Verbraucherzentrale warnt vor Abrechnung per Telefonrechnung
München (pte/14.07.2005/09:01) – Nach den Dialern ist webbilling die
neueste Methode halbseidener Online-Geschäfte. Betreiber von Webseiten
lassen sich dabei den Zugang per Telefonrechnung bezahlen. Die Gefahr
liegt darin, dass die Betreiber den Zugang oft nur im Abonnement
anbieten und somit die Gebühren unabhängig von der tatsächlichen
Nutzung berechnen können. Der Hinweis auf die genauen
Zahlungskonditionen erfolgt meist im Kleingedruckten und wird von den
Kunden leicht überlesen.
Beim webbilling gibt der Kunde im Internet seine Mobilfunknummer an und
erhält per SMS einen Bezahlcode. Wenn er diesen auf der Webseite
eingibt, erhält er Zugangsdaten für den kostenpflichtigen Bereich. Der
Betrag wird dann per Mobilfunkrechnung abgebucht und auf der Rechnung
ausgewiesen.
Die Verbraucherzentrale Bayern http://www.verbraucherzentrale-bayern.de
warnt besonders Jugendliche mit Prepaid-Handys. Kunden mit diesen
Wertkarten-Mobiltelefonen erhalten keine Rechnung und können somit
nicht kontrollieren, welcher Betrag von den Betreibern einer
kostenpflichtigen Webseite tatsächlich abgebucht wurde. Diese Homepages
zielen meist auf junges und zahlungskräftiges Publikum ab. Bei dem
deutschen Mehrwertdienst-Anbieter Wapme-Group liegen die Kosten für
einen einmaligen Zugang etwa bei 0,29 bis 19,99 Euro. Gesetzliche
Regelungen zum webbilling gibt es bisher nicht.
Im Bereich der Dialer hat die Regulierungsbehörde der deutschen Post
und Telekom die Bestimmungen im März 2005 verschärft. Die
Zustimmungsfenster für kostenpflichtige Internetverbindungen müssen nun
einer einheitlichen Optik entsprechen. Diese neuen Regelungen sind in
Deutschland am 16. Juni 2005 in Kraft getreten. (pte berichtete:
http://www.pte.at/pte.mc?pte=050318047&phrase=dialer)