**500 Jahre Reinheitsgebot**
Nur vier Zutaten für deutsches Bier
(aid) – Aus nur vier Zutaten werden in Deutschland mehr als 5.500
Biermarken hergestellt. Als die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. am
23. April 1516 im Rahmen einer Landesverordnung das so genannte
Reinheitsgebot erließen, konnten sie sich das wohl kaum vorstellen.
Im Unterschied zu Brauereien im Ausland dürfen deutsche Brauereien
bis heute ausschließlich die vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz,
Hopfen und Hefe zur Bierherstellung verwenden. Künstlichen Aromen,
Farbstoffe und Stabilisatoren sind genauso tabu wie Enzyme,
Emulgatoren und auch Konservierungsstoffe. Das macht die Brauerei in
Deutschland zu einer besonders aufwändigen und anspruchsvollen
Angelegenheit.
Der erste Arbeitsschritt ist die Malzherstellung. Dazu wird Getreide
in Wasser eingeweicht und zum Keimen gebracht. Das Braumalz wird in
der Schrotmühle gemahlen, das Schrot dann mit Wasser vermischt und
erhitzt. Die festen Bestandteile der Maische („Treber“), werden im
Läuterbottich durch einen Filter von der Flüssigkeit – der
„Würze“ – getrennt. Sie wird zusammen mit Aroma- oder
Bitterhopfen etwa eine Stunde lang gekocht. Die restlichen Trübstoffe
werden im Whirlpool aus der Würze entfernt. Dann kann diese im
Würzkühler herunterkühlen. Im Gärtank kommt schließlich als
letzte Zutat die Hefe hinzu. Ihre Aufgabe ist es, den in der Würze
gelösten Malzzucker in Kohlensäure und Alkohol umzuwandeln. Am Ende
des Gärprozesses steht das so genannte Jungbier. Das lagert noch bis
zu drei Monate in Tanks, bevor es abgefüllt wird.
Der Brauer kann die Richtung seines Bieres trotz der wenigen Zutaten
mannigfach verändern. Ihm stehen dutzende Malz- und noch viel mehr
Hopfensorten zur Verfügung, dazu 20 bis 25 Bierhefen. Die können in
verschiedenen Kombinationen und noch dazu in den unterschiedlichsten
Mengenverhältnissen verarbeitet werden. Weitere Stellschrauben im
Produktionsprozess sind unterschiedliche Gärverfahren, Temperaturen
und Lagerzeiten.
Eva Neumann