Haaranalyse kein Beweis für Cannabis-Konsum

Haaranalyse kein Beweis für Cannabis-Konsum

THC-Einlagerung findet bei Konsumation nicht über Blutkreislauf statt

Hanfplantage: Haaranalyse kein Konsumbeweis (Foto: pixelio.de, Peter Franz)
Hanfplantage: Haaranalyse kein Konsumbeweis (Foto: pixelio.de, Peter Franz)

Freiburg (pte017/07.10.2015/13:30) –

Die Einlagerung des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC, der unter anderem für
Abstinenzkontrollen im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen im Haar
gemessen wird, findet bei entsprechendem Konsum nicht über den
Blutkreislauf statt – Haaranalysen sind demnach kein eindeutiger Beweis.
Zu diesem Schluss kommen Forscher am Institut für Rechtsmedizin des
Universitätsklinikums Freiburg http://uniklinik-freiburg.de .

Falsche Interpretationen

"Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen
von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da
eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders
wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann",
erläutert Toxikologe Volker Auwärter. In Ländern, in denen bei
Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne
die Folge einer Fehlinterpretation zum Verlust des Arbeitsplatzes oder
zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen.

Auch ein Abbauprodukt von THC, das in Zweifelsfällen in
der Praxis zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde,
kann laut den Experten über Schweiß und Sebum eines Konsumenten auf
andere Personen übertragen werden. Um den experimentellen Nachweis
hierfür zu erbringen, führten zwei der Autoren einen einmonatigen
Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch
hergestelltes THC) sowie umfangreiche Messungen durch. Details wurden im
Magazin "Scientific Reports" publiziert.

Cannabinoide übertragbar

Bereits in früheren Studien konnten die Freiburger
Wissenschaftler nachweisen, dass es zu einer von außen herbeigeführten
THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen
kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt.
Außerdem werden bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante
Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen. Offen bleibt, inwieweit
die neuen Erkenntnisse die Ermittlungsarbeit von Exekutivorganen wie
auch Gerichten künftig beeinflussen werden.