Appetit auf Maden, Mehlwürmer und Heuschrecken?

**Speiseinsekten**

Neue Herausforderungen für die amtliche Lebensmittelüberwachung

(BZfE) – Wer schon einmal versucht hat, eine Heuschrecke zu fangen

weiß: So ein Tier ist nur schwer zu fassen. Ganz ähnlich ist es mit der

lebensmittelrechtlichen Bewertung von Speiseinsekten. Immerhin, die Novel

Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2285 holt das Angebot von Speiseinsekten in

Deutschland aus der rechtlichen Grauzone, weil sie klarstellt, dass die

exotisch anmutende Kost in den Anwendungsbereich der europäischen Regelung

fällt.

Doch die amtliche Lebensmittelüberwachung hat weiterhin mit den Altlasten

der zuvor unklaren Rechtslage zu kämpfen. Denn nach einer

Übergangsregelung dürfen Speiseinsekten und insektenbasierte

Lebensmittel, die vor dem 1. Januar 2018 rechtmäßig in der EU in Verkehr

waren, weiter vermarktet werden, wenn bis spätestens 1. Januar 2019 ein

entsprechender Zulassungsantrag bei der EU-Kommission vorgelegen hat. Das

betrifft aktuell eine gute Handvoll von Insekten-Spezies, darunter die

Larve des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers (Buffalowurm,

Alphitobius diaperinus), die Afrikanische Wanderheuschrecke (Locusta

migratoria) und der getrockente Mehlwurm (Tenebrio molitor).

Für die amtliche Überwachung heißt das: auf zu neuen Ufern. Und zwar

schnell. Denn aufgrund der Übergangsregelungen kommen eine ganze Reihe

insektenbasierter Lebensmittel in den stationären

Lebensmitteleinzelhandel, etwa ein Burger mit Buffalowürmern oder ein

Insekten-Riegel mit gemahlener Grille. Noch sind es nicht viele Produkte.

Verglichen mit den hierzulande üblichen Lebensmitteln fordern sie die

Überwachung dafür umso mehr.

Auch wenn das Lebensmittelrecht nicht immer ganz systematisch aufgebaut

ist, kann jemand der es kennt, ein Lebensmittel des alltäglichen Verzehrs

bestens damit bewerten. Und auch die Analytik dieser Produkte steht. Anders

bei den Speiseinsekten. Sie sind für die amtliche Überwachung eine

vollkommen neue Produktkategorie, deren rechtliche Bewertung eine Vielzahl

von Fragestellungen aufwirft – angefangen von der Artenbestimmung von

Insekten in allen Entwicklungsstadien über die Sicherheitsbewertung bis

hin zur Kennzeichnung, einschließlich Allergeninformationen. Genauso wenig

ist die Routine-Analytik der amtlichen Überwachung auf die Exoten

ausgerichtet.

Dass hier Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht, kam auch auf dem

Strategischen Forum der Deutschen Forschungsallianz (DAFA) zur Sprache, das

im November 2018 in Berlin stattfand. Deutlich wurde dort: Insekten haben

sowohl in der Lebensmittel- als auch in der Futtermittelbranche großes

Potenzial als Eiweißquelle. Routinetaugliche Untersuchungsmethoden aber

sind ein Muss, um die Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können.

Erste Vorstöße dazu gibt es aus Freiburg. Das dort ansässige Chemische

und Veterinäruntersuchungsamt entwickelt aktuell mit Hilfe

massenspektrometrischer Untersuchungen (MALDI-TOF-MS) eine Datenbank, die

der Artenbestimmung von Insekten dienen soll. Ein vielversprechender

Ansatz, der bestens auf das sich hierzulande entwickelnde Angebot angepasst

ist. Denn die meisten der innovativen Lebensmittel enthalten keine ganzen,

sondern bis zur Unkenntlichkeit verarbeitete Insekten.

Dr. Christina Rempe,