Wie gefährlich ist die alternative Krebsmedizin?
Einige
Heilpraktiker versprechen den Krebs mit sanften Methoden wirksam zu
behandeln oder sogar zu heilen. Bei solchen Angeboten müssen Patienten
mit einer Krebserkrankung vorsichtig sein. Mindestens drei Menschen
verstarben, nachdem sie im „Biologischen Krebszentrum Bracht“ Infusionen
mit 3-Bromopyruvat (3-BP) erhalten haben, dessen Wirksamkeit sowie
Verträglichkeit nicht systematisch in Studien am Menschen untersucht
wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den dort praktizierenden
Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung.
Der
Heilpraktiker aus dem „Biologischen Krebszentrum Bracht“ bot Patienten
mit einer Krebserkrankung für 9.900 € eine Therapie mit dem
Glukoseblocker 3-BP an. Die Idee dahinter klingt ebenso einfach wie
plausibel – Zucker ist ein Energielieferant von Zellen, und Tumore
benötigen für ihr Wachstum besonders viel davon.
3-Bromopyruvat
soll die Aufnahme von Zucker in den Zellen unterbinden und somit das
Tumorwachstum hemmen. Jedoch gibt es kaum Studien, die Verträglichkeit
und Wirksamkeit des experimentellen Wirkstoffes am Menschen untersucht
haben. Ob unerwünschte Nebenwirkungen der Substanz 3-BP tatsächlich für
den Tod der betreffenden Patienten verantwortlich waren, bleibt
abzuwarten – auch Verunreinigungen oder andere verabreichte Substanzen
könnten hierfür verantwortlich sein. Doch die Todesfälle sind Anlass
genug, über eine Änderung des seit 1939 gültigen Heilpraktikergesetzes nachzudenken. Denn auch wenn Heilpraktiker keine
verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen dürfen, so können
sie dennoch Heilversuche mit unerprobten Substanzen durchführen,
Injektionen setzen und Infusionen anlegen. Dabei ist die so genannte
„sanfte Medizin“ – wie die Alternativmedizin sich auch gern selbst
bezeichnet – nicht immer so harmlos. Zwar können komplementäre Methoden –
zusätzlich zur Schulmedizin eingesetzt – in vielen Bereichen
unterstützend wirken, jedoch besitzen auch sie Nebenwirkungen.
Klagen
und mögliche Behandlungsfehler von Heilpraktikern werden in Deutschland
nicht systematisch erfasst und es existiert auch kein Register, in dem
Heilversuche gemeldet werden müssen. Unter www.krebsgesellschaft.de/thema_oktober2016 befasst sich das ONKO-Internetportal ausführlich mit dem Thema und liefert hilfreiche Informationen und praktische Tipps.