Vorsicht bei billigem Modeschmuck – lieber echten Schmuck schenken

Blei und Cadmium in Modeschmuck

BVL stellt Ergebnisse der bundesweiten Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in 2015 vor

Erneut gerieten preiswerte Modeschmuckartikel ins Visier der
Überwachungsbehörden. Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) im vergangenen Jahr auf die erhöhten
Nickelgehalte in den untersuchten Proben hingewiesen hatte, kritisierte
das Bundesamt auf seiner Pressekonferenz am 30.11.2016 in Berlin die
Funde von Blei und Cadmium oberhalb der geltenden Grenzwerte.
BVL-Präsident Helmut Tschiersky stellte dazu fest: „Die Hersteller und
Importeure von Modeschmuck müssen eindeutig mehr tun, um
Gesundheitsrisiken zu vermeiden.“

Nach mehreren Einzelfunden von preiswertem Modeschmuck mit erhöhten
Blei- und Cadmiumgehalten ist die Produktgruppe im Jahr 2015 verstärkt
durch die amtliche Überwachung kontrolliert worden. Von den 262 durch
die Kontrolleure genommenen Proben wiesen 32 Proben (12 Prozent)
Bleiwerte oberhalb des geltenden Höchstgehalts von 500 mg/kg auf. Bei
einer untersuchten Kette waren die beiden Karabinerhaken sogar
vollständig aus Blei gefertigt. Bei 26 Proben (10 Prozent) überschritt
der Cadmiumgehalt den Grenzwert von 100 mg/kg.

Die längerfristige Aufnahme hoher Mengen von Schwermetallen kann zu
ernsthaften Erkrankungen führen. Blei kann u. a. das Nervensystem
schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Cadmium kann Nieren und Knochen
schädigen.

Die diesjährige Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz (LAV), Juliane Becker, empfiehlt daher: „Die
Ergebnisse der amtlichen Überwachung von Bedarfsgegenständen zeigen,
dass billiger Modeschmuck häufig problematisch ist. Die Gefahr entsteht
vor allem, wenn der Schmuck, z.B. ein Ring oder Anhänger, verschluckt
werden kann. Dann sind schwerwiegende, sogar tödliche Vergiftungen
möglich.“

Kräuter überschreiten häufig Grenzwerte

Pflanzliche Lebensmittel werden im Rahmen des bundesweiten
Monitorings regelmäßig auf Rückstände von Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmitteln untersucht. 2015 wurden dabei erstmalig
auch die Kräuter Rosmarin, Dill, Oregano und Schnittlauch
berücksichtigt. Die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für
Pflanzenschutzmittel wurden von 9 Prozent der Rosmarin-Proben, 7,6
Prozent der Dill-Proben und 6,5 Prozent der Oregano-Proben
überschritten.

Dies bestätigt die Ergebnisse der vom BVL jährlich veröffentlichten
Nationalen Berichte zu Pflanzenschutzmittelrückständen. Kräuter-Proben
wiesen in den vergangenen Jahren regelmäßig Rückstände oberhalb der
Grenzwerte auf (2014: 6,4 Prozent, 2013: 8,1 Prozent, 2012: 11,4
Prozent). Besonders häufig überschritten Kräuter aus Nicht-EU-Staaten
die geltenden Rückstandshöchstgehalte.

Für die vier im Monitoring betrachteten Kräuter konnten zudem in über
90 Prozent der genommenen Proben Aluminiumrückstände bestimmt werden.
Der typische Aluminiumgehalt bei unbehandelten Lebensmitteln liegt laut
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei weniger
als 5 mg/kg. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Proben von Dill,
Oregano und Rosmarin lag der Aluminiumgehalt oberhalb dieses Werts.
Ursache hierfür könnte eine Aluminium-Anreicherung aus den Böden der
Anbaugebiete oder die Verwendung von aluminiumhaltigen
Pflanzenschutzmitteln sein.

