EU: Eine digitale Zukunft für das Gesundheitswesen
Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, mit dem die Hindernisse angegangen werden sollen, die den vollen Einsatz digitaler Lösungen in den europäischen Gesundheitssystemen behindern. Ziel ist es, Patienten medizinisch besser zu versorgen, ihnen mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsfürsorge zu geben und die Kosten zu verringern. Auch wenn Patienten und Mediziner mit Begeisterung auf telemedizinische Lösungen zurückgreifen und Millionen Europäer Smartphone-Apps herunterladen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden im Blick zu haben, muss die digitale Gesundheitsfürsorge ihr großes Potenzial, die medizinische Versorgung zu verbessern und Effizienzgewinne zu erzielen, erst noch ausschöpfen.
Der Aktionsplan (vollständige Liste der Aktionen in Anhang 1, MEMO/12/959) soll dazu beitragen, den Wandel und Verbesserungen im Gesundheitssystem durch folgende Maßnahmen zu beschleunigen:
•Klärung der Gebiete, auf denen Rechtsunsicherheit besteht
•Verbesserung der Interoperabilität zwischen Systemen
•Verbesserung der Aufklärung und Kompetenzen der Patienten und der Angehörigen der Gesundheitsberufe
•Ergreifung von Initiativen im Zusammenhang mit dem individuellen Gesundheitsmanagement, die den Patienten in den Mittelpunkt stellen, sowie die Förderung von Forschungsvorhaben zu personenbezogenen Arzneimitteln
•Gewährleistung kostenfreier Rechtsberatung für Firmengründungen im Bereich des elektronischen Gesundheitswesens.
Außerdem plant die Kommission für 2014 die Veröffentlichung eines Grünbuchs zur mobilen Gesundheitsfürsorge, das sich mit Qualitäts- und Transparenzfragen befassen wird.
In einem begleitenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen wird ein Überblick darüber gegeben, wie das derzeit geltende EU-Recht auf die grenzüberschreitenden telemedizinischen Dienste Anwendung findet (etwa Teleradiologie, Fernberatung oder Fernüberwachung). Derzeit fällt die Telemedizin unter den Anwendungsbereich mehrerer Rechtsinstrumente. Das Papier befasst sich mit den Problemen, mit denen Mediziner konfrontiert sind, wenn sie elektronische Gesundheitsdienste grenzüberschreitend anbieten wollen, wobei sich beispielsweise folgende Fragen stellen:
•Benötigen sie eine Lizenz bzw. Registrierung in dem Mitgliedstaat des Patienten?
•Wie sollten Gesundheitsdaten verarbeitet werden? Ist eine bestimmte Dienstleistung erstattungsfähig?
•Welche Haftungsregelung gilt im Falle eines Rechtsstreits?
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, hierzu: „Die Gesundheitssysteme Europas halten noch, aber sie beginnen schon erste Risse zu zeigen. Es ist an der Zeit, dieses Modell aus dem 20. Jahrhundert einem Gesundheitscheck zu unterziehen. Der neue europäische Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste zeigt auf, wie wir die Vorteile des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen nutzbar machen und die Hindernisse für neue Gesundheitsdienste überwinden können, die nicht nur intelligenter und sicherer sind, sondern auch den Patienten in den Mittelpunkt stellen.“
Tonio Borg, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: “Lösungen der elektronischen Gesundheitsdienste können unseren Bürgern eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Gesundheitsversorgung bieten. Sie bringt die medizinische Versorgung näher an die Menschen und verbessert die Effizienz der Gesundheitssysteme. Der heute auf den Weg gebrachte Aktionsplan wird dazu beitragen, das Potenzial der elektronischen Gesundheitsdienste für eine bessere Gesundheitsfürsorge für unsere Bürger nutzbar zu machen. Das im Rahmen der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eingerichtete Netz für elektronische Gesundheitsdienste kanalisiert unser gemeinsames Engagement, interoperable Lösungen auf EU-Ebene zu finden.“
Die Mitglieder des neuen Netzes für elektronische Gesundheitsdienste, das mit der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eingerichtet wurde, werden die Umsetzung des Aktionsplans unterstützen und eine direkte Anbindung an die nationalen Gesundheitsbehörden und Ministerien sicherstellen.