Medizinrechts-Beratungsnetz bietet Patienten kostenfreies Orientierungsgespräch
Wenn Patienten gegenüber Ärzten sachkundig erscheinende Eigendiagnosen äußern, müssen Ärzte trotzdem eigenverantwortlich alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Erkrankung zu untersuchen und zu behandeln. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Beschluss vom 30.01.2012 (Az. 5 U 857/11) festgehalten.
Ein Patient, selbst von Beruf Rettungssanitäter, hatte gegenüber einem Orthopäden über starke Schmerzen in der linken Körperseite geklagt und den Verdacht geäußert, Grund hierfür sei ein eingeklemmter Nerv im Bereich der Halswirbelsäule. Beim Internisten wäre er bereits gewesen. Der Arzt, der davon ausging, die Untersuchung – die in Wirklichkeit Monate zurücklag – habe am selben Tag stattgefunden, entließ den Patienten nach Hause. Hier verstarb er an einem Herzinfarkt. Das OLG befand, dass der Orthopäde, unabhängig von seinem eigenen medizinischen Fachgebiet, die Äußerung des Patienten hätte kritischer hinterfragen und ihn unmittelbar zu einem Internisten überweisen müssen. Das selbstbewusste und sachkundige Auftreten des Patienten spiele dabei keine Rolle. Der Mediziner muss Schadenersatz an die Familie des Verstorbenen zahlen.
Bei Fragen zum Medizinrecht oder medizinnahen Sozialrecht, wie etwa vermuteten Behandlungsfehlern oder Problemen mit der Krankenkasse, bietet das Medizinrechts-Beratungsnetz eine Anlaufstelle für Patienten und deren Angehörige. Sie erhalten dort ein für sie kostenfreies juristisches Orientierungsgespräch bei einem Vertrauensanwalt in Wohnortnähe. Ratsuchende können Beratungsscheine online anfordern ( www.medizinrechts-beratungsnetz.de/beratungsschein-anfordern ) oder unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr).
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