Michael Witten
Hallo, Herr Pütz,
durch Ihre Hobbytheksendung 1982 bin ich zum Bierbrauen gekommen und betreibe das heute noch. Sie haben ja seinerzeit eine Bagatellregelung mit dem BFM ausgehandelt, nach der man keine Biersteuer zahlen muss, wenn man nicht regelmässig jeden Monat braut. Ich hätte nun eine Frage: wie kam es eigentlich zu der heute im Biersteuergesetz verankerten Höchstmenge von 200 l pro Jahr?
Ist der Begriff „regelmäßig“ irgendwie definiert?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Michael