Da Kräuter im Allgemeinen nur in geringen Mengen verzehrt werden,
stellen die ermittelten Pflanzenschutzmittelrückstände ebenso wie die
relativ hohen Aluminiumgehalte kein unmittelbares Risiko für die
Verbraucher dar. Dennoch sieht BVL-Präsident Tschiersky die
Kräutererzeuger in der Pflicht: „Auch wenn durch diese Produktkategorie
kein akutes Risiko für die Verbraucher besteht, müssen die gesetzlichen
Vorgaben eingehalten werden.“

Allergene in Wasch- und Reinigungsmitteln

Isothiazolinone werden als Konservierungsstoffe in Wasch- und
Reinigungsmitteln eingesetzt, um eine längere Haltbarkeit der Produkte
zu erreichen. Da es sich dabei um Kontaktallergene handelt, kann eine
erhöhte Konzentration eine allergische Reaktion bei empfindlichen
Bevölkerungsgruppen auslösen.

Im Jahr 2015 wurden 262 Proben von Waschmitteln und
Haushaltsreinigern auf Isothiazolinone untersucht. Bei 43 Proben (16
Prozent) wurde dabei eine Konzentration überschritten, ab der auf dem
Produkt der Warnhinweis „Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes).
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ angebracht werden muss.

„Isothiazolinone können für empfindliche Menschen zum Problem
werden“, weiß auch Gerd Fricke, Abteilungsleiter des BVL: „Es lohnt sich
daher, vor der Anwendung genau auf die Packungsangaben zu schauen.“
Neben dem allgemeinen Allergen-Hinweis bieten auch die so genannten
INCI-Bezeichnungen auf der Rückseite der Packung Hilfestellung.
Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Benzisothiazolinone
und Octylisothiazolinone sind die gebräuchlichen Bezeichnungen für
Isothiazolinone und sollten von Menschen mit sensibler Haut gemieden
werden.

Anders als in Wasch- und Reinigungsmitteln werden Isothiazolinone in
Kosmetikartikeln für Kinder, wie Duschzeug und Shampoo, nur selten als
Konservierungsstoffe verwendet. Lediglich in etwa 4 Prozent der 536
untersuchten Proben wurden im vergangenen Jahr Isothiazolinone gefunden.

Vermehrt Kennzeichnungsmängel

Im Jahr 2015 wurden von den Überwachungsbehörden in den Bundesländern
verstärkt Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung festgestellt.
Nachdem die Zahl der Beanstandungen in diesem Bereich in den
vorangegangenen Jahren relativ konstant geblieben war, kam es 2015 zu
einer deutlichen Zunahme.

Bei den Betriebskontrollen stieg die Beanstandungsquote von 17,9
Prozent im Vorjahr auf 26,1 Prozent in 2015 (plus 8,2 Prozent). Bei den
durchgeführten Untersuchungen wurden 58,6 Prozent der Proben aufgrund
einer mangelhaften Kennzeichnung und Aufmachung beanstandet. Dies
entspricht einer Zunahme von 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2014:
52,0 Prozent).

Die erhöhten Beanstandungsquoten bei der Kennzeichnung und Aufmachung
sind auf das Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung
(LMIV) im Dezember 2014 zurückzuführen. Seitdem müssen bestimmte
Angaben, insbesondere zu Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten
beim Verbraucher auslösen können, besser kenntlich gemacht werden.

Die Lebensmittelüberwachung hat dementsprechend 2015 ein verstärktes
Augenmerk auf die Einhaltung der neuen Bestimmungen gelegt. Insbesondere
kleinere Hersteller (z. B. Bäckereien, Metzgereien und Eisdielen) und
gastronomische Betriebe fielen dabei durch eine ungenügende
Allergenkennzeichnung auf. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen
Kennzeichnung und Aufmachung wird auch künftig einen Schwerpunkt der
Überwachungstätigkeit vor Ort bilden.

Weiterführende Informationen

– Hintergrundinformation „Häufiger Mängel bei der Lebensmittelkennzeichnung“ (www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2015)

– Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2015 in Deutschland“ (www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2015_praesentation)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)