Auberginen sind Schädlingskuriere für Nachtfalter
Leucinodes orbonalis: frisst gern an Auberginen (Foto: senckenberg.de/F. Bauer) |
Dresden (pte010/17.03.2015/10:30) –
Forscher der Senckenberg Naturhistorischen Sammlungen in Dresden http://senckenberg.de haben drei neue Gemüseschädlinge identifiziert. Ursprünglich hatten die
Experten die Nachtfaltergattung Leucinodes in Afrika untersucht. Die
Insekten befallen Auberginen, äthiopische Eierfrüchte, Tomaten und
Paprika und richten große Schäden an, weshalb der Falter in der EU unter
Quarantäne steht. Die neue Studie zeigt jedoch, dass diese Falterart
nicht in Afrika vorkommt und so auch nicht als Schädling von dort
exportiert werden kann.
Nachtfalter als "blinde Passagiere"
Eine Schlüsselrolle nehmen vor allem Auberginen ein.
Sie gehören zu den zehn häufigsten per Luftfracht nach Deutschland
importierten Gemüsearten aus Drittstaaten. "Häufig reisen in Auberginen
die Raupen der Nachtfaltergattung Leucinodes als ,blinde Passagiere‘
mit", sagt Matthias Nuß von den Senckenberg Naturhistorischen Sammlungen
in Dresden. Das Problem: Die Raupen der etwa ein Zentimeter großen
Tiere befallen vor der Ernte das Gemüse, wo sie fortwährend fressen und
wachsen. Der Falter frisst später dann ein Loch in die Fruchtschale.
Aber nicht nur Auberginen dienen als Futterquelle. Auch
Eierfrüchte, Tomaten und Paprika aus Äthiopien stehen auf dem
Speiseplan. "Um eine Einschleppung der Falterart nach Europa zu
verhindern und die hiesigen Tomaten- und Paprikakulturen vor den
gefräßigen Raupen zu schützen, unterliegt Leucinodes orbonalis
europäischen Quarantänebestimmungen", so Nuß. Bisher ging auch er davon
aus, dass Leucinodes orbonalis auch in Afrika den Gemüseanbau schädigt.
Der Studie nach stammt die Art jedoch aus Asien und ist nicht in Afrika
beheimatet.
Quarantäne- und Einfuhrbestimmungen
Auch wenn Leucinodes orbonalis in Afrika nicht
bestätigt werden konnte, wurden vier andere Falterarten der Gattung
Leucinodes mit Gemüse nach Europa eingeschleppt. Außerdem konnte das
Team mit Methoden der klassischen Taxonomie und DNA-Analysen nachweisen,
dass mehrere Falterarten, die bisher zu dieser Verwandtschaftsgruppe
zugeordnet wurden, nicht zur Gattung Leucinodes gehören. "Unsere
Ergebnisse zeigen, dass die Quarantäne- und Einfuhrbestimmungen für
Leucinodes überprüft werden müssen", rät Nuß abschließend.