500 Jahre Reinheitsgebot

**500 Jahre Reinheitsgebot**
Nur vier Zutaten für deutsches Bier

(aid) – Aus nur vier Zutaten werden in Deutschland mehr als 5.500

Biermarken hergestellt. Als die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. am

23. April 1516 im Rahmen einer Landesverordnung das so genannte

Reinheitsgebot erließen, konnten sie sich das wohl kaum vorstellen.

Im Unterschied zu Brauereien im Ausland dürfen deutsche Brauereien

bis heute ausschließlich die vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz,

Hopfen und Hefe zur Bierherstellung verwenden. Künstlichen Aromen,

Farbstoffe und Stabilisatoren sind genauso tabu wie Enzyme,

Emulgatoren und auch Konservierungsstoffe. Das macht die Brauerei in

Deutschland zu einer besonders aufwändigen und anspruchsvollen

Angelegenheit.

Der erste Arbeitsschritt ist die Malzherstellung. Dazu wird Getreide

in Wasser eingeweicht und zum Keimen gebracht. Das Braumalz wird in

der Schrotmühle gemahlen, das Schrot dann mit Wasser vermischt und

erhitzt. Die festen Bestandteile der Maische („Treber“), werden im

Läuterbottich durch einen Filter von der Flüssigkeit – der

„Würze“ – getrennt. Sie wird zusammen mit Aroma- oder

Bitterhopfen etwa eine Stunde lang gekocht. Die restlichen Trübstoffe

werden im Whirlpool aus der Würze entfernt. Dann kann diese im

Würzkühler herunterkühlen. Im Gärtank kommt schließlich als

letzte Zutat die Hefe hinzu. Ihre Aufgabe ist es, den in der Würze

gelösten Malzzucker in Kohlensäure und Alkohol umzuwandeln. Am Ende

des Gärprozesses steht das so genannte Jungbier. Das lagert noch bis

zu drei Monate in Tanks, bevor es abgefüllt wird.

Der Brauer kann die Richtung seines Bieres trotz der wenigen Zutaten

mannigfach verändern. Ihm stehen dutzende Malz- und noch viel mehr

Hopfensorten zur Verfügung, dazu 20 bis 25 Bierhefen. Die können in

verschiedenen Kombinationen und noch dazu in den unterschiedlichsten

Mengenverhältnissen verarbeitet werden. Weitere Stellschrauben im

Produktionsprozess sind unterschiedliche Gärverfahren, Temperaturen

und Lagerzeiten.

Eva Neumann