(Spiegel) – Die schwarze Null war gestern, im Kampf gegen die Coronakrise mobilisiert der Staat plötzlich gewaltige Summen. Was passiert mit dem Geld – und was bedeutet das für Deutschlands Schulden?
Noch keine Woche ist es her, dass im Kabinett die Haushaltsplanung für die kommenden vier Jahre beschlossen wurde. Neue Schulden sind darin nicht vorgesehen, Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plante weiter mit einer schwarzen Null. Die Auswirkungen der Coronakrise würden „mit Sicherheit nicht unerheblich sein“, sagte ein hochrangiger Scholz-Mitarbeiter. Mit dem Beschluss wolle man aber „auch die positiven Signale, die Normalität durchaus zum Ausdruck bringen“.
Schon am Wochenende konnte von Normalität keine Rede mehr sein. Da wurde bekannt, in welchem Ausmaß der Bund nachträglich seine Ausgaben im laufenden Jahr erhöht, um auf die Folgen der Coronakrise zu reagieren. Eine Nettoverschuldung von 156 Milliarden Euro umfasst der Nachtragshaushalt 2020, den das Kabinett an diesem Montag beschlossen hat. Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung steigen die Ausgaben damit um 36 Prozent. Nimmt man alle jetzt geplanten Maßnahmen zusammen, geht es laut dem Finanzminister sogar um 750 Milliarden Euro.
Zwar gibt es kaum Zweifel daran, dass der Staat im Kampf gegen die Pandemie „nicht kleckern, sondern klotzen“ muss, wie es Scholz ausdrückt. Dennoch wird manchem Oppositionsvertreter mulmig angesichts der Geschwindigkeit, mit der die Regierung nun zusätzliche Milliarden mobilisiert – zumal diese auch dafür genutzt werden sollen, dass sich der Staat direkt an Unternehmen beteiligt.
Wie kommen die enormen Summen zustande? Nach welchen Regeln werden sie vergeben? Und was bedeutet das langfristig für den Haushalt?
I. Die Hilfen
Der Bund hat drei Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, die sich an verschiedene Teile der Wirtschaft richten:
Erstens gibt es Liquiditätshilfen für Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Kredite der Staatsbank KfW. Sie stehen grundsätzlich jedem Unternehmer offen und haben eine unbegrenzte Höhe, müssen aber zurückgezahlt werden. Der Staat gibt hier also nicht direkt Geld, er beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, aber deutlich stärker als sonst, an dem Risiko, dass eine Firma das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Die Summe an KfW-Krediten, für die der Bund bürgt, steigt von 465 auf 822 Milliarden Euro.
Weil Kredite allein für viele Firmen nicht ausreichen dürften, schafft der Staat zweitens einen sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Er ist für größere Unternehmen gedacht (ab 250 Mitarbeiter, 43 Millionen Bilanzsumme und 50 Millionen Umsatzerlöse) und soll diese mit Eigenkapital versorgen. Das kann über weitere Kredite und Garantien passieren, aber auch, indem sich der Staat direkt an Unternehmen beteiligt.
Der WSF hat ein Volumen von insgesamt 600 Milliarden Euro. Davon sind 400 Milliarden für Garantien vorgesehen, mit deren Hilfe sich Unternehmen selbst Geld am Kapitalmarkt leihen können. Je 100 Milliarden sind für Unternehmensbeteiligungen sowie weitere Kredite eingeplant, die der WSF der KfW bereitstellt. Für diese 200 Milliarden Euro gibt es Kreditermächtigungen, das heißt: Die Summen können bei Bedarf voll ausschöpft werden, müssen es aber nicht.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) machte deutlich, dass mit den Beteiligungen auch mögliche Übernahmeversuche aus dem Ausland abgewehrt werden könnten: „Unser Land muss sich schützen können,“ sagte er. Hedgefonds, die jetzt auf Übernahmen lauerten, sollten sich keine falschen Hoffnungen machen. Scholz sagte, es gehe um „gute Unternehmen mit unglaublich vielen Arbeitsplätzen“.
Ein Großteil der Deutschen arbeitet allerdings nicht in Großunternehmen. Deshalb gibt es drittens ein eigenes Hilfspaket für Kleinunternehmer und Soloselbstständige, das bis zu 50 Milliarden Euro umfasst. Hier geht es um direkte Zuschüsse für laufende Kosten wie die Miete. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können für drei Monate eine Einmalzahlung von 9000 Euro erhalten, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen 15.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Betriebe vor März noch nicht in Schwierigkeiten steckten. Zuschüsse, die zu Unrecht gewährt wurden, können später zurückgefordert werden – das soll auch eine zügige Gewährung der Hilfen erleichtern.
Gerade Selbstständige mit geringen Rücklagen könnten durch die Coronakrise schnell in Existenznöte geraten. Ihnen erleichtert der Staat den Bezug von Hartz IV, indem er vorerst die Vermögensprüfung aussetzt. Auch der Bezug von Kinderzuschlag bei Einkommensverlusten wird vereinfacht. Wer wegen der Kita- und Schulschließungen nicht im bisherigen Ausmaß arbeiten kann, soll Anspruch auf Entschädigung bekommen.
Scholz zeigte am Montag demonstrativ einen dicken Papierstapel voller Gesetzesänderungen vor, die das Kabinett nun beschlossen hat und die schon bis Freitag von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden sollen. Dazu gehören auch drei zusätzliche Milliarden für die deutschen Krankenhäuser.
II. Die Folgen
Eines ist völlig klar: Die schwarze Null, also der Verzicht auf neue Schulden, ist mit den Beschlüssen von Montag Geschichte. Es handele sich um eine „Größenordnung, die bislang nicht erreicht worden ist“, sagte Scholz über den Nachtragshaushalt. Selbst die Bankenrettungspakete aus Zeiten der Finanzkrise können nicht mithalten.
In normalen Zeiten würde die Schuldenbremse diesen Schwenk nicht zulassen. Die im Grundgesetz verankerte Regel erlaubt angesichts der Wirtschaftslage derzeit laut Gesetzentwurf ein Defizit von maximal 62 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung von Sondervermögen wie dem Energie- und Klimafonds überschreitet der Bund diese Grenze nun um 100 Milliarden Euro.
Doch es sind keine normalen Zeiten. „Die Corona-Pandemie stellt eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“, heißt es im Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt. In solchen Situationen sind Ausnahmen von der Schuldenbremse erlaubt.
Allerdings muss der Bund dann einen Plan für die Tilgung der zusätzlichen Schulden präsentieren: Ab 2023 soll dem Gesetzentwurf zufolge deshalb jährlich ein Zwanzigstel der zusätzlichen Schulden zurückgezahlt werden, also rund fünf Milliarden Euro. Das könnte für den Staat zu einer erheblichen Belastung werden, zumal ihm durch die Coronakrise gerade die jahrelang sprudelnden Einnahmen wegbrechen. Schon jetzt wurden die Steuereinnahmen im laufenden Jahr um 33,5 Milliarden nach unten korrigiert.
Noch deutlich höher als die nun gemachten Schulden sind allerdings die drohenden
Schäden durch die Coronakrise. Das Münchener Ifo-Institut beziffert sie in einer neuen
Schätzung auf bis zu 729 Milliarden Euro – und empfiehlt dem Staat gegenzusteuern. Für
eine gesamtwirtschaftliche Stabilisierung seien Mindereinnahmen bei den Steuern und
Mehrausgaben insbesondere für Transfers „erwünscht und notwendig“, sagte Ifo-Chef
Clemens Fuest.
Zudem bleibt die vage Hoffnung, dass die Corona-Bilanz am Ende nicht ganz so verlustreich ausfällt, wie es die jetzt beschlossenen Summen suggerieren. Erstens handelt es sich zum Teil um Kredite, die zurückgezahlt werden müssen. Und zweitens müssen die jetzt gewährten Rahmen der neuen Rettungsschirme nicht restlos ausgeschöpft werden – so war es schon mit den Milliardenhilfen in der Finanz- und Eurokrise.
David Böcking