich der Haushalte vor allem jene mit viel Wohnfläche,
fossil betriebenen Heizungen, großen, spritschluckenden PKWs und Vielfliegende.
Für Pendelnde würde die jetzige Entlastung durch die Entfernungspauschale mit einer
CO2-Bepreisung geringer ausfallen. „Da Personen mit höherem
Einkommen wesentlich stärker von der Entfernungspauschale profitieren als
solche mit niedrigerem Einkommen, fällt dies für höhere Einkommen kaum ins Gewicht“,
erklärte Dr. Jörg Lange, Vorstand des CO2 Abgabe e.V. Pendelnde mit
geringem Einkommen sollten daher zusätzlich über Härtefallregeln entlastet
werden. Wenn der finanzielle Ausgleich sozialer Härten auf Autopendelnde mit
niedrigem Einkommen begrenzt würde, könnten insgesamt sogar Kosten eingespart
werden, so Lange.
Der CO2 Abgabe e.V. rief die Bundesregierung zu einer zügigen Energiesteuerreform auf. „Mit der Umsetzung
des Klimaschutzplans 2050 und der geplanten Verabschiedung eines neuen Klimaschutzgesetzes
hat die Regierung die Chance, mit einer Reform der bisherigen Steuern und
Umlagen auch eine wirksame CO2-Abgabe einzuführen, die den
Kohleausstieg flankieren muss“, forderte Lange. Vom Bundesrechnungshof über
die Kommission der Bundesregierung zur Energiewende bis hin zum
Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen würden wirksame Preise auf
klimaschädliche Treibhausgase gefordert, um die Ziellücke beim Klimaschutz zu
schließen. Die Zeit sei daher reif für wirksame Preise auf CO2, so
Lange